meine Mutter ist laut Neurologe durch einen Schlaganfall schwer gedächnisgestört. Was sich darin außert, dass sie über kein Kurzzeitgedächtnis mehr verfügt und das Langzeitgedächtnis rapide abnimmt.
Da die Betreuung psychisch sehr belastend ist und ich sie a) an alles erinnern (z. b. Zähne putzen, waschen, neue Kleider anziehen, baden) und diese Tätigkeiten "überwachen" muß, da sie in einer halben Minute wieder vergessen hat, was sie eigentlich tun wollte oder wo die Utensilien stehen und b) typischerweise 30 mal pro Tag die gleichen Fragen gestellt werden, sie aber noch absolut mobil ist, hat man uns die Pflegestufe I nicht bewilligt.
Wie kann man denn auch die Zeiten beurteilen, die man braucht um einen solchen Patienten zu überreden überhaupt erst einmal ins Bad zu gehen, geschweige von die Tätigkeiten vorzunehmen. Interessiert das wirklich keinen?
Als Angehöriger fühlt man sich dann nicht ernst genommen. Auch die Diskrepanz bezüglich der Einstufung bei unterschiedlichen Patienten will mir nicht einleuchten. Weniger anstrengende Demenz-Kranke erhalten die Pflegestufe I andere mit fortgeschrittener Demenz werden nicht eingestuft. Wer soll das verstehen?
Liegt das an den Argumenten bei der Begutachtung und wenn ja, auf was sollte man den dabei achten?
Über einen guten Rat freue ich mich.
Gruß
Morla
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