diesmal ist es keine absolut medizinische Frage.
Der Lebensgefährte (79 J.) meiner Mutter hat Alzheimer, was auch vom Neurologen attestiert wurde. Das ganz genaue Stadium ist mir und meiner Mutter leider nicht bekannt wegen der Schweigepflicht der Ärzte. Er hat anfangs (Beginn ca. letzten Frühsommer) Präparate verschrieben bekommen, die wegen zu großer Nebenwirkungen aller 6-8 Wochen gewechselt wurden. Der Demenz-Zustand hat sich bis jetzt jedoch verschlechtert.
Der Betroffene - in dem Fall jetzt immer "B" genannt, hat den Führerschein, fährt jedoch immer schlechter, wenn nicht sogar inzwischen schon katastrophal Auto. Es ist ein Wunder, dass bei den Kurztouren (Einkauf, Arztbesuch im Ort oder Nachbarstadt) noch nichts Schlimmes passiert ist. Bekannte, die eine der letzten Auto-Aktionen mit eigenen Augen beobachtet haben, teilten mir mit, dass "B" Gas mit Bremse verwechselt, kein richtiges Augenmaß hat, alle möglichen Hebel ausprobiert in der Hoffnung, den Scheibenwischer zu finden und dann wenn er fährt, den Bleifuß absolut nutzt. Vorfahrtsregeln werden nur ab und zu berücksichtigt.
Ich habe mich inzwischen mit der Tochter von "B" ausgetauscht. Wir würden gerne wissen, was man machen kann, um rechtlich gesehen das Thema Autofahren als extremer Gefahrenherd für "B" zum Abschluss zu bringen, sprich zu erwirken, dass Behörden evt. einen Fahrtest oder auch Gesundheitstest mit "B" machen und dann evt. doch den Führerschein einziehen.
Welche Möglichen gibt es überhaupt?
Leider hat "B" seiner Tochter nicht die Patientenvollmacht oder andere Vollmachten unterschrieben, (er wäre ja vollkommen gesund, obwohl er vom Neurologen die Diagnose gehört hat)d.h. er ist in jeder Hinsicht voll geschäfts- und handlungsfähig.
Ich mache mir auch große Sorgen um meine Mutter, die meist Beifahrer im Auto ist. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es krachen wird. Aber dann weiß man nicht, ob es nur zu einem Blechschaden kommt, oder ob auch Menschenleben oder Menschengesundheit auf dem Spiel stehen werden.
Was können Sie mir raten?
M.f.G.
ALZI
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