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Bertreuung durch das Amtsgericht

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  • Bertreuung durch das Amtsgericht

    Meine Mutti (71) hat dafür gesorgt, mittels Vorsorgevollmacht im Fall der Fälle das mein Bruder alle Angelegenheiten regeln soll. Nun hat mein Bruder alles dem Amtsgericht übergeben und dort eine Betreuerin beantragt. Er war sich wohl über die Folgen einer Amtsgerichtsbetreuung nicht im Klaren!
    Geht soetwas überhaupt ohne der Zustimmung der Tochter?
    Mir tut Mutti unendlich leid aber ich kann mich nicht um Sie kümmern, da ich selber sehr krank bin und weit entfernt wohne.
    Solch eine Betreuung vom Amtsgericht hat mit Menschenwürde gerade bei Alzheimer nichts mehr zu tun.
    Hat jemand damit Erfahrung oder mache ich mir völlig umsonst Sorgen.
    Könnte meinen Bruder in den Hintern treten soetwas zu tun!
    Bin stinksauer!!


  • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


    Liebe Mareike,
    wie weit wohnen Sie denn vom Geschehen weg? Hätten Sie selbst die Möglichkeit und die Kraft, die Belange Ihrer Mutter zu vertreten? Ich kenne natürlich die Beweggründe Ihres Bruders nicht, aber oft fällt es nahen Angehörigen sehr schwer, richtungsweisende Entscheidungen für Mutter oder Vater zu treffen. Ein amtlich bestellter Betreuer muss nicht zwangsläufig schlechte Versorgung bedeuten. Am besten wäre natürlich,Sie würden alle an einem Strang ziehen und die Entscheidungen, die anstehen, gemeinsam tragen.
    Gibt es eine Selbsthilfegruppe für Angehörige in Ihrer Nähe? Dort können Sie Unterstützung und wertvolle Tipps bekommen.Auch die Caritas hat meist ein Beratungsbüro für Angehörige dementiell Erkrankter. Hören Sie sich da einmal um!
    Leona

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    • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


      Hallo!
      Ihren Ärger kann ich gut nachvollziehen. Daß die Sache jetzt beim Amtsgericht liegt, muß aber noch nicht heißen, daß ein fremder Betreuer bestellt wird. In der Regel wird zunächst im Kreis der nächsten Angehörigen nach jemandem gesucht, der die Betreuung übernehmen kann. Ich vermute daher, daß man auch auf Sie zukommen und fragen wird, ob Sie bereit wären, die Aufgabe zu übernehmen.
      Im übrigen würde ich auch dringend eine Beratung empfehlen. Es gibt auch Betreuungsvereine in den meisten größeren Städten. Diese sind dazu da, um Angehörige in Betreuungsfragen zu beraten. Sie arbeiten ehrenamtlich und verlangen meist keine Gebühren für die Beratung. Schauen Sie mal im Internet nach, es gibt sicher auch einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe. Die Kirchen bieten z.B. so etwas an.
      Viel Glück!
      Petra

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      • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


        Danke für die Ratschläge aber ich befürchte dafür ist es zu spät.
        Mutti hat ohne mein Wissen seit Mitte Oktober eine Betreuerin vom Amtsgericht.Jetzt läuft alles über das Amtsgericht.
        Ich kann mich wirklich nicht um Mutti kümmern. Sie wohnt in Frankfurt/Oder und ich in Bayern. Kann durch eine Krebserkrankung kaum noch laufen. Naja wenn dann kommt es richtig!
        Ich begreife das Vorgehen des Amtsgerichtes nicht. Kann denn ein Angehöriger so etwas im Alleingang beantragen?
        Für ein Widerspruch ist es leider schon zu spät und bei der Begutachtung durch das Amtsgericht war kein Familienmitglied anwesend.
        Es wurde niemand informiert.
        Könnte noch jede Menge dazu schreiben.
        Habe schon mit dem Amtsgericht/Betreuerin schriftlich Kontakt aufgenommen aber es kam keine Antwort zurück.
        Ich befürchte das nimmt noch ein schlimmes Ende!

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        • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


          Hallo!

          Ich würde Ihnen gerne etwas anderes sagen, aber leider ist es tatsächlich so: Theoretisch kann jeder (Angehörige, behandelnder Arzt, Sozialarbeiter, Nachbarn) die Einrichtung einer Betreuung anregen. Auch das Krankenhaus kann das tun. Spätestens die Pflegeheime tun es; denn sie nehmen keinen demenzkranken Menschen auf, der keinen Betreuer hat.

          Was sich bei Ihnen abspielt, ist wirklich tragisch: Ihre Mutter hatte eigentlich alles richtig gemacht, indem sie eine Betreuungsverfügung ausgestellt hatte. Nur leider ist die Rechtslage so: Theoretisch kann das Amtsgericht sich über die Verfügung hinwegsetzen, wenn es den darin benannten Betreuer für ungeeignet hält. Wenn dieser sich sogar selbst disqualifiziert, indem er die Betreuung ablehnt und einen Fremdbetreuer bestellt - und Sie als Tochter sind, was ich sehr bedauere, schwer krank - dann bleibt dem Gericht keine Alternative.
          Eine Sache gefällt mir allerdings nicht: Während der Begutachtung hat der Patient das Recht auf die Anwesenheit einer Person seines Vertrauens! So steht es im Betreuungsrecht. Daß hier niemand von der Familie anwesend war und niemand informiert wurde, finde ich bedenklich. Hatte das Gericht evtl. einen Verfahrenspfleger bestellt, der während der Begutachtung anwesend war?

          Ich verstehe, daß Sie sich über Ihren Bruder ärgern, aber glauben Sie mir - solche Dinge kommen in sehr vielen Familien vor. Um kranke alte Menschen will sich keiner kümmern. Ich selbst pflege meine Mutti alleine und meine beiden Geschwister lassen mich da völlig im Stich. Eine Betreuungsverfügung gibt es nicht, und ich kämpfe gerade selbst darum, die Betreuung für meine Mutter zu bekommen.

          Alles Gute für Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft!
          Petra

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          • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


            Hallo,

            selbst wenn in der Vorsorgevollmacht ein Betreuer genannt wurde, dann muß für "Rechtsgeschäfte" der Betreuer vom Amstgericht bestätigt werden. So war das bei uns. Mein Vater hatte in seiner Vorsorgevollmacht gleich mehrere Betreuer in einer bestimmten Reihenfolge genannt. Zur Sicherheit. Es gab dann aber auch keine Probleme mit dem Amtsgericht. Wartet erstmal ab.

            Gruß, Belinda

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            • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


              Sehr geehrte Mareike,

              ärgern Sie sich darüber, daß Ihre Mutter überhaupt betreut wird, oder darüber, daß Ihr Bruder die Verantwortung, die mit einer Übernahme der rechtlichen Vertretung verbunden ist, ablehnt und dies nun eine fremde Person tut? Was sind die "Folgen", die Sie fürchten?
              Wenn Ihre Mutter nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst zu fällen, da sie für und wider nicht abwägen kann (beispielsweise im Falle einer vom Arzt empfohlenen Magenspiegelung o.ä.), wenn sie sich durch die Demenz-bedingten Hirnleistungsstörungen finanziell schädigt, weil sie z.B. nicht mehr in der Lage ist vor Behörden, der Pflegekasse oder anderen Institutionen Ihr zustehende Leistungen zu erstreiten, oder dadurch, daß sie unüberlegte Geschäfte tätigt, oder wenn andere Situationen auf sie zukommen, in denen sie eine Person bräuchte, die dazu legitimiert ist, ihre Interessen zu vertreten, weil sie selber dazu nicht mehr in der Lage ist, so ist die Einrichtung einer Betreuung ein richtiger und wichtiger Schritt, es sei denn es gibt eine Vorsorgevollmacht, in der dies bereits geregelt ist. Betreuer kann auch Verwandter sein. Die Verantwortung wiegt dabei aber für den "Begünstigten" bzw. vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer schwer, so daß viele Angehörige sich mit dieser Aufgabe überfordert sehen. In diesem Fall kann ein Berufsbetreuer die einzige Lösung des Problems sein. Wenn Sie das Gefühl haben, daß er oder sie ihre Arbeit nicht gut verrichtet, können Sie beim Gericht einen Betreuerwechsel beantragen.

              Mit freundlichen Grüssen,

              Spruth

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              • Re: Bertreuung durch das Amtsgericht


                Danke allen für die Ratschläge und Hinweise.
                Trotz alledem finde ich es eine Unverschämtheit von meinem Bruder das alles dem Amtsgericht zu übergeben, denn Er ist nun mal nicht ein Einzelkind. das darüber alleine verfügen kann zumal eine Vorsorgevollmacht vorlag. Keine Zeit ist es nicht sondern kein Interesse.
                Mutti wehrt sich mit allen Mitteln gegen diese Betreuungsperson.
                Sie bekommt auch neuerdings Essen auf Rädern und das fliegt ständig weg. Beim Nervenarzt war Mutti das letzte mal 2005.
                Sie bekommt Ihre Medikamente durch die Sozialstation täglich verabreicht.
                Jetzt soll Mutti auch noch in ein Betreutes Wohnen für Demenzkranke ziehen. Kommt alles von der Betreuerin.
                Das hat ja wohl mit Würde wenig zu tun.
                Bei der Wohnungsauflösung darf auch kein Angehöriger dabei sein.
                Das ist in meinen Augen nur Abzocke vom feinsten.
                Natürlich alles solange Mutti die Finanziellen Mittel hat und dann geht es ab ins Pflegeheim.
                Aber das ist ja alles nicht wahr.
                Bei mir wäre vieles nicht passiert aber ich kann ja nicht.

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