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Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patienten

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  • Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patienten

    Hallo allerseits,

    am 13. Okt. '04 bekam meine Mutter die Diagnose
    Alzheimer -Frühdemenz" in verbindung mit chronischer Psychose.

    Der zustand meiner mutter verschlechtert sich zusehens.
    Ich hab e Betreuung und Plegestufe beantragt, da meine mutter nicht mehr imstande ist Ihr esen selbst zu kochen oder gar
    VERNÜNFTIG einzukaufen (Sie kann es noch aber kauft alles andere ausser nahrung) vollglich muss ich ein bis dreimal die woche einkaufen, Behördengänge erledigen und mich darum kümmern das sie nicht verwahrlost.

    Da sie jedoch selbst in der lage ist ihre toilette zu finden, und sich selbst noch anzukleiden wurde die Pflegestufe nun abgelehnt.

    Weis jemand abhilfe ? Gibt es Refernzfälle in den die Pflegestufe doch zugeteilt wurde ??

    Im Voraus vielen Dank!

    Gerson


  • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


    Hallo Gerson,

    aus der Ferne schlecht zu beurteilen, was der Gutachter des MDK im Jetzt berücksichtigt hat.

    Zunächst solltet Sie ein Pflegetagebuch führen, zumindest über 2 Wochen, die alle wiederholend notwendigen Unterstützungen mit Zeitangabe dokumentieren.

    Gerade bei Demenzpatienten ist doch Beaufsichtigung und Anleitung ein hoher Faktor. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist selten ein Streitpunkt bei der Begutachtung.

    Liegt das ärztliche Attest vor ? Auch das hilft.

    Die Anerkennung einer PS ist eine Addition.

    Ich empfehle folgendes zu lesen:

    http://www.alzheimerforum.de/2/14/1/ratgebe1.html#2

    http://www.alzheimerforum.de/2/14/1/...enspraxis.html

    Statt einem langwierigen Widerspruchsverfahren, würde ich an ihrer Stelle einfach in absehbarer Zeit einen erneuten Antrag stellen, dann bewaffnet mit dem Wissen, was angerechnet wird und den Zeiten, die durchschnittlich entstanden sind. Rechnen Sie ihren Aufwand nicht zu knapp an.

    Da es sich bei der Demenz Typ Alzheimer um eine progressiv fortschreitende Krankheit handelt, sind eigentlich die meisten Ärzte des MDK einsichtig, was den Hilfebedarf angeht.
    Helfen Sie sich und den Ärzten, indem sie gute Vorarbeit leisten.

    Ich hoffe, ich habe jetzt nichts geschrieben, was sie sowieso schon wissen.

    Viel Erfolg beim nächsten Schritt...die Diagnose liest sich ulkig....nicht so medizinisch professionell, wer hat denn so was aufs Papier gebracht, überleg ich mir....

    Lieben Gruss
    Auguste D.



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    • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


      Hallo Auguste D.

      Zunächst Vielen Dank für die schnelle AW!
      Nach eineigem Stöbern hier im Forum habe ich die Informationen bereits gelesen.

      Nochmal kurz zur Diagnose:

      Anfänglich hatte meine Mutter "nur" Depressionen,
      welche dann durch verlust der Arbeit umschlugen in eine Psychose.
      Ein MRT von '96 zeiget minimale veränderungen im Gehirn,
      2004 wurde erneut ein MRT gemacht, welches ein deutliches voranschreiten der veränderungen hervorbrachte, ausserdem änderte sich zusehens im letzten jahr Ihr verhalten. (vergesslichkeit, verwechseln oder nicht wieder erkennen von Personen)
      Ich bat damals die Behandelde Neurologin eine Demenz wenigstens auszuschliessen.
      ( Sie war seitens meiner Mutter noch nicht von der schweigeplicht entbunden, sodas das Gespräch eigentlich zu wenig führte)
      letzendlich führten wir dannach nochmals ein Gespräch
      (nach entbindung der schweigepflicht) und die Neurologin
      sagte mir es wäre lediglich "chronische Psychose"
      Ich bat das meine Mutter in eine entsprechend Klinik überwiesen würde. Dort wurde dann MRT gemacht und weitreichende Untersuchungen eingeleitet.
      Erst hier bestätigte sich mein Verdacht der "Alzheimer-Demenz mit frühem begin".
      ( meine mum ist 58, und befindet sich laut Klinik im mittleren Stadium )
      deswegen diese Kombination der Diagnose.

      Viele Grüsse und schönes WE

      Gerson

      Kommentar


      • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


        Hei Gerson,

        gut, gut.

        Depressionen gehen bei vielen von dieser Erkrankung Betroffenen voraus...was nicht wundert, wenn man an sich selbst Defizite feststellen mag.

        58 ist kein Alter, leider kann es aber ab dem 5-ten Lebensjahrzehnt auftreten.

        Wenn ich es richtig gelesen habe, lebt Ihre Mom allein.
        Deswegen halte ich es wie Sie für wichtig, die Versorgung zu regeln, was natürlich ein Stück weit finanziell leichter wird, wenn eine PS besteht.

        Falls noch Fragen, fragen.

        Ihnen auch ein gutes Wochenende
        Auguste D.

        Kommentar



        • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


          Hallo,

          wenn die Pflegestufe abgelehnt wurde kann dies verschiedene Gründe haben.
          Es kann zum einen am Einstufer gelegen haben der den Sachverhalt falsch eingeschätzt hat. Es kann auch an der Argumentation gelegen haben. Wichtig ist es vor einer Einstufung alles aufzuschreiben was der Betroffene an Leistungen von der Betreuten Person bekommt. Machen Sie sich eine Liste und schreiben die den ganzen Tag auf was und wie oft Sie bei Ihrer Mutter etwas tun. Besorgen Sie sich die Diagnosen von Ihrem Arzt und halten diese für den entsprechenden Tag bereit.

          Der MDK hat nur drei Kriterien für die Einstufung, wenn keine hierfür anspricht gibt es kein Pflegegeld

          1. Körperpflege: Der Betroffene muß gewaschen werden oder bedarf der Anleitung oder Unterstützung

          2. Ernährung: Der Betroffene benötigt Hilfe beim Vorbereiten der Mahlzeiten, Einnehmen der Nahrung oder Anleitung für die Einnahme.

          3. Mobilität: Der Betroffene benötigt Hilfe bei An- oder Ausziehen, beim gehen oder beim Aufstehen und gang ins Bett.

          Dies sind die Drei Kriterien wo nach der MDK seine Pflegestufen vergibt.

          Ich hoffe ich konnte Ihnen damit etwas helfen.

          Roland Scheuermann (Pflegedienstleiter)

          http://www.LandhausAmWeinberg.de

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          • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


            Zur Ergänzung nochmals:
            aus:http://www.alzheimerforum.de/2/14/wdakude_k3.html

            3.1 Leistungen der Pflegeversicherung und andere finanzielle Hilfen

            Die Pflegeversicherung ist von ihrem Ansatz her geeignet, die finanziellen, psychischen und physischen Lasten zu mildern, die Angehörige Demenzerkrankter im Laufe einer auf Dauer sehr belastenden Pflege auf sich nehmen. Leider zeigen sich jedoch in den Ausführungsbestimmungen und der Praxis der Umsetzung Einschränkungen, die besonderer Beachtung bedürfen.

            Die Einstufung in die Pflegestufen orientiert sich sehr an körperlichen Einschränkungen. Dazu kommt, dass viele Gutachter die besonderen Beeinträchtigungen bei einer Demenzerkrankung zuwenig kennen, um den anerkennungsfähigen Hilfebedarf richtig einschätzen zu können. Der oft gesund und vital wirkende Kranke führt so leicht zur Unterschätzung des Hilfebedarfs.

            Wichtig ist, dass bei der gutachterlichen Einschätzung des Hilfebedarfs nicht nur konkrete Pflegehandlungen der Pflegenden berücksichtigt werden, sondern auch die Aufsicht und Anleitung bei körperbezogenen Verrichtungen wie An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen, Toilettengang und Aufstehen und Zu-Bett-Gehen als anerkennbarer Hilfebedarf gewertet werden müssen. Selbst ein notwendiges motivierendes Gespräch, damit der Kranke etwa sein Essen zu sich nimmt, ist nach den Richtlinien zur Begutachtung eine anzuerkennende Pflegezeit und für die Einstufung maßgeblich.

            Ein Beaufsichtigungsbedarf, der jedoch nicht unmittelbar mit körperbezogenen Verrichtungen zu tun hat, bleibt leider völlig unberücksichtigt. Aus diesem Grund können Demenzkranke, die bereits intensiv betreuungsbedürftig sind, aber noch keine Anleitung etwa beim Ankleiden benötigen, in der Regel nicht im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft werden.

            Möglichkeiten, Widerspruch gegen eine unzureichende Entscheidung einzulegen, sollten in jedem Fall genutzt werden. Eine gute Möglichkeit, zu einer angemessenen Einstufung zu gelangen ist, über einige Tage ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, in das die Zeiten für anerkennbare Verrichtungen eingetragen werden.

            Eine Einstufung in die Pflegestufe 1 sollte möglich sein, sobald der Kranke zumindest beim Ankleiden und bei der eigenen Körperpflege angeleitet und beaufsichtigt werden muss und dies mindestens 45 Minuten am Tag in Anspruch nimmt.

            Die Beaufsichtigung und Anleitung bei einer Verrichtung muss immer während der ganzen Verrichtung notwendig sein, z.B. weil der Kranke die Kleidungsstücke beim Anziehen verwechselt oder falsch anzieht. Nur die Kleidungsstücke herrichten zu müssen reicht nicht aus, da dies in wenigen Minuten möglich ist. Der Hilfebedarf erreicht dann kaum 45 Minuten am Tag. Außerdem sollte aktivierend gepflegt werden. Das heißt, der Kranke sollte dazu ermuntert und angeregt werden, Teile der Verrichtung, die er noch selbst übernehmen kann (etwa das Zuknöpfen des Hemds), auch selbst auszuführen. Dies erfordert in der Regel mehr Zeit und Geduld des Pflegenden und erhöht damit auch den zeitlichen Hilfebedarf, der für die Pflegeeinstufung zugrunde gelegt werden muss.

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            • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


              Hallo,
              nur kurz
              grundsätzlich richtig was herr scheuermann schreibt.
              zusätzlicher tip. in hamburg ist es zumindestens jetzt gang und gebe, einen egschulten einstufer (gutachter) zu bestellen. erlaubt ist auch die frage nach der qualifikation des gutachters vom mdk. sollte er die frage nach seiner eignung speziell demente patienten zu beurteilen verneinen, gibt es das recht diesen einstufer abzulehnen und einen neuen ,geeigneten einstufer zu fordern, meistens funktioniert das da es dafür in hamburg neue richtlinien gibt was die einstufung betrift. also immer darauf bestehen alzheimer oder demenzkompetente einstufer zu bekommen ,meistens ist damit nach meiner erfahrung das ziel dann fast erreicht.
              gruss uwe (examinierter altenpfleger mit schwerpunkt "demenz")

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              • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


                Also das finde ich ... aber leider gilt es, das die pflegestufen nur so geteilt sind, das wenn ihre mutter nicht mehr selbsständig essen , auf die Toilette gehen kann. Sollte sie auch nur im entferntesten Inkontinenz aufweisen, wir die Pflegestufe 1 zugeteilt. momentan ist sie nicht gefährdet. sollte sie dinge tnu, die sie oder andere gefährden, gilt stufe zwei und sollte sie zum extrem Pflegefall werden(Bettlägerigkeit, etc) Pflegestufe 3. Leider kann man nichts tun als abwarten und hoffen, das meine aufgezählten dinge nicht all zu schnell eintreten. Gruß Frani, Sozielpflegeschülerin

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                • RE: Ablehnung der Plegestufe bei Alzheimer Patient


                  Apropos Alzheimer, ich habs vergessen

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