Ich habe bereits die Vorsogevollmacht für meinen 63-jährigen an Alzheimer erkrankten Vater. Nun hat das zuständige Amtsgericht ein Betreuungsverfahren angeregt, weil mein Vater 3 Anzeigen wegen Diebstahl erhalten hat. Habe ich eine Chance, dass es bei meiner Vollmacht bleibt oder wird die gerichtliche Betreuung auf jeden Fall durchgesetzt?
Liebe Grüsse
Katharina
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