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Wofür muß ich eigentlich das Amtsgericht bezahlen?!

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  • Wofür muß ich eigentlich das Amtsgericht bezahlen?!

    Hallo,

    eigentlich frage ich nur, weil ich mich jedes Mal aufs Neue darüber ärgere und mich frage, wie das sein kann...

    Ich bekomme, seitdem ich die Betreuung meiner Mutter übernommen habe, jährlich eine Rechnung vom Amtsgericht (die sich wiederum auf den Paragraphen § 92 KostO9 beziehen).
    Wie kann es sein, daß ICH (bzw. meine Mutter) das Amtsgericht dafür bezahle, daß ICH meine Mutter betreue?! Und wieso mißt sich das am Vermögen?
    Nicht nur, daß meine Mutter für ihre Erkrankung nichts kann und dennoch ihr ganzes Vermögen aufbrauchen muß, um den Heimaufenthalt zu finanzieren, nein, sie darf auch noch das Amtsgericht bezahlen, das überhaupt nichts für meine Mutter tut. Jedenfalls nichts, was ich sehen kann...
    Ärgerlich.

    Danke fürs Zuhören ;o)
    K.M.


  • Re: Wofür muß ich eigentlich das Amtsgericht bezahlen?!


    Hallo K.M.,

    ähm, ich wundere mich sehr stark über das von Ihnen Geschilderte.
    Das habe ich noch nie gehört, es ist eigentlich andersrum; wenn Sie die gesetzliche Betreuung haben, erhalten Sie jährlich Ihre Auslagen oder alternativ eine Pauschale erstattet, wenn Sie dies jährlich abrufen. Außerdem können Sie beim Betreuungsgericht jederzeit vorsprechen und Ihre Fragen beantworten lassen. Was hat es mit der Rechnung auf sich?
    Grüße, Flieder

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