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Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?

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  • Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?

    Hallo,
    ich habe eine Vorsorgevollmacht aus dem Jahr 2008. Bei meiner Mutter wurde 2009 Demenz diagnostiziert. Ich wohne in Schweden, habe mich aber um Pflegedienst, Krankenkassenangelegenheiten, Arztgespräche etc aus der Ferne gekümmert, sowie bei den 2-3 Besuchen per Jahr. Meine Erfahrung ist, das sich vieles per Telefon und Internet regeln lässt, aber natürlich bin ich nicht ständig vor Ort.
    Das Gesundheitsamt ist der Meinung, dass eine amtliche Betreuung ggf. von Nutzen wäre. Mittlerweile liegt meine Mutter lt. Test bei einer schweren Demenz. Sie lebt immer noch allein zuhause.
    Ich bin mir unsicher, ob ich eine amtliche Betreuung anstreben soll
    - kann ich die überhaupt bekommen, wenn ich im Ausland lebe?
    - wenn ja, wird dann jemand vor Ort eingesetzt, der die erforderlichen Dinge in die Tat umsetzt, bzw. mir Rechenschaft ablegen muss?
    Ich habe auch etwas Angst, das ganze voranzutreiben. Sollte ich die amtliche Betreuung dann nicht bekommen, so wird es vielleicht der Bruder meiner Mutter - und dem traue ich nicht. Oder ein ganz Fremder.

    Wo endet die Vorsorgevollmacht? Jemand sagte mir mal, es sei doch besser, wenn man ohne amtliche Betreuung auskommt, weil man dann soviel Rechenschaft über Entscheidungen und Ausgaben abgeben muss.

    Bestimmt wurde ein Teil meiner Fragen in dem Forum schon irgendwie beantwortet - bin trotzdem sehr dankbar für Antworten!


  • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


    Das ist interessant. Ich hatte ein ähnliches Problem. Wir haben ja eine Vollmacht, um genau diese Einmischung zu verhindern. Sollte z.B. ein Betreuer irgendwann entscheiden, dass ihre Mutter in eine geronto-psychiatrische Klinik soll, vielleicht für 3 Monate, was dann ? Ich habe gelernt, die Vollmacht ist immer vorrangig und steht über allem. Hat bisher auch funktioniert, allerdings nicht reibungslos.

    Es kam 3 x ein Beamter vom Amtsgericht vorbei (im Krankenhaus, im Heim), obwohl bei allen eine Kopie der Vollmacht vorlag. Und in deren erstem Bericht, von diesem ersten Besuch wussten wir damals nichts, empfahl derjenige einen Aufenthalt im Krankenhaus von 2 Monaten. Dank Vollmacht konnten wir das verhindern.

    Mein Bruder hat dann irgendwann beim Gericht angerufen und gesagt, wenn sie es nicht verstehen würden und damit dieses Theater aufhört, sollten sie mich doch dann einfach und endlich als Betreuer eintragen. Dann funktionierte es plötzlich. Ich bekam eine offizielle Bestätigung hierüber.

    Wieso rät das Gesundheitsamt zu einer amtlichen Betreuung ? Ist das aufgrund eines Vorfalls gerufen worden ?

    Wenn Ihre Mutter eine "schwere" Demenz hat, ist es ja nur noch eine Frage der Zeit, dass sie nicht mehr allein zu Hause bleiben kann. Was soll dann geschehen ? Wer soll das entscheiden ? Wer soll das praktisch organisieren ? Sie braucht ja irgendwann eine 24-h-Betreuung.

    Warten wir auf weitere Meinungen. Ich weiß nicht, ob man z.B. zwei Betreuer benennen kann, was ja eine Möglichkeit wäre. Weiß das nicht der Pflegedienst ? Obwohl ich eigentlich der Meinung bin, mit Vollmacht braucht man keinen amtlichen Betreuer, deshalb macht man das ja.

    Gruß - Marge

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    • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


      (://) Hallo Marge, an sich gehöre ich ins Diabetikerforum - bin selber heute erst hier hereingeplatzt. Mein Vater hat 2001 unter Anleitung vom Bruder u. mir und noch verstandesgemäß eine Vorsogevollmacht unterschreiben können. Schon im ersten Satz steht: Hiermit verfüge ich, blah ,blah...dass meine Kinder alle vorsoglichen Entscheidungen abschließen dürfen - ohne die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichtes - für uns der maßgeblichste Satz schlechthin!. Vater musste ins Heim. So naiv - wie wir waren - ließen wir uns als Betreuer bestellen. 1 Woche später kam der gleiche Richter und wollte mit uns über einen zweiten Betreuer sprechen.Zitat; ja , einer müsse sich doch um Vaters Finanzen kümmern; Zitat Ende Und gerade diese
      Befugnis wollten wir doch aus dem Weg gehen...Hin und her überlegt, Rechtsanwalt gefragt, hatte keine Ahnung. Da kam die Idee, Betreuung zurückzugeben - den der Richter ließ nicht locker, der Rechtsbetreuer auf d. Amtsgericht gab diesen Tipp (unter Ausschluß der Öffentlichkeit) Privates Recht bricht Öffentliches Recht! Ab sofort konnte die Betreuung durch mir u. mein Bruder widerrufen werden - wir wurden in Ruhe gelassen. Leider verstarb Vater kurze Zeit später- der Spuk war zuende!!

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      • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


        Hallo Rainare,

        auch wenn es für uns beide erledigt ist. Ich antworte noch kurz, falls jemand ein ähnliches Problem hat.

        Will man sich auch um die Finanzen kümmern, macht man besser zusätzlich eine Generalvollmacht, was mit der Vorsorgevollmacht nichts zu tun hat - hab ich inzwischen gelernt. Selbst damit kann es bei Banken und Sparkassen noch schwierig werden, wie mir eine Freundin berichtet. Aber es funktioniert letztendlich.

        Alles Gute, Marge

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        • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


          Hallo, Rainare,
          eine Generalvollmacht kann ich nur empfehlen. Allerdings muss der Betreffende noch in der Lage sein, zu begreifen, worum es im Wesentlichen geht. Der Notar muss sich überzeugen können, dass ein liebevolles Vertrauensverhältnis vorliegt.

          Ich habe eine General- und Betreuungsvollmacht, darin ist detailliert alles aufgeführt, wozu ich berechtigt bin.

          Obwohl sogar der Notar erstaunt war, habe ich drauf bestanden, dass "Kleinigkeiten", wie z. B. die Entgegennahme von Post, auch Einschreiben und Zustellungsurkunden, mit aufgeführt sind. Tatsächlich musste ich die Urkunde deswegen schon mehrfach vorlegen (u. a. bei Banken).
          Die Vollmacht erstreckt sich "auf alle Angelegenheiten, für die sonst lt. BGB ein Betreuer bestellt werden müsste. Insbesondere auch auf alle Angelegenheiten der Personensorge, insbesondere der Gesundheitsvorsorge". Bestimmung der Unterbringung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, gilt über den Tod des Betroffenen hinaus usw., sodass ein sonst notwendiges Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht vermieden werden kann.

          Dieses Dokument hat mir schon manches sehr erleichtert, z. B. auch die Formalitäten nach dem Tod meines Vaters,
          LG louisanne

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          • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


            Für Vollmachen jeglicher Art ist es bei meiner Mutter wohl zu spät, mit fast schwerer Demenz. Sie kann ja kaum noch unterschreiben.
            D.h. ich muss mit dem arbeiten, was ich habe, und das sind nunmal nur Vorsorgevollmacht und Gesundheitsvollmacht.

            Wenn ich es richtig verstanden habe, so könnte meine Mutter prinzipiell dagegen vorgehen, wenn ich sie z.B. jetzt in ein Heim einweise unter Nutzung meiner Vollmacht. Dann würde vermutlich das Thema "Betreuung" aufkommen, weil sie ja nicht mehr Entscheidungen treffen kann.

            Ich kann also nur hoffen, dass sie nicht einschreitet gegen etwas, was ich per Vollmacht für sie entscheide, denn dann besteht das Risiko, dass ein anderer statt mir die Betreuung übernimmt, da ich ja im Ausland lebe....

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            • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


              "Ich kann also nur hoffen, dass sie nicht einschreitet gegen etwas, was ich per Vollmacht für sie entscheide, denn dann besteht das Risiko, dass ein anderer statt mir die Betreuung übernimmt, da ich ja im Ausland lebe...."

              Eine umfassende Auskunft dürfte wohl eher unerlaubte Rechtsberatung sein. Die amtliche Betreuung wird häufig oder fast schon immer "ortsfern" vorgenommen - es geht bei dieser Betreuungsform "nur" um rechtlich relevante Entscheidungen; nicht um eine zwischenmenschliche Beziehungsregelung. Letzteres wird fälschlicherweise oftmals unterstellt. Inwieweit dies auch aus dem Ausland sinnvoll möglich ist, wird der Richter entscheiden (können/müssen).

              In der Praxis könnte die Vollmacht vom Heim/Krankenhaus angezweifelt werden und das Betreuungsverfahren in Gang gesetzt werden. Kommt der Richter bei der Überprüfung zur Erkenntnis, dass die Vollmacht nicht ausreichend oder rechtlich angreifbar ist, wird er einen Betreuer bestellen. Dieser wird dann entscheiden müssen - Heimaufenthalt ja/nein - Operation ja / nein etc.

              LG
              lohmar1

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              • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


                [quote jolulli]Für Vollmachen jeglicher Art ist es bei meiner Mutter wohl zu spät, mit fast schwerer Demenz. Sie kann ja kaum noch unterschreiben.
                .[/quote]

                Wenn deine Mutter noch allein zu Hause lebt, kann die Demenz so schwer doch gar nicht sein? Meine Eltern konnten bei der Erstellung der Generalvollmacht auch nicht mehr richtig schreiben, nur noch Gekritzel. Wie ich sagte, es kommt drauf an, dass der Notar sich davon überzeugen kann, dass sie zu dir Vertrauen hat und mit der Vollmacht einverstanden ist. Das ist auch bei fortgeschrittener Demenz oft noch möglich.

                Ich würde mich darüber mal mit einem Notar unterhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Klausel mit aufzunehmen, die es dir ermöglicht, eine Untervollmacht (evtl. nur für Teilbereiche) an eine Person vor Ort zu erteilen.
                LG Louisanne

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                • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


                  Mittlerweile ist meine Mutter in ein Pflegeheim umgesiedelt. Das Problem ist, dass das mit dem Vertrauen immer so eine Tagesformsache ist. Obwohl ich mich um alles kümmere, so kann es sein, dass sie mir an bestimmten Tagen total misstraut, und dann ist immer der "liebe Bruder" der Gute. (Da bin ich nur die Tochter, die der Mutter doch nichts sagen kann).

                  Da der "liebe Bruder" aber m.E. nicht ganz vertrauenswürdig ist, lebe ich in der ständigen Unruhe, dass, wenn jemand meine Vollmachten in Frage stellt, meine Mutter von einem Gericht gefragt, womöglich antworten würde, der Bruder solle ihre Betreuung übernehmen.

                  Ich würde auch nicht ausschliessen, dass dieser Bruder ihr noch irgendwelche Testamente oder sonstiges zur Unterschrift vorlegt, sie weiss ja gar nicht mehr, was sie unterschreibt....

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                  • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


                    "der liebe Bruder" - erinnert mich an ein Verfahren vor gut drei Jahren beim hiesigen Amtsgericht. Der gute Bruder war erst seit wenigen Tagen auf freiem Fuß - beantragte die amtliche Betreuung ohne Wissen der Schwester (diese pflegte tagtäglich die Mutter in unmittelbarer Nachbarschaft) - er erhielt die amtliche vollumfängliche Betreuung - und räumte innerhalb einer knappen Woche das gesamte Barvermögen ab - wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht im Stich läßt - so um die 150.000 Euro.

                    Das war's - die Tochter prozessierte gegen das Land - m. Wissens erfolglos. Auch wenn eine Vollmacht vorliegt - die amtliche Betreuungsurkunde wird Vorrang haben, weil u.a. auch jüngerem Datum.

                    LG
                    lohmar1

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                    • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


                      Unglaublich. Das spräche ja nun wiederum dafür, dass ich selbst versuche, die amtliche Betreuung zu bekommen - bevor irgendjemand anderer in der Familie auf die Idee kommt.

                      Andrerseits habe ich als Tochter eigentlich Vorrang, was Betreuung betrifft, also sollte ein Amtsgericht eigentlich nicht über meinen Kopf hinweg die Betreuung dem Bruder meiner Mutter geben können. Ich kann auch zu Genüge belegen, dass ich trotz meines Wohnsitzes im europäischen Ausland alles wichtige regeln kann.

                      Vielleicht sollte ich mich auf jeden Fall mal beim Amtsgericht erkundigen, ob die einen Betreuer im Ausland akzeptieren.

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                      • Re: Amtliche Betreuung trotz räumlicher Distanz möglich?


                        Der Ansatz ist richtig - nehmen Sie die Betreuung selbst in die Hand, wenn Sie von der Richtigkeit überzeugt sind. Vielleicht denken Sie an eine "alsbaldige Rückkehr" und könnten so dem Familienrichter die Entscheidung etwas erleichtern. Eine Korrespondenzadresse in D wäre sicherlich hilfreich, Ihre aktuelle örtliche, persönliche Präsenz und ein entsprechendes Gutachten eines Neurologen. Kommt noch die Aussage des Heims oder eines Krankenhauses einer Eilbedürftigkeit hinzu, ist das ganze innerhalb von 1 Tag "durchgezogen".

                        LG
                        lohmar1

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