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Betreung

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  • Betreung

    Hallo!
    Ich habe bereits die Vorsogevollmacht für meinen 63-jährigen an Alzheimer erkrankten Vater. Nun hat das zuständige Amtsgericht ein Betreuungsverfahren angeregt, weil mein Vater 3 Anzeigen wegen Diebstahl erhalten hat. Habe ich eine Chance, dass es bei meiner Vollmacht bleibt oder wird die gerichtliche Betreuung auf jeden Fall durchgesetzt?
    Liebe Grüsse
    Katharina


  • RE: Betreung


    Sehr geehrte Katharina,

    sofern sie eine Vorsorgevollmacht haben, insbesondere wenn diese notariell beglaubigt ist, benötigt Ihr Vater eigentlich keine Betreuung. Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, angeregt wird, haben Sie aufgrund der Vollmacht gute Chancen darauf, als Betreuerin eingesetzt zu werden. Sie müssten aber das Amtsgericht von der Vollmacht in Kenntnis setzen.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Spruth

    Kommentar


    • RE: Betreuung


      Hallo Herr Spruth,
      Danke für Ihre Antwort.Inzwischen hat sich alles sehr schnell erledigt.Obwohl die Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt ist, nur von unserer betreuenden Ärztin unterschrieben wurde, ist das Betreuungsverfahren eingestellt worden.
      Danke nochmal!
      Katharina

      Kommentar

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