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Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung

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  • Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung

    Hallo

    Ich habe ein Anliegen/Frage: Meine Schwiegermutter ist glaube ich im mittleren Stadium der Alzheimer. Sie steht der Krankheit verneinend gegenüber, ich würde mir das nur einbilden, ist aber vom Arzt attestiert. Seit dieser Woche sind einige Sachen passiert die unser Handeln fordern. Sie scheint sich nichts mehr zum kochen, ausser wenn ich oder mein Mann vorbeikommen (jeden Abend). Einem Gemüsehändler (fliegender Händler) hat Sie 50 Euro für Mandarinen gegeben, es fehlen in ihrem Geldbeutel aber 150 Euro. Auf unser Fragen hin hat sie gemeint es wäre ja ihr Geld und wir wollten sie ja nur ins Heim abschieben und ihr Haus einkassieren.
    Meine Frage: Sollen wir eine Vorsorgevollmacht beantragen oder eine rechtliche Betreuung. Sollen wir als Betreuer bereit sein oder wären Aussenstehende besser? Kann/Darf man sie überhaupt noch allein lassen? Machen wir uns strafbar? Verletzen wir die Aufsichtspflicht? Haben wir Aufsichtspflicht? An wen sollen wir uns für Hilfe/Antworten wenden? Mein Mann und ich sind beide berufstätig und unsere Wohnung oder das Haus der Schwiegermutter zu klein für die ganze Familie. Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht?
    Muss jetzt weg zur Arbeit, wollte dies nur noch schnell ins Netz stellen. Bin dankbar für jede Antwort.

    Gruss petmo


  • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


    Rechtsberatung kann hier wohl kaum zulässiger Weise erfolgen. Aber aus der Lebenserfahrung:
    Vollmacht dürfte wohl kaum noch gehen -, müßte ja von der Mutter erteilt werden. Ein Notar - unverzichtbar wegen Grundvermögen - wird erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit haben müssen.
    Es muss wohl unterschieden werden zwischen der rechtlichen und die der familiären Situation.
    Rechtlich wird die gesetzliche Betreuung (vollinhaltlich oder eingeschränkt) relativ schnell zu erhalten sein - Gespräch mit dem Amtsgericht / Familiengericht und den Sachverhalt - eigene und FREMD-Gefährdung detailliert mit ärztlichem Attest darstellen. Irgendwo hatte ich hier im Forum einen interessanten Beitrag gelesen - vielleicht findet sich dieser.
    Die Grundlegende Entscheidung: wir als Kinder oder lieber Fremde. Letztere verursachen schon fühlbare Kosten.
    Das Problem liegt in dem Verständnis ihrer Mutter - sie wird wohl immer im Glauben sein, dass sie abgeschoben und ihr Vermögen von Ihnen weggenommen wurde, sofern Sie die Betreuung übernehmen. Auch wenn heute ein Einverständnis erzielt werden kann - wird das morgen vergessen sein und die Gefühlslage wird voll durchschlagen. Erlebe dies zur Zeit in der WG mit einer Bewohnerin - ist schon ganz schön heftig, was die Tochter so alles an Vorwürfen bis hin zu Selbstmorddrohungen aushalten muss.
    Diskutieren, überreden oder was auch immer führt nur zu Frust und der ERkenntnis, es doch nicht zu verstehen - damit wird die Grundlage für Aggressionen geschaffen.
    Zur Zeit übernehme ich die Rolle eines Moderators und das führt zu einem recht zufriedenen Beieinander, wenn die Tochter zu Besuch hier ist. Als Außenstehender konnte ich allmählich das Vertrauen gewinnen und muss fast täglich erklären, dass das Amtsgericht auf ihr Geld aufpasst. Abgesehen davon, dass sie alles schwarz auf weiß sehen will. Das Haus ist verkauft, weil die Kosten für den Lebensunterhalt deutlich höher waren, als die kleine Rente.
    Selbst der Versuch, ihr zu erklären was wäre, wenn das Sozialamt zu Zuge käme bis hin zur Zwangsvollstreckung (die laufenden Kosten des Hauses nicht unterschätzen) und den damit verbundenen Vermögensverlust gegenüber einem freihändigen Verkauf, überzeugten nicht. Ihre Unterschrift unter dem Maklerauftrag erklärt sie für nichtig, weil - man staune - sie war ja zu diesem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig!!!!!!!!!!
    Der Ruf nach Polizei und Anwalt war dann jedesmal recht laut zu hören. Sie meint sie sei "verschleppt" worden. Von ihrem Wunsch, zur Tochter zu ziehen, ist nichts mehr zu hören und wird negiert.
    Ob Aufsichtspflicht verletzt wird kann eigentlich erst dann geklärt werden, wenn etwas passiert ist. Aus einer Fürsorgepflicht lassen sich sicherlich bestimmte Verhaltensweisen einfordern (rechtzeitige Betreuung, Heimunterbringung oder sonstige 24Std-Betreuung. Eng könnte es werden aus der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Szenario: Mutter fackelt das Haus ab (Herd vergessen abzustellen), die Versicherung zahlt nicht, das Vermögen ist weg. Spätestens jetzt würde die gesetzliche Betreuung greifen und dieser vom AG eingesetzt werden. Damit ist zumindest eine Inanspruchnahme des Sozialamts für den Unterhalt der Mutter verbunden, das dann auf die Vermögenslage/Einkünfte der Kinder zurückgreift.
    Die Vorwürfe der Mutter - egal wie Sie sich entscheiden, sind Ihnen sicher - auf Verständnis braucht niemand zu hoffen. Sind weiter keine Erben außer Ihnen vorhanden, könnten Sie sich ernsthaft mit der Übertragung der Betreuung auf sich selbst auseinandersetzen. Von der Vernunft her, der eigentlich sinnvolle Weg. Soll das Haus mal veräußert werden müssen, ist das Gericht sowieso mit im Boot (bis hin zur Zustimmung des Verkaufserlös, Prüfung des Kaufvertrags und letztendlich wird ein Rechtspfleger sich bei der Mutter selbst ein Bild machen etc.). Im übrigen müssen Sie so eine Art Kassenbuch führen, also dem Gericht die Einnahmen und Ausgaben nachweisen.
    Beratungsstellen gibt es zuhauf: in NRW haben wir die SozialPsychologischen Beratungsstellen (SPZ) in jedem Kreis und Stadt. Das Sozialamt vor Ort hat übrigens alle Kontaktdaten für diese Fälle.
    Zum Abschluß ein Hinweis zum Krankenhausaufenthalt: sicherlich für die Zukunft nicht von der Hand zu weisen. Ist nichts geregelt, wird der behandelnde Arzt - sofern eine OP ansteht - auf Nummer sicher gehen und nicht Ihre Zustimmung einfordern. Innerhalb von wenigen Minuten ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, den Sie wohl kaum noch loswerden können. Der Arzt wird von einer Dringlichkeit schon überzeugen können. Dann wird Ihre Mutter in jede Richtung fremdbestimmt. Das Haus ist dann irgendwann einmal als ERbmasse weg.

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    • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


      hallo,
      habe gefunden was ich suchte:
      Re: Wenn der Mensch sich weigert Hilfe anzunehmen
      dann den vorletzten Artikel vom 11.11.09 von EgonMartin
      - einiges zur Betreuungsverfügung -

      Grüße
      Manfred

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      • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


        Es war vmtl. dieser Beitrag mit Links:

        http://forum2.onmeda.de/read.html?26...08#msg-1759608

        Bei meinem Vater ging das alles erstaunlicherweise gut über die Bühne. Er war da noch etwas verständiger als jetzt und die Zusicherung, der Staat wache über sein Vermögen, hatte ihn beruhigt. Und so ist es ja auch. Der Betreuer ist gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig - ein fremder, z.B. amtlicher Betreuer mehr als ein Sohn oder eine Tochter und die auch wiederum mehr als ein Ehegatte. Man muss u.U. alle Rechnungen, Quittungen und Kassenzettel z.B. bei Einkäufen für den Kranken aufheben. Bei Ehepartnern wird das moderater gehandhabt, wenn dort schon immer gemeinsam gewirtschftet wurde. Diesbzgl. bitte beim Vormundschaftsgericht erkundigen und dieses v.a. dem mißtrauischen Patienten mitteilen. Diesem wird übrigens vom amtlichen juristischen Gutachter - bei meinem Vater war das ein Amtsrichter - auch gesagt, dass es sich bei der Betreung um eine Maßnahme FÜR den Kranken und nicht gegen ihn handelt. Sein Wohl ud der Schutz seiens Eigenstums haben oberste Priorität.

        Gruß
        Egon-Martin

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        • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


          Vielen Dank für die vielen Informationen. Habe heute mit ihrem Hausarzt und auch dem Neurologen gesprochen, die beide zu einer rechtlichen Betreuung geraten haben. Der Hausarzt riet sogar jetzt schon zu einem Heimaufenthalt. Werde mich morgen mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen und alles in die Wege leiten. Sind halt immer noch unsicher ob wir die Betreuung selbt übernehmen wollen/sollen, da sie gerade heute nachmittag mich wieder beschimpft hat, dass ja nur ich von Alzheimer spreche und sie kein kleines Kind wäre und auch nicht blöd sei. Sie hat auch heute wieder Geld abgeholt, obwohl sie ja erst vor 2 Tagen 200 Euro abgeholt hat, welches verschwunden ist. Da es ja ihr Geld sei gehe dies uns gar nichts an. Die Bank muss mir noch erklären wieso sie Geld heraus gegeben hat obwohl eine Bestätigung voliegt das wir mit unterschreiben müssen wenn sie Geld abholt. Sie will halt , so wie viele andere auch, nicht begreifen das man es ja nur gut meint. Sie glaubt Fremden Menschen eher als uns, was sehr demütigend sein kann, da wir noch nie etwas von ihr gefordert haben. Na ja, machen ja jede Menge betroffene Angehörige auch mit, will mich nicht zu viel beschweren.
          Hab den Artikel, "wenn sich der Alzheimerkranke nicht helfen lassen will" auch gelesen, und sogar einen Kommentar abgegeben (wegen des Leitfadens).

          Nochmals, vielen Dank für die Informationen.

          Gruss petmo

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          • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


            Danke für die schnelle Info.

            Gruss Petmo

            Kommentar


            • Re: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung


              Hallo Petmo,

              machen Sie sich bitte über die Anschuldigungen keine großen Gedanken - sie sind nur krankheitsbedingt.

              Lange Zeit ging es in dieser Richtung recht gut mit Vater - von einzelnen Ausnahmen mal abgesehen. Jetzt aber kann er manchmal in Akutzuständen richtige verbale Tiefschläge erteilen - und das dann merkwürdigerweise in fast guter und verständlicher Rede. Mir hatte er mal vorgeworfen, ich würde ihn einsperren und quälen, ja regelrecht kaputtmachen und dabei hätte er doch so viel für mich getan. Das schmerzt mehr als eine einfache Wortbeleidigung, weil ich ja auch seinetwegen in Frühpension gegangen bin und erhebliche finanzieller Verluste dadurch erleide, ganz abgesehen von den vielen Arbeiten und Geschenken, die ich für ihn in den letzten Jahren besorgt hatte und das nicht aus Erbschleicherei. Ich habe sogar hier im Forum wiederholt erklärt, dass mich das Erbe nicht interesssiere und meine Eltern besser beraten seien, alles zu verkaufen, um zusammen eine Art Luxuspflege zu genießen. Es geht einem - salopp gesagt - einfach manchmal auf den Keks, ein zerebrales Wrack wie ein rohes Ei behandeln zu müssen und selber alles hinzunehmen. Ich kenne das ganze Gefühlsspektrum von verzehrendem Mitleid bis ohnmächtiger Wut genau. Das ist aber normal - wir sind nur Menschen. An einiges gewöhnt man sich auch mit der Zeit. Wichtig ist, das bei alledem immer wieder die Liebe als Sieger hervorgeht. Denn der Mensch bleibt ein würdiges Wesen, ein Geschöpf Gottes, ganz gleich wie sehr er durch was auch immer zum Wrack wird. Wir haben die ernste Pflicht, zu vergeben, denn all das kann uns ja selber auch einmal passieren. "Denn sie wissen nicht, was sie tun" - diese vor fast 2000 Jahren gesprochenen Worte hallen immer mehr in mir nach.

              Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg! Bleiben Sie bitte diesem Forum treu.

              Gruß
              Egon-Martin

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