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Blind und schwerhörig mit Alzheimer im Altenpflegeheim

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  • Blind und schwerhörig mit Alzheimer im Altenpflegeheim

    Meine Schwiegermutter (87 Jahre) ist vor 5 Jahren total erblindet, fast taub und leidet an schwerer Demenz (Alzheimer). Vom Betreuten Wohnen ist sie vor etwa einem Jahr in die Pflegeabteilung eines Altenwohnheims "übergesiedelt" worden. Um ihr das Eingewöhnen zu erleichtern, hatte ich ihre Wohnungseinrichtung wieder so aufgebaut wie im Betreuten Wohnen. Die Umstellung war jedoch trotzdem sehr schwer für sie und führte zur Verschlimmerung der Krankheitssymtome. Sie wurde aggressiv, inkontinent und immer hilfloser. Hinzu kam, dass sie immer häufiger mit "Hallo"-Rufen, "Hilfe"-Rufen und Rufen nach dem Pflegepersonal auf sich aufmerksam machte, was von einigen Heimbewohnern und Besuchern als störend empfunden wurde. Da im gleichen Gebäude auch eine öffentliche Cafeteria für Gäste und Heimbewohner untergebracht ist, kamen auch von dort immer mehr Beschwerden, wie ich von der Heimleitung erfuhr. Zu erwähnen ist allerdings, dass sich das Pflegepersonal sehr um meine Schwiegermutter kümmert und auch ich und unsere Freunde sie häufig (täglich) besuchen.
    Nun unser Problem:
    Aufgrund der obengenannten, "störenden" Rufe soll nun meine Schwiegermutter aus der inzwischen gewohnten Umgebung erneut ausquartiert werden, und zwar in ein kleiners Zimmer, das weit weg von der Cafeteria liegt. Wegen der geringen Größe des neuen Zimmers können ihre Möbel nicht mit umgezogen werden, sodaß sie nicht mehr ihre gewohnte Umgebung ertasten kann. Auch das Personal, an dessen Stimmen sie sich inzwischen orientieren konnte, wird ein anderes sein, was sie meines Erachtens sehr beunruhigen, sie noch mehr verwirren und ängstigen wird.
    Meine Frage:
    Darf man einem derart desorientierten, blinden und fast tauben Menschen nochmals einen Umzug zumuten, ohne weitere negative Folgen in sein sowieso schon schweres Dasein zu bringen?


  • Re: Blind und schwerhörig mit Alzheimer im Altenpflegeheim


    Sehr geehrte Felicitas,

    die Frage lässt sich nur schwer beantworten. "Dürfen", darf das Pflegeheim das schon. Eine Verschlechterung der klinischen Situation Ihrer Schwiegermutter kann aber natürlich nicht ausgeschlossen werden, die Argumente haben Sie selbst benannt. Letztlich kann man aber auch die Überlegungen des Pflegeheims nachvollziehen. Sie könnten mit der Heimleitung besprechen, ob es Möglichkeiten der Schallisolierung des Zimmers Ihrer Schwiegermutter gibt. Wenn nicht: gibt es vielleicht ein Zimmer von gleichem Grundriß, so daß zumindest die Orientierung leichter fällt? Falls doch eine Verlegung in das von Ihnen beschriebene Zimmer erfolgt, könnte vielleicht die pflegerische Betreuung übergangsweise durch das alte Pflegepersonal erfolgen?
    Jede Lösung wird am Ende nur ein Kompromiss sein, ich hoffe, daß er für Ihre Schwiegermutter nicht zu schlecht ausfällt.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Spruth

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