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Zwangseinweisung-wie geht das?

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  • Zwangseinweisung-wie geht das?

    Mein Vater leidet nur schon einige Jahre an Demenz. Meine Mutter pflegt ihn allein, ist aber jetzt wirklich am Ende ihrer Kräfte. Papi ist körperlich noch recht fit; aber leider für absolut gar nichts mehr zu motivieren. Es gibt wirklich NICHTS, was er gern möchte, oder was ihm Spaß machen würde. Fernsehen und Lesen: versteht er nicht mehr, spazierengehen, Zoobesuche, spielen, basteln, puzzlen, Gäste haben, auswärts essen - egal was wir vorschlagen: nein, ohne mich! Meine Mutter darf das Haus nicht verlassen (Arztbesuche, Friseur, etc.): Er stellt sich vor das Auto! Wenn sie zurückkommt, hat er meist die Tür - mit von innen steckendem Schlüssel - verschlossen, damit sie nicht 'reinkommt. Hat sie es dann doch geschafft, wird sie wüst beschimpft, sie solle doch endlich ihre Sachen packen und ausziehen!
    Verrichtungen des täglichen Bedarfs kann er auf keinen Fall allein; ohne Anleitung zieht er sich weder an, noch wäscht er sich oder ißt und trinkt. Zeitweise wird er sehr aggressiv. Meine Mutter kann das wirklich nicht mehr lange durchhalten; sie ist bereits in ärztlicher und psychologischer Behandlung.
    Besonders problematisch ist, dass sie keine Hilfe haben kann. Denn: Papi sieht natürlich keine Notwendigkeit dafür und läßt keinen Besuch zu (auch nicht mit den von uns bestens vorbereiteten Vorwänden).
    Der Antrag auf eine Pflegestufe wurde mehrfach abgelehnt. Meine Mutter und ich sind inzwischen vom Amtsgericht zu Betreuen bestellt, doch was hilft das im echten Leben?
    Wenn es denn nun wohl bald unumgänglich ist - wie geht das praktisch mit einer Heimeinweisung??? Unabhängig ob nun mit oder ohne Pflegestufe - wir müssen uns damit beschäftigen.
    Wer ist berechtigt, solch eine Einweisung gegen seinen Willen vorzunehmen? Wen müssen wir kontakten? Bitte dringend um Antwort (sollte meine Mutter aus Gesundheitsgründen für längere Zeit ausfallen, kommt die Notwendigkeit noch früher als wir uns vorstellen können!)


  • RE: Zwangseinweisung-wie geht das?


    Hallo Silvia,

    Sie schreiben, daß Sie und Ihre Mutter als Betreuerin bestellt sind. Dann haben Sie einen Betreuerausweis, in dem Ihr "Aufgabenkreis" festgehalten ist (steht auch in der Bestallungurkunde).

    Wenn aufgeführt ist:
    - Aufenthaltsbestimmung
    - Abschluß, Änderung und Kontrolle des Heim-, Pflegevertrags

    dann können Sie eine Heimunterbringung gegen den Willen Ihres Vaters in die Wege leiten.

    Die Träger der freien Wohlfahrtspflege haben Beratungsstellen, wo Sie sich über unterschiedliche Unterbringungsformen informieren können. (Wohngemeinschaften für Demenzkranke, Pflegeheim etc.).

    Lassen Sie sich dort auch Check-Listen geben, die Ihnen bei der Besichtigung der Einrichtungen helfen, auf wesentliche Punkte zu achten.

    Jedes Heim hat einen Sozialdienst, der Ihnen mit den Formalien hilft - auch mit der Beantragung der Pflegestufe.

    Alles Gute und viele Grüße
    Nogareu

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    • RE: Zwangseinweisung-wie geht das?


      Hallo, Nogareu!

      Vielen Dank für die Antwort. Wir haben auch eine Patienten- und eine Vorsorgevollmacht. Von daher gibt es sicherlich keine Probleme.
      Die Frage ist - wie geht das in der Praxis? Wenn wir einen geeigneten Heimplatz gefunden haben, wird es uns sicherlich nicht gelingen, Papi selbst dorthin zu bringen. Er verläßt das Haus ja kaum, will natürlich weder in Urlaub fahren noch irgendwo zum Kaffeetrinken gehen. Wie sollen wir ihn dahin bekommen ???

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      • RE: Zwangseinweisung-wie geht das?


        Hallo Silvia,

        da ist Ihre Phantasie gefragt. Pauschal kann man nichts sagen, sondern Sie müssen in der Situation erfinderisch sein.

        Meine Mutter hätte sich auch nicht ins Heim bringen lassen, wenn ich gesagt hätte: "Du da unten wartet das Taxi. Wir fahren jetzt ins Heim."

        Sie hatte an dem Tag starke Schmerzen und wollte Medikamente dagegen. Ich sagte dann zu ihr: "Du, ich bekomme die Medikamente nicht einfach so. Da mußt Du dabei sein." Und da kam sie mit.

        Viele Grüße
        Nogareu

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        • RE: Zwangseinweisung-wie geht das?


          Sehr geehrte Silvia,

          im Ernstfall können Sie den Sozialpsychiatrischen Dienst (SPD) einschalten. Die Telefonnummer erhalten Sie über die Auskunft.

          Mit freundlichen Grüssen,

          Spruth

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