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Vergütungssatz eines Betreuers ?

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  • Vergütungssatz eines Betreuers ?

    Guten Tag,

    wir haben uns als Geschwister ( gleichz. gerichtl. Betreuer eines Elternteiles ) nun darauf geeinigt, eine Person zur mehrstündigen Betreuung einzusetzen. Konkret zur Überwachung der Tabletteneinnahme, Essenszeiten, Hygiene usw. Z.Z. haben wir eine diakonische Einrichtung gebunden, die das allerdings sehr zeitgerafft abwickelt, aus unserer Sicht ist das so nicht ausreichend.
    Im Moment ist uns allerdings nicht ganz klar, was wir für diese Betreuung vergüten sollen, die Betreuerin erscheint uns sehr geeignet ist aber auch nicht vom Fach.
    Wir würden gern eine Pauschale pro Stunde zahlen, mit der alles abgegolten ist, Anfahrt usw.
    Was wäre in etwa angemessen, kann uns jemand helfen, Danke.

    MfG., U. R.


  • RE: Vergütungssatz eines Betreuers ?


    Hallo,
    wir zahlen der Betreuerin, die zu meinem Vater kommt, 9 Euro.

    Viele Grüße
    Thorsten

    Kommentar


    • RE: Vergütungssatz eines Betreuers ?


      Hallo U.R.
      die Betreung für einen Angehörigen zu übernehmen war die richtige Entscheidung!- Zu Ihrer Frage will ich gerne etwas ausholen, dabei spreche ich vielleicht Punkte an, die Sie schon bedacht haben und praktizieren.
      Private Hilfe mit 8,00 Euro pro Stunde ist ein guter Satz, fixieren Sie auch den Arbeitsinhalt wie Mithilfe bei verschiedenen Verrichtungen außer Medi-Gabe. Z.B. Kleine/ Große Toilette, Mithilfe beim Frühstück, Mittagessen, Abendessen, eventl. Wäschewaschen, Bügeln, Staubsaugen, Staubwischen, Naßputzen usw.. Diese Tätigkeiten sind s.g. Minijobs, anzumelden bei der Knappschaft. Dafür bezahlen Sie Steuern Versicherung usw. Ferner ist diese Helferin gegen Unfall zu versichern. Fordern Sie bei der Knappschaft die Info Broschüre für Privathaushalte an. (www.minijob-zentrle.de)
      Unter dem Strich sind diese Kosten, verglichen mit denen der "Sozialen Dienste" (hier werden zwischen 25,00 und 26,00 Euro pro Std. verrechnet, gem. Leistungsverzeichnis und Gebührenordnung, Rahmenvertrag nach § 132 SGB V)immer noch günstiger.

      Mfg.Esra

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