ich habe heute in der Apotheke auf Privatrezept ein nicht lagerndes Medikament bestellt und erst zu Hause festgestellt, dass es sich bei der übergebenen Packung um einen Reimport handelt: Grosse Teile der Kennzeichnung sind auf griechisch, die Blister sind zerschnitten und anders konfektioniert. Die Aufmachung ist jedenfalls geeignet mein Vertrauen in die Echtheit des Medikaments zu stören. Ich hätte auf Nachfrage des Apothekers einen Reimport auch abgelehnt.
Nun zu meiner Frage: Trifft den Apotheker eine Hinweispflicht, wenn er Reimporte an einen Patienten verkauft?
Viele Grüße
Heribert
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