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Fremdanamnese

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  • Fremdanamnese

    Sehr geehrter Herr Spruth!

    Zwei Fragen hätte ich nochmal bezüglich einer AD im Anfangsstadium.
    1. Sollte die Fremdanamnese (Angehörigenbefragung)im Beisein des Patienten erhoben werden oder nicht?
    2. Verbaut man sich Therapieoptionen, wenn man im Anfangssstadium gleich mit der Gabe von Axura beginnt?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen C. Beckhaus
    2.


  • RE: Fremdanamnese


    Liebe Frau Beckhaus,

    ich bin nicht Herr Spruth...aber trotzdem.....

    Um den Patienten zu schonen, würde ich zu einem separiertem Gespräch raten...es muss fruchtbar sein, wenn man "niedergemacht" wird, was man alles nicht mehr kann, weiss, verkehrt tut........nein, das ist eigentlich nicht nötig und bringt nur zusätzliche Tränen und Verzweiflung, Frust...

    Liebe Grüsse
    AD

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    • RE: Fremdanamnese


      Liebe AD!

      Eigentlich sehe ich es auch so, aber leider hat die behandelnde Neurologin unserer Mutter dafür überhaupt kein Feingefühl. So sah ich mich plötzlich gezwungen im Beisein meiner Mutter viele Sachen zu erzählen, die frustrierend sind.
      Ich bedanke mich für ihre Meinung.
      Mit freundlichen Grüßen

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      • RE: Fremdanamnese


        Hallo, Herr oder Frau Beckhaus,
        ich betrachte das Forum auch als Hilfe von Betroffenen für Betroffene, Rat, sich einfach mal aussprechen können. Es ist wirklich nicht einfach: Mein Vater (77 J.) hat Alzheimer mittl. Stadiums - er nimmt seit 6 Jahren Aricept. Auch ich empfand es bei unserer Neurologin anfangs schwierig - insbesondere auch deshalb, weil meine Mutter (80 J.) oft nicht begreifen kann, dass mein Vater eben krankheitsbedingt vieles falsch macht. Meine Mutter sprach mit der Neurologin offen, mein Vater war dabei - zeigte aber keine Reaktion auf das Gesagte, fühlte sich aber bestimmt nicht gut. Irgendwann kommt aber die Zeit, dass man nicht mehr umhin kann, die Krankheit zu bagatellisieren, besonders dann, wenn es um gesetzliche Betreuung geht, der Richter kommt, um den Kranken zu befragen! Bei uns war das vor kurzem nötig, als mein Vater vermutlich wegen einer Durchblutungsstörung ins Krankenhaus (Gerontologie - geschlossene Abt.) mußte. Eigentlich wollte ich bei diesem Gespräch dabei sein, aber wurde seitens des Gerichts nicht informiert! Mein Vater aber war - eigentlich gottseidank - zu diesem Zeitpunkt wirklich nicht gut drauf - er hat den Zweck des Gesprächs nicht begriffen. Jetzt haben wir ihn nach 2 Wochen Krankenhaus und 2 Wochen Pflegeheim (beschützende Abt.) wieder nach Hause nehmen können. Stärkere Aricept-Einstellung, viel Trinken - sein Gedächtnis ist jetzt manchmal besser als das meiner Mutter! Es gibt gute und auch schlechtere Tage, natürlich.
        Ich will Ihnen mit diesen Zeilen sagen: Es gibt immer Hoffnung, auch wenn die Diagnose der Ärzte manchmal niederschmetternd sein kann. Die Krankheit ist - so denke ich - noch zu wenig erforscht!
        Alles Gute
        Ilona

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        • RE: Fremdanamnese


          Liebe Ilona, liebe Christina Beckmann,

          Hoffnung ist immer gut, aber so wie es aussieht, kann es bis zu einem wirksamen Medikament noch 20 Jährchen dauern. Selbst wenn heute etwas erfolgreich erscheint,...bis alle Testreihen abgeschlossen sind und ein Medikament auf dem Markt erscheint, da vergeht eine lange, lange Zeit.

          Deshalb sollte man sich mit dem anfreunden, was greifbar ist und selbst darum werden Schlachten geschlagen, denn
          Arizept und Co werden aufgrund der hohen Kosten nicht gerne verschrieben...das schmälert die Budgets, vor allem der Kassenärzte.

          Entschuldigung, wenn ich ein paar Dinge in der Mail nicht verstehe...
          Ein Richter kommt m.E. nur, wenn es sich um aktuelle Veränderungen, die den Betreuten betreffen, handelt und diese Veränderungen durch die bestehenden Betreuungsmodule nicht beinhaltet sind. So zum Beispiel ein Aufenthalt im Krankenhaus oder eine vorrübergehende Notwendigkeit ein Bettgitter anbringen zu lassen. Dafür ist die Hinzunahme des Betreuers nicht vorgesehen, da die vorliegenden Fakten für den Richter zählen. Ich habe noch keinen Richter beim Gesundheitsamt kennengelernt, der seinen Terminplan, der oftmals sehr spontan gestrickt ist, an die Betreuer anpassen muss.


          Die Ärzteschaft des MDK meldet sich eigentlich immer an, so das man die Möglichkeit des Beiseins hat.

          Sie schreiben Arizept wurde erhöht. Nun bin ich neugierig.
          Ich kenne die Dosis eigentlich nur so, das man mit 5 mg anfängt und dann das Maximum nach einem Monat auf 10mg steigert...Bekommt ihr Vater noch mehr ?
          Aber falls sie anworten, bitte als neue Mail, denn das wäre ja dann ihr Thema ...nicht das wir hier die Maillogik durcheinanderbringen.

          Herzliche Grüsse
          AD
          Trinken ist immer gut, wer ausgetrocknet ist, kann noch schlechter denken -

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          • RE: Fremdanamnese


            Sehr geehrte Frau Beckhaus,

            ich denke, daß es zu Frage 1 keine allgemeingültige Antwort gibt. Es ist eine Frage der Gesprächsführung, man kann beide gemeinsam befragen, ohne daß es für den Patienten sehr unangenehm ist. Schwierig kann auch bei getrennter Anamneseerhebung sein, daß der Patient seinem Angehöhrigen gegenüber mißtrauisch wird, insbesondere wenn ihm am Ende verkündet wird, man glaube, leide unter einem dementiellen Syndrom, wo er sich doch gesund fühlt.
            Zu Ihrer 2. Frage: nein, so weit es mir bekannt ist verbauen Sie sich keine Therapieoptionen für die Zukunft, wenn Sie damit meinen, daß diese dann nicht mehr wirken. Ich würde aber einen Patienten im Frühstadium IMMER mit einem Acetylcholinesterasehemmer und nicht mit Memantine (Axura,Ebixa) behandeln, falls es keine medizinischen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Memantine hat für dieses Stadium übrigens auch keine Zulassung.

            Mit freundlichen Grüssen,

            Spruth

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