folgende Frage beschäftigt zur Zeit meinen Mann und mich. Meine Schwiegermutter (85) hat seit zwei Jahren eine Alzheimer-Diagnose und der Verlauf ist dementsprechend. Noch wird sie von meinem Schwiegervater(83)versorgt, was den häuslichen Rahmen anbelangt.
Selbstverständlich ist er überfordert, Angebote von verschiedensten Seiten lehnte er bislang ab, er ist der Meinung das ihm sowieso keiner helfen kann.
Kürzlich musste meine Schwiegermutter wegen einem Analprolaps in ein Krankenhaus, konnte dann aber doch nicht operiert werden, weil es zu Herzvorhofflimmern kam, so das von dem Eingriff erstmal abgesehen wurde.
Meine Schwiegermutter wurde dann entlassen unter der Option, demnächst wieder zur OP neu einbestellt zu werden.
Die weitere Medikation bestand dann von Seiten des Krankenhauses auch darin, ihr täglich eine Injektion Heparin s.c.zu verabreichen, um eine Thromboseprophylaxe durchzuführen.
Da wir eine Woche später in einem gebuchten Urlaub reisen wollten und ich mich mit dem Hausarzt dahingehend abgesprochen hatte, das dies eine günstige Gelegenheit sein könnte, meinen Schwiegervater auch mit einem Pflegedienst zu konfrontieren, sind wir übereingekommen diesen hinzuzuschalten.
Selber bin ich als Schwiegertochter eine ausgebildete Krankenschwester, die diese Injektionen natürlich bis zu unserem Urlaub hätte durchführen können.
In Anbetracht des nahenden Urlaubs war es jedoch unumgänglich hier ohnehin ein Pflegedienst hinzuzuschalten.
Nun bekam mein Schwiegervater kürzlich einen Anruf von der Krankenkasse (AOK)warum diese Injektionen nicht von mir durchgeführt wurde. Er erklärte, das ich zu der betreffenden Zeit im Urlaub war und er nicht die nötigen Kenntnisse dafür hat.
Scheinbar hat der Medizinische Dienst (Meine Schwiegermutter hat Pflegestufe 1)einen kürzlichen Besuch genutzt, bei dem ich zufällig anwesend war, um mich als Schwiegertochter anzugeben, welche früher einmal Krankenschwester war.
Nun bekam er ein Schreiben von Seiten der Krankenkasse, die ihn aufgefordert hat, detailliert zu beschreiben, ab welchem Zeitpunkt wir im Urlaub waren und warum die anderen Injektionen nicht von mir durchgeführt wurden.
Weiterhin habe ich mich um meine ebenfalls kranke Mutter zu kümmern die nicht vor Ort ist, längere Anfahrtwege sind nötig.
Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Familienangehörige verpflichtet die Pflege zu übernehmen wenn sie über die Qualifikation verfügt, ganz gleich in welchem Verhältnis sie zueinander stehen?
Muss ich zukünftig damit rechnen in die Pflege "reinverpflichtet" zu werden, obwohl ich evtl. beruflich
dazu gar nicht in der Lage bin, weil ich selbstständig tätig bin, welche eine hohe zeitliche Flexibilität erfordert?
Selber bekomme ich doch auch ein wenig Angst was meine berufliche Zukunft anbelangt, geschweige von dem schlechten Gewissen was hier vermittelt wird, zumal es ja auch mit Zustimmung des Hausarztes erfolgte.
Ich helfe meinen Schwiegereltern regelmäßig, empfinde die Situation aber als sehr ungerecht, denn werden andere Berufsgruppen auch verpflichtet innerhalb der eigenen Familie dafür zu sorgen das andere Hilfe nicht in Anspruch genommen werden soll?
Ein KFZ-Mechaniker der dafür zu sorgen hat, das alle Autos in der Familie fahren, ein Elektriker der für die Häuser der ganzen Familie zuständig ist?
Ich konnte bislang in Ihrem Forum keinen ähnlichen Fall entdecken und hoffe nun, das sie mir mit ihren Erfahrungswerten weiterhelfen können.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen
Renate P.
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