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Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
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Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Meine Mutter ist in letzter Zeit sehr verwirrt, aber in körperlich guter Verfassung.Dieses äußert sich dadurch, das Sie alles verlegt( Brille, Haustürschlüssel) und Essen versteckt(finde ich 3Wochen später wieder)aber es sich nicht nehmen läßt, jeden Tag zweimal mit meinem Hund(Schäferhund) spazieren zu gehen. Meine beiden Schwestern wollen nicht helfen und verweisen auf mich.Da ich, im Gegenzug zu Ihnen, aber ganztags Berufstätig sein muss,kann ich nicht alles allein leisten und habe mich an einen Pflegedienst gewandt und Pflegegeld beantragt.Seit dem Tag ist nichts mehr wie es wahr.Absprachen, werden entweder vom Pflegedienst oder meinen Schwestern umgeschmissen.Jetzt meine Frage:Wie bekomme ich alles unter einen Hut.Ich habe den Pflegedienst gerufen,aber noch nichts unterschrieben. Könnten die sich eine Unterschrieft von meiner Mutter geholt haben und ist die Rechtens.Das Pflegegeld wird ja aufgrund ihrer Verwirrtheit beantragt und wie könnte ich meine Schwestern in die Schranken weisen? Rechtlich gibt es da sicher keine Handhabe,denn meine Mutter wollte nie eine Patientenverfügung machen.Wer weiss Rat.Stichworte: -
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
Hallo Wildrose
dies ist leichter gesagt als getan.
Sie schreiben, ich soll mich als Betreuerin einsetzen lassen. Von wem und wo muss ich dieses tun? Wenn das meine Mutter müsste, wird das nicht passieren.Meine Schwestern haben zwar kein Interresse, Mutter zu pflegen, aber die Papiere würden Sie schon gerne an sich nehmen.Vielleicht weiss noch jemand was. Danke Lieschen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Lieschen.........
Haben Sie mit Ihrer Mutter schon einen Neurologen zur Abklärung
ihrer Erkrankung aufgesucht? Nimmt Ihre Mutter Medikamente?
Pflegegeld bekommt man nur nach Abklärung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, der Ihre Mutter besuchen und abklären wird in wie weit sie "Pflegebedürftig" ist.
Ich schließe mich auch Wildroses Meinung an, versuchen sie eine
Betreuungsvollmacht für Ihre Mutter zu erwirken......!
Ich weiss wie schwer das im Moment für Sie ist...das ganze Leben wird umgekrempelt.........!
Viel Kraft!
Liebe Grüsse
Rosenmädchen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Rosenmädchen
Vienen Dank für dein Interresse.
Für dich scheint alles klar, weben Betreuungsvollmacht.
Aber von wem oder wo bekomm ich diese.
Die Sache mit dem Pflegegeld ist für mich zweitrangig,die könnte
meine Mutter zur Zeit noch selber bezahlen.
Ich frage mich nur,kann ich dem Dienst auch Leistung wieder entziehen.Denn mit den Hauswirtschaftlichen Leistungen bin ich nicht zufrieden und die sind sehr Teuer und Schlecht.
Liebe grüsse Lieschen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Lieschen.......natürlich kannst Du den Pflegedienst jederzeit wieder kündigen!Du hast aber meine Fragen noch nicht beantwortet....wegen Arztbesuch??
Kläre auch mit dem Arzt ab, was deine Mutter benötigt! Außerdem gibt es Beratungsstellen (natürlich muss man erst wissen, was deine Mutter hat)!
Ich verstehe außerdem nicht, du schreibst: Deine Schwestern haben kein Interesse sich um die Mutter zu kümmern, aber sie werfen jeden Termin um......??? Verstehe ich nicht!?
Vielleicht kannst Du etwas genauer schreiben!?
Danke!
Gruß
Rosenmädchen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Rosenmädchen
Beim Hausarzt waren wir, beim Neurologen nicht.Der Hausarzt will davon nichts wissen.Als ich sagte,ich habe einen Pflegedienst beauftragt,war er entsezt und sagte: Können Sie das nicht selber.Nein,das kann ich nicht.Ich gehe Vollzeit arbeiten,außerdem auf 400Euro Basis putzen,damit ich die Ausbidung meiner Tochter bezahlen kann. Obendrein meinen Haushalt mit Garten und Mutters Garten(sind ja nur 3000qm).Nebenher fahre ich Mutter zum Arzt,Augenarzt, Optiker.Sonntags zur Kirche und Mittwochs zum Seniorennachmittag.Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt,davon hätte ich finanzielen Nutzen,weit gefehlt.Ich habe schon vor 18Jahren auf mein Erbe verzichtet.Meine Mutter will entweder in ihrer Wohnung bleiben oder ins Heim(da Sie selber Altenpflegerin war, ist das für Sie kein Makel).Meine Schwestern wollen beides nicht.Alte Frau allein im Haus, was für eine Verschwendung.Meine Mutter im Heim ,das geht schon garnicht, weil das Haus finanziell wohl drauf geht und wenn das nicht reicht, müsste meine ältere Schwester wohl zuzahlen,denn Sie hätte wohl das nötige Geld.Jetzt nutzt Sie die Verwirrtheit meiner Mutter aus,indem Sie unangemeldet vorbeikommt, behauptet, Mutter hätte Sie um Hilfe gebeten,z.B.um mit Ihr zur Bank zu fahren. Nebenbei gibt Sie eben Anweisung,ich müsste Fenster putzen, Gardinen waschen und den Keller aufräumen,den meine jüngere Schwester zugemüllt hat,seitdem Sie bei Mutter wohnt(getrennte Wohnungen).Dieses führt zwangsläufig zu Streitigkeiten und zu keiner Einigung.Vielen Dank, hätte gerne weitere Ratschläge, um diesem Chaos zu entkommen.Viele Grüsse Lieschen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Lieschen!
Solche Betreuungsvollmacht kann man beim Amtsgericht beantragen. In jeder größeren Stadt gibt es eine Alzheimer-Beratungsstelle. Sonst suchen sie doch mal im Internet bei Google alles über Alzheimer und ein Arztbesuch beim Neurologen ist ganz wichtig.
Gruß mareike64
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
Danke mareike
damit ist mir schon geholfen.
Ich möchte meine Mutter einfach so lange es geht in Ihrer gewohnten Umgebung lassen.
Wenn ich meinen Schwestern nachgebe, hätte ich es sicher
einfacher,aber einfach ist nicht immer das Beste.
Nochmal Danke Lieschen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
Hallo Lieschen,
lassen Sie sich am besten bei einer Alzheimer Beratungsstelle über "gesetzliche Betreuung" beraten, bzw. ich bin mir sicher, dass auch die staatliche Beratungsstelle, Vormundschaftsgericht, Sie da berät, denn es ist sicherlich schwierig in der Konstellation mit Ihren Schwestern und überhaupt bzgl. Ihrer Mutter, solange diese das noch nicht will und noch bestimmen kann, die volle Betreuung zugesprochen zu bekommen, gerade was die Finanzen betrifft. Letztlich trifft ein Richter die Entscheidung in welchem Umfang die Betreuung zugesprochen wird, der vor Ort sich die Situation ansieht.
Wenn Sie auch diejenige sind, die sich am meisten um die Mutter kümmert und vor Ort ist, haben Sie sicherlich die beste Chance die Betreuung an sich zu bekommen.
Grüße, Flieder
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
Hallo Lieschen Müller
Auch ich schlage mich derzeit mit dem Antrag auf Pflegeleistungen rum.
Ich habe Gott Lob die AWO als Ansprechpartner und auch die Diakonie. Vielleicht versuchen Sie es mit einer vorübergehenden Patientenverfügung bei ihrer Mutter. Zumindest geben Sie gegenüber ihrer Mutter dies so an. Eventuell möglich, dass sie sich darauf einläßt und Ihnen dann die nötige Unterschrift leistet. Natürlich beim Amtsgericht zu bekommen. Nennt sich auch einstweilige Verfügung.Jederzeit kann diese widerrufen werden.
Außerdem ist die Krankenkasse verpflichtet Ihnen entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, bzw. Ihnen mit zuteilen, wo Sie weitere Hilfe bekommen können.
Viel Glück wünscht Ihnen blegel
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Hallo Lieschen Müller,
möchte gern nochmal etwas zum Pflegegeld sagen:
Pflegegeld wird (im Moment noch) nicht aufgrund von Verwirrtheit bezahlt, sondern nur wenn dadurch ein Pflegeaufwand entsteht.
Heißt Bedarf bei der Grundpflege (Körperpflege und Toilettengänge) oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bzw. Essensaufnahme.
Alles andere interessiert den Medizinischen Dienst leider nicht.
Lieben Gruß
Wildrose
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
Hallo Wildrose
Ich weiss, mit dem medizinischen Dienst ist so eine Sache.
Da lasse ich mich einfach überraschen.
Im Moment hatte ich ein paar Tage Urlaub und hier klappt alles wunderbar. Mir graut davor, nächste Woche zur Arbeit zu gehen.
Ich möchte keinem auf die Füsse treten,aber Pflegedienst kann auch keine Lösung sein.
Danke,allen für eure rege Beteiligung.
Gruss Lieschen
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrte
hallo lieschen,
ich hatte die selben probleme wie du,aber ich habe sie inzwischen ganz gut gelöst,jetzt meine ratschläge
1.) dringend zum amtsgericht und betreuungsvollmacht holen
2.) pflegedienst ist nicht gleich pflegedienst,es gibt inzwischen betreutes wohnen für menschen mit allzheimer oder demenz die sind eigentlich ganz gut.dort wohnen mehrere betroffene personen mit pfleger in einer wg zusammen
3.) dringend zur bank und lass dich als kontobevollmächtigter eintragen,du kannst auch die bank veranlassen das deine mutti( wenn du nicht dabei bist ) nur eine bestimmte summe vom konto abheben kann.so kannst du verhindern das,das konto leergeräumt wird.
4.) dringend zu einem guten hauzarzt oder neurologen,der dir diese krankheit bescheinigt,das erleichtert ungemein,wenn du so ein attest hast
5.) du kannst auch eine generallvollmacht beim notar beantragen,in dieser vollmacht sollte alles aufgeliestet sein,mit haus,wer bevollmächtigter ist,wen vermögen vorhanden ist,was damit paziert u.s.w. lass dich beraten
6.) geh mal zur demenz - allzheimer beratungsstelle die geben dir gute tipps und helfen dir wirklich weiter
7.) wenn du deine mutti nicht ins heim geben willst,hast du die möglichkeit bei ihr einzuziehen?wenn ja dann mach es.
ich denke das deine mutti,es so möchte,da ja in deinem urlaub alles super war.sie hat angst alleine zu sein.
solltest du noch fragen haben dann schick mir eine e-mail an
[email protected]
lieben gruß tina
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Re: Rechtliche Befugnisse bei Altersverwirrten
Guten Abend Lieschen Müller!
Hat sich denn in Bezug auf Ihre Mutti schon etwas ergeben?
Würde mich und bestimmt noch viele andere interissieren, denn bei mir lief alles schief was schief laufen kann.
Aber jammern nützt nichts mehr.
Gruß mareike64
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