bin auf der Suche nach Erfahrungsberichten aus dem Altenpflegeheim:
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit vor, für 25 dementiell oder psychisch erkrankte Pflegebedürftige zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle für Betreuungsleistungen einzurichten.
Die Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompentenz ist geregelt, ebenso die Richtlinien zur Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte.
Wer hat zu diesem Thema Erfahrungsberichte?
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Der Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung, was ist wenn der Betreuer aber einmal Urlaub hat oder krank ist?
In was für eine Vergütungsgruppe sind diese "neuen" Mitarbeiter einzuordnen.
Ist die geforderte Qualifikation ausreichend für eine sinnvolle Betreuung?
Fragen über Fragen........
Bin für jede Information dankbar
Wildrose
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