Meine Krankenkasse weigert sich zu zahlen, mit der Begründung, dass die Diagnosen nicht den Ausnahmediagnosen der Arzneimittel-Richtlinie entsprechen.
Da meine Heilpraktikerin z. Zeit nicht erreichbar ist, möchte ich wissen, wie ich diese Ausnahme-Diagnosen nachvollziehen kann, weil ich nicht weiß welche damit gemeint sind. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, denn durch diese Medikamente geht es mir schon viel besser.
Kommentar