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Betreuung

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  • Betreuung

    Guten Morgen,
    ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass bei meiner Schwiegermutter nun doch die Alzheimer-Demenz diagnostiziert wurde.
    Im Gespräch mit dem behandelndem Arzt im Krankenhaus, wurde uns auch mitgeteilt, dass der Neurologe der Meinung ist, dass sie keine Entscheidungen mehr treffen sollte und könnte.
    Nach Absprache mit seinen Geschwistern,hat mein Mann sich bereit erklärt,die Betreuung zu übernehmen. Daraufhin wurde direkt vom Krankenhaus aus, der Antrag zum Amtsgericht geschickt.
    Es kam auch relativ schnell eine Rückmeldung mit der Nachricht, dass sich jemand von der Betreuungsbehörde mit uns in Verbindung setzen würde um mit meiner Schwiegermutter und uns zu sprechen. Außerdem wurde uns mitgeteilt, dass der Hausarzt der Sachverständige sei und diesbezüglich ein Termin vereinbart werden müsse.
    Heute wird meine Schiegermutter aus dem Krankenhaus entlassen und für morgen hat sich bereits jemand von der Betreuungsbehörde angemeldet.
    Für uns ist dies alles Neuland und wir wissen nicht so wirklich, was da auf uns zu kommt.
    Hat vielleicht jemand hier im Forum Erfahrung auf diesem Gebiet ?
    Welche Fragen werden in der Regel gestellt ?
    Hat meine Schwiegermutter die Möglichkeit die Betreung durch ihren Sohn abzulehnen ?
    Könnte es sein, dass sie trotz Demenz, noch keinen Betreuer benötigt ?

    Für einige Antworten wäre ich sehr dankbar !!!

    Viele Grüße


  • Re: Betreuung


    Hallo,
    ein Amtsgericht trifft eine Entscheidung auf der Grundlage der freien " Willensbildung ", d.h.: kann der Betroffenen seinen eigennen Willen bilden und formulieren, ist eine Betreuung noch nicht erforderlich!
    LG
    Ischwalm

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