Meine Mutti (78) leidet an zerebrovaskuläre Insuffizienz mit zunehmendem demenziellen Syndrom, Aufmerksamkeitsdefizit und Vergesslichkeit.
Einzelheiten zu dieser Krankheit ist sicher allen hier bekannt, möchte da nicht weiter ausschweifen, nur soviel, sie wohnt noch allein in ihrer Wohnung, alles, was Routine ist, bewältigt sie auch noch, nur Neues und Ungewohntes überfordert sie, weiß abends nicht mehr, was morgends war, kann oft Realität von Schein-oder Traumwelt nicht mehr unterscheiden usw....
Aber nun zu meiner Frage:
Sie unterschrieb mir nun für alle Fälle (also, falls es nicht mehr alleine geht) eine Betreuungsverfügung, in der sie mich als Betreuer vorschlägt und eine Vollmachtsurkunde...
Sind diese Dokumente rechtskräftig oder müssen sie von einem Notar /Richter etc. abgesichert, bzw. als rechtskräftig erklärt werden?
Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für Antworten.
Daggi
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