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Alzheimer im Betreuten Wohnen

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  • Alzheimer im Betreuten Wohnen

    Hallo hier im Forum. Ich wollte mich mal erkundigen, ob jmd. Erfahrung hat mit o.g. Thema. zur Situation: Mein Vater (85)hat seit einem Jahr die Diagnose Alzheimer. Er war schon immer schwierig, deshalb hatten wir uns schwer getan, das Krankheitsbild zu erkennen. Ohne Probleme hat er auch eine Pflegestufe zugesprochen bekommen, worüber er sich sehr aufgeregt hat, er dachte, die Komission sei wg. meiner Mutter da. Meine Mutter ist 90 und rel. gesund, aber dem Alter entsprechend nicht mehr so belastbar. Meine Schwester wohnt in der Nähe und kommt im Durchschnitt zweimal die Woche für Behörden-,Arzt-, Bankangelegenheiten und Unternehmungen, wie Eis essen o.ä. Die Mitbewohner im Haus mobben meinen Vater, weil er sich manchmal auch leider sehr ungebührlich benimmt. Aber leider nicht nur die Mitbewohner, sondern auch die Angestellten. So darf er nicht mehr in hauseigene Konzerte, weil er dort gestört hat, ihm wird das Mittagessen hhingeknallt, meine Mutter durfte keine Blumentöpfe mehr stellen... Der Heimleiter hat einen Termin mit dem Gesundheitsamt gemacht, zu dem meine Eltern und meine Schwester hinzugezogen wurden. (ohne vorher zu informieren!)Die Mitbewohner würden sich über hygienische Unzulänglichkeiten beschweren. Nun wissen wir aber, dass diese Situation seit ca. 3 Monaten viel besser geworden ist, nachdem wir 1.Putzfrau organisiert haben, 2.meiner Mutter detaillierte Tipps gegeben haben und 3. sich eine private Person 2- 3 mal wöchentlich um meinen Vater kümmert. Meine Mutter hält den Druck der Einrichtung psychisch nicht durch. Ich möchte, dass meine Eltern so lange wie möglich friedlich in dieser Einrichtung bleiben können. In die Pflegeabt. würde ich meinen Vater nur ungern geben, körperlich ist er sehr fit. Mich würde nur interessieren, wie ich mit der Leitung umgehen kann, ohne ungerecht zu werden. Liebe Grüße


  • Re: Alzheimer im Betreuten Wohnen


    Die Heimleitung ist nicht das Problem - die Belastung für die Gemeinschaft kann einfach zu groß werden und die ganze Gemeinschaft durcheinander wirbeln.
    Wir hatten einen Mieter, der die ganze Gemeinschaft derart stark belastete, dass die Gemeinschaft während des Abendessens gemeinsam und offen den Ausschluß aus der Wohngemeinschaft beschlossen hatte. Wir hatten alles versucht, ihn in der Gemeinschaft halten zu können. Letzlich erfolgte die Einweisung in die Klinik (Gerontopsychatrie) mit dem Ergebnis, dass er nach 14 Tagen mit der Auflage der Überführung in eine geschlossene Abteilung entlassen wurde. Die Psychiater konnten keine erfolgversprechende Therapie aufzeigen.
    Heute funktioniert die Gemeinschaft wieder top - es wird wieder viel gemeinsam gemacht und die ehemalige Fröhlichkeit ist wieder eingezogen.
    Man kann Charaktereigenschaften und extrem überzogene egoistische Züge nur sehr schwer ändern.
    Wer betreutes Wohnen wählt muss auch akzeptieren, dass es Wünsche der übrigen Mieter zu respektieren gilt - trotz Alzheimer. Das Wohl der Gemeinschaft hat einfach Priorität. Es ist mein Standpunkt, dass die Angehörigen zu einer optimalen Lebensführung beitragen sollen - aber sie sind keinesfalls dafür verantwortlich, wenn der Betroffene sich nicht anpassen kann/will oder gar die Gemeinschaft terrorisiert. Der Betroffene muss dann einfach die Konsequenzen akzeptieren.

    Liebe Grüße
    lohmar1

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    • Re: Alzheimer im Betreuten Wohnen


      Geehrter Herr Lohmar,
      ich finde, Ihr Beitrag läßt betroffene Patienten in einem falschen Licht stehen, vor allem im Schlußsatz
      "Der Betroffene muss dann einfach die Konsequenzen akzeptieren"....

      Demenzkranke, wie auch andere Menschen, bei denen es zu Stoffwechselstörungen oder Degenerationen im Gehirn kommt, als ggf. Egoisten zu bezeichnen, bzw. nicht Anpassungsfähige, ist ja wohl vollkommen falsch gedeutet. Natürlich prägt ein Grundcharakter eine Person und bis zu einem gewissen Grad sind diese Charakterzüge während einer Beeinträchtigung auch noch wahrzunehmen (in unserem Fall bei meinem Vater Gott sei Dank), aber vornehmlich sind die Empfindungen bzw. das was autark dort im Gehirn vorgeht in bestimmten Phasen der Krankheit bzw. unter Medikamenteneinwirkung so krass, dass der Mensch an sich nicht mehr er selbst ist. Dass das Zusammenwohnen mit Patienten in einigen Phasen sicherlich kein Zuckerschlecken ist, sondern im Gegenteil eine Kraftprobe für jeden Angehörigen/Betreuer ist ja wohl nichts Neues. Ich wundere mich dennoch, wenn geschrieben wird, dass eine Gruppe von Personen, selbst Betroffene, "entschieden" haben den Unruhestifter (und diese Unruhe kann bis zu psychotischen Schüben gehen) auszuschließen!
      Natürlich ist es für die Wohngemeinschaft ggf. nicht tragbar, das ist schwer zu beurteilen, aber lassen Sie es sich gesagt sein am Beispiel meines Vaters: Er hatte einen schweren psychotischen Schub, wir mussten ihn in eine geschlossene einweisen - dort war jeder der Ansicht, dass "so jemand" nicht mehr nach Hause kann - Blödsinn - 3,5 Jahre lang haben wir mit diesem lieben Menschen noch leben dürfen, und wir haben bei diesem absolut sanftmütigen Menschen auch ein paar Phasen gehabt, vor allem damals, in denen Außenstehende gedacht haben mit dem Verhalten und Gebähren wäre das nicht zu ertragen - hatte übrigens überhaupt gar nichts mit grundlegendem "überzogenem Egoismus" oder derartigem zu tun.

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      • Re: Alzheimer im Betreuten Wohnen


        Die Entwicklung eines Menschen mit dementiellen Einschränkungen sind - zum Glück - immer individuell zu sehen und zu beurteilen.

        Wir haben in unserer WG nahezu eine 1:1 Betreuung realisiert und müssen unterschiedliche Charaktere und Lebensläufe irgendwie so kanalisieren, dass ein die Lebensqualität förderndes Zusammenleben ermöglicht wird. Wir versuchen den üblichen Tagesablauf "zu Hause" so weit es geht umzusetzen. Dies geschieht auch unter Einbindung in die Alltagsabläufe von Angehörigen.

        Zurück zum vorherigehenden Beispiel:
        hier handelte es sich um einen Menschen, der aus der Sicht des ehem. Personalmanagers als egozentrischer Psychopath (= ist keine Krankheit, wohl ein Charakterbild - ein Begriff, der häufig im Strafrecht zu finden ist) umschrieben wurde (im Beruf erfolgreich, privat angeblich nicht zu ertragen). Gleiches war von der seit Jahrzehnten geschiedenen Ehefrau zu hören. Die Tochter hatte sehr früh die Beziehungen zu ihrem Vater abgebrochen und mit Beginn seines Ruhestandes wieder aufgenommen. Eine befreundete Nachbarin flüchtete aus seiner Wohnung aufgrund seiner Wahnvorstellungen und den Drohungen mit einem Brotmesser. Mehrfach musste die Polizei zur Beruhigung dieses Mannes geholt werden.
        Diese Kleinigkeiten und noch einiges mehr, erfuhren wir erst im nachhinein, als wir aufgrund unerklärbarer Verhaltensweisen nach den möglichen Ursachen forschten.
        Für eine Krankheit kann man nur in wenigen Fällen selbst was. Aber muss eine Gemeinschaft jedes noch so belastende und ekelerregende Verhalten zu jeder Tageszeit akzeptieren; zumal man in eine WG eingezogen ist, die genau das Gegenteil zum Ziel hat. Hat deswegen jede Gemeinschaft das Recht auf Selbstbestimmung verloren?
        Jeder Zugehörige der WG und die Angehörigen - auch die Tochter - taten sich sehr schwer mit der Entscheidung, einem Ausschluß aus der WG zuzustimmen. Viele Gespräche - auch mit Ärzten und Gerontopsychologen und Psychologen sind dieser Entscheidung vorausgegangen. Alle denkbaren Therapieansätze wurden versucht - leider ergebnislos.
        Das heutige Ergebnis bestätigt die Richtigkeit der Entscheidung - die Gemeinschaft ist wieder ohne Ängste, man geht wieder sehr freundlich miteinander um, gemeinsame Aktivitäten sind wieder möglich und die Fröhlichkeit der älteren Menschen untereinander ist schon ansteckend. Selbst bis dahin skeptische Angehörige sind heilfroh, dass so gehandelt wurde.

        Muss diese mögliche Lebensfreude zurückgestellt werden zugunsten des Egoismus eines Einzelnen? Der ja ein Leben lang bewiesen hat, dass er zu keinerlei zwischenmenschlichen Beziehungen fähig war und auch keinen Freundeskreis hatte.

        Wer in eine WG einzieht, tut dies freiwillig und muss auch deren Regelwerk schon akzeptieren.

        Sie schreiben :
        "wir haben bei diesem absolut sanftmütigen Menschen" - ich vermute, dass dies der Lebensstil war. Dies stellte sich jedoch bei unserem Fall absolut anders dar - leider.

        Kommentar



        • Re: Alzheimer im Betreuten Wohnen


          Ich verstehe, wie gesagt, wenn einfach die Begleitumstände es nicht erlauben jemanden in einer Gruppe zu lassen etc.. Und ich befürchte, dass niemand jemanden, der Panikattacken, Ausfälle irgenwelcher Art oder gar Aggressionsattacken hat, gerne in einer Gruppe aufnimmt oder betreut.
          Aber wenn SIe schreiben:
          "Wer in eine WG einzieht, tut dies freiwillig und muss auch deren Regelwerk schon akzeptieren. "
          .. dann arbeiten Sie wohl mit Menschen, die Ihr Verhalten noch bewußt lenken können?! Das sind aber dann sehr moderat Erkrankte, bzw. eben die, die zumeist typischen Alzheimer haben.
          Wäre ja schön, wenn es denn dann immer nur Erkrankte gäbe, die eigentlich keine Verhaltensauffälligkeiten haben.
          Dennoch, Ihr Beispiel mag ja logisch klingen - ein Mensch der zeitlebens nicht zu ertragen war.... ich wollte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Verhaltensauffälligkeiten jeglicher Art, bis zu kompletter (z.T. vorübergehender) Wesensänderung, einschließlich Bewegungsabläufen, durch Prozesse im Gehirn gelenkt werden. Das suchen sich diese Menschen nicht selber aus in den Momenten.

          Kommentar


          • Re: Alzheimer im Betreuten Wohnen


            Hallo Flieder,

            "Das sind aber dann sehr moderat Erkrankte, bzw. eben die, die zumeist typischen Alzheimer haben."

            Unsere Meßlatte erbrachter Leistungen sind die aktuellen Einschätzungen Angehörigen der hier in der WG wohnenden Mieter/innen. Was ist moderat - die aktuelle Situation nach entsprechender Einflußnahme oder die Situation zum Zeitpunkt des Einzugs in die WG?

            Unsere erste Mieterin - Mietvertrag für die Dauer 1 Jahres (Fertigstellung der Erweiterung des Hauses des Sohnes zwecks Aufnahme der Mutter in den eigenen Haushalt) -
            sehr beherrschend, beleidigend, egozentrisch bis zum geht nicht mehr, "log" und spielte alle gegeneinander aus, um sich jeden erdenkbaren Vorteil zu sichern.
            zeigte folgende Entwicklung:

            Sohn und dessen Ehefrau übernahmen eine Frau, die hier in der Runde bis zum letzten Tag regelmäßig mitsang, mit der auch noch Unterhaltungen und Brettspiele möglich waren.
            Nach drei Wochen hatte der Sohn (63 Jahre) bereits erhebliche Probleme im Umgang mit seiner Mutter; die pflegende Ehefrau gleichfalls. Vermutet wurde, dass die medikamentöse Einstellung nicht mehr stimmt (hatte bei uns lediglich ganz leichte Antidepressiva eingenommen - weniger ging nicht) und eine klinische Aufnahme mit Neueinstellung unvermeidlich sei. Entlassung nach einer Woche aus der Klinik mit dem ERgebnis, sie sei medikamentös richtig eingestellt und entsprechend ihres Alters (92) gesund. Die Probleme liegen im charkaterlichen Bereich und entziehen sich einer klinischen Behandlung.
            Sohn und Ehefrau versuchten es nochmals und hielten es noch einmal für 4 Wochen durch. Ergebnis ist, dass die Ehefrau immer noch in psychiatrischer Behandlung ist; er beruflich sich inzwischen aus Engagements zurückgezogen hat. Die Ehe ist auch nicht mehr das, was sie mal war. Die Mutter mußte in ein Pflegeheim. Hier wurde vermutlich aufgrund mangelnder Beschäftigungs- und Betreuungsangebote letztendlich der Weg der Ruhigstellung eingeschlagen - die Mutter erkannte nichts mehr und war völlig ruhig - eine lebende, willenlose Hülle. Zwischenzeitlich ist sie verstorben und die Meinung heute des Sohnes und der Schwiegertochter:
            wir müssen ihnen (gemeint waren wir) große Abbitte leisten, den Betreuungsaufwand in der WG hatten wir als überzogen angesehen und die Probleme ignoriert (für uns kaum nachvollziehbar, weil die Ehefrau jeden Morgen zur Pflege kam) bzw so überhaupt nicht erkannt.
            Die Vorkommnisse und Verhalten sind sowohl im letzten Beispiel derart im familiären Umfeld belastend, dass dies von niemanden aus der Familie zu leisten war. Im vorigen Fall gab es noch ein 5jähriges Kind, das wohl kaum den Ausfällen des Opas ausgesetzt werden konnte, wollte man nicht auf Dauer ein völlig verstörtes Kind "erziehen".
            Nähere Details zum Verhaltens - in beiden Fällen - sind nichts für die Öffentlichkeit.

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