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Demenz und Krebsbehandlung

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  • Demenz und Krebsbehandlung

    Unser Vater leidet unfallbedingt und zusätzlich mittlerweile Alzheimerbedingt an den üblichen Demenz-Erscheinungen im mittleren Stadium(Gedächtnis, Wortfindung, Aggressionen, Depressionen, Konzentrationsproblemen usw.) und wird Zuhause betreut.
    Nun wurde Krebs gefunden, der dringend operiert werden müsste. Er verschliesst sich völlig dieser Diagnose (teils aus Nichtverstehen und teils aus Nicht-damit-beschäftigen-wollen) und will sich nicht operieren lassen, obwohl die Heilungschancen noch ganz gut sind.
    Er ist erst 65, so dass wir uns mit seiner Ansicht nicht abfinden können. Unter Betreuung steht er nicht und wir können ihn ja auch schlecht ins Krankenhaus zwingen. Vor einigen Jahren hat er allerdings eine Vorsorgevollmacht für uns ausgestellt. Kann uns jemand helfen, was wir tun könnten? Danke.


  • Re: Demenz und Krebsbehandlung


    Hallo nitsrekokieh,

    zunächst möchte ich auf diesen Link aufmerksam machen:

    http://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=37 (unter: weitere Downloads)

    Es ist nämlich wichtig, dass im Krankenhaus verständnisvoll mit dem Demenzkranken umgegangen wird.

    Rechtlich bin ich leider in diesen Dingen auch noch nicht ganz firm - kenne aus meinem früheren Beruf nur etwas Vertragsrecht näher. Ich würde die Vorsorgevollmacht nehmen und damit zu einer Rechtsberatung, die es an Gerichten oder in Rathäusern geben sollte, gehen. Nicht unbedingt gleich zum teuren Anwalt/Notar gehen - den ggf. in einem zweiten Schritt einbeziehen.

    Ich denke mir das aber so: Wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, objektiv ausreichende Entscheidungen zugunsten seines Lebens bzw. seiner Gesundheit zu fällen, können und müssen m.E. durch eine amtliche Betreuung diese in seinem Interesse dafür getroffen werden.

    Zuvor würde ich mich aber noch mit dem behandelnden Arzt beraten. Dieser kenn vielleicht das entspr. Verfahren oder kann einen sachkundigen Kollegen fragen.

    LG
    Egon-Martin

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    • Re: Demenz und Krebsbehandlung


      Hallo,

      ist diese Vollmacht eine Betreuungsverfügung? Unsere Betreuungsverfügung wurde vom Gericht anerkannt.

      Was beinhaltet diese Vollmacht? Unter anderem auch die Gesundheitsfürsorge?

      Wir sind gleich zu Beginn der Probleme zum Seniorenbüro unserer Stadt gegangen. Diese habe echt weitergeholfen. Da kannst Du auch abklären lassen ob die Vollmacht für das Krankenhaus ausreicht. Aber selbst wenn unsere Eltern unter Betreuung stehen, wird es schwierig etwas gegen ihren Wunsch zu unternehmen. Das wird nicht leicht für Euch.

      Suche Dir unbedingt Hilfe. Eventuell habt Ihr auch einen Betreuungsverein in der Nähe? Wie gesagt, wir waren an der entsprechenden Stelle bei der Stadt.

      Viel Kraft und Geduld

      wünscht Dir

      Lisa

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      • Re: Demenz und Krebsbehandlung


        hallo, ich habe das alles erst im märz durchgemacht, ehemann, 65 jahre alt. wenn es die richtige vorsorgevollmacht ist, dann ist gefahr in verzug und die ärzte legen mit der krebsbehandlung gleich los, auch operation. mein mann hat auch alles verdrängt und obwohl eine riesige narbe, leberkrebs, quer über dem bauch verläuft, war er weder im krankenhaus, noch ist er operiert worden. wir wussten auch nicht, was uns schlimmer traf, die diagnose krebs oder die demenz, die erst da, im krankenhaus, endlich bestätigt wurde.
        mit dem kranken reden oder ausdiskutieren ist sinnlos.
        unerträglich war für mich, dass mein mann lange im schlimmen dilirium war, justiert, weil er auf alles und jeden im krankenhaus losging, selbst auf intensiv. mein mann kann sich an garnichts erinnern.
        der zustand der demenz hat sich seitdem rasant verschlechtert. damit müssen sie rechnen.ich hatte ab märz einige beiträge darüber im forum, vielleicht helfen sie ihnen weiter.
        das forum ist seit dieser zeit mein wichtigster begleiter geworden. ich verfolge die sorgen der anderen und sehe, dass ich nicht alleine bin. ich wünsche ihnen viel kraft, malima,

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        • Danke


          ..für die bisherigen Tipps. Einen Seniorenberater gibt es bei uns tatsächlich auch, das werden wir mal zuerst versuchen. Die Verfügung war damals so umfänglich wie möglich, also auch Gesundheitsvorsorge. Mir ist aber vor allem Aspekt unheimlich, dass wir ihn damit quasi zur Operation zwingen können. Es ist ja nicht so, dass er sich nicht mehr wehren könnte. Aber es tut gut zu wissen, dass andere auch damit zurecht kommen (müssen).

          Kommentar


          • Nachtrag


            Ein Nachtrag:

            Bitte veranlassen, dass bei der Narkose die Demenz berücksichtigt wird, d.h. dass möglichst keine potentiell neurodegenerative Narkosemittel wie z.B. das Narkosegas Isofluran verwendet werden, sondern mildere Gase. Dieses Gas (Isofluran) wirkt sich - gemäß Infos aus dem Internet - sehr negativ auf die Hirnnerven aus.

            LG
            Egon-Martin

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            • Re: Demenz und Krebsbehandlung


              Sehr geehrte/r nitsrekokieh,

              bedenken Sie, daß Sie etwas für Ihren Vater entscheiden und nicht gegen ihn. Als er Ihnen damals die Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, wollte er, daß Sie in seinem Sinne, und zur Not auch gegen seine krankeitsbedingt andere Meinung, über Dinge entscheiden wenn er nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, denn das ist der Sinn einer Vorsorgevollmacht. Sie sollten sich also nicht schlecht dabei fühlen, wenn Sie sich nach Abwägung von Risken und möglichem Nutzen einer OP dafür aussprechen. Versichern Sie sich des Rückhalts in der Familie, das wird Ihnen mehr (subjektive) Sicherheit geben.
              Die Idee, sich in einem Seniorenverein beraten zu lassen ist gut. Notfalls müßten Sie sich an das Vormundschaftsgericht wenden.
              Bei der OP selbst, wird der Anästhesist Sie zu Vorerkrankungen und Begleitmedikation befragen. Sie sollten Ihn insbesondere auf Cholinesterasehemmer (Aricept, Reminyl, Exelon) hinweisen, sofern Ihr Vater einen erhält. da dies für die Narkoseplanung wichtig ist.

              Mit freundlichen Grüßen,

              Spruth

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