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Welche pflegerische Verpflichtung haben Familienmitglieder?

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  • Welche pflegerische Verpflichtung haben Familienmitglieder?

    Hallo,
    folgende Frage beschäftigt zur Zeit meinen Mann und mich. Meine Schwiegermutter (85) hat seit zwei Jahren eine Alzheimer-Diagnose und der Verlauf ist dementsprechend. Noch wird sie von meinem Schwiegervater(83)versorgt, was den häuslichen Rahmen anbelangt.
    Selbstverständlich ist er überfordert, Angebote von verschiedensten Seiten lehnte er bislang ab, er ist der Meinung das ihm sowieso keiner helfen kann.
    Kürzlich musste meine Schwiegermutter wegen einem Analprolaps in ein Krankenhaus, konnte dann aber doch nicht operiert werden, weil es zu Herzvorhofflimmern kam, so das von dem Eingriff erstmal abgesehen wurde.
    Meine Schwiegermutter wurde dann entlassen unter der Option, demnächst wieder zur OP neu einbestellt zu werden.
    Die weitere Medikation bestand dann von Seiten des Krankenhauses auch darin, ihr täglich eine Injektion Heparin s.c.zu verabreichen, um eine Thromboseprophylaxe durchzuführen.
    Da wir eine Woche später in einem gebuchten Urlaub reisen wollten und ich mich mit dem Hausarzt dahingehend abgesprochen hatte, das dies eine günstige Gelegenheit sein könnte, meinen Schwiegervater auch mit einem Pflegedienst zu konfrontieren, sind wir übereingekommen diesen hinzuzuschalten.
    Selber bin ich als Schwiegertochter eine ausgebildete Krankenschwester, die diese Injektionen natürlich bis zu unserem Urlaub hätte durchführen können.
    In Anbetracht des nahenden Urlaubs war es jedoch unumgänglich hier ohnehin ein Pflegedienst hinzuzuschalten.
    Nun bekam mein Schwiegervater kürzlich einen Anruf von der Krankenkasse (AOK)warum diese Injektionen nicht von mir durchgeführt wurde. Er erklärte, das ich zu der betreffenden Zeit im Urlaub war und er nicht die nötigen Kenntnisse dafür hat.
    Scheinbar hat der Medizinische Dienst (Meine Schwiegermutter hat Pflegestufe 1)einen kürzlichen Besuch genutzt, bei dem ich zufällig anwesend war, um mich als Schwiegertochter anzugeben, welche früher einmal Krankenschwester war.
    Nun bekam er ein Schreiben von Seiten der Krankenkasse, die ihn aufgefordert hat, detailliert zu beschreiben, ab welchem Zeitpunkt wir im Urlaub waren und warum die anderen Injektionen nicht von mir durchgeführt wurden.
    Weiterhin habe ich mich um meine ebenfalls kranke Mutter zu kümmern die nicht vor Ort ist, längere Anfahrtwege sind nötig.

    Frage:
    Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Familienangehörige verpflichtet die Pflege zu übernehmen wenn sie über die Qualifikation verfügt, ganz gleich in welchem Verhältnis sie zueinander stehen?
    Muss ich zukünftig damit rechnen in die Pflege "reinverpflichtet" zu werden, obwohl ich evtl. beruflich
    dazu gar nicht in der Lage bin, weil ich selbstständig tätig bin, welche eine hohe zeitliche Flexibilität erfordert?
    Selber bekomme ich doch auch ein wenig Angst was meine berufliche Zukunft anbelangt, geschweige von dem schlechten Gewissen was hier vermittelt wird, zumal es ja auch mit Zustimmung des Hausarztes erfolgte.

    Ich helfe meinen Schwiegereltern regelmäßig, empfinde die Situation aber als sehr ungerecht, denn werden andere Berufsgruppen auch verpflichtet innerhalb der eigenen Familie dafür zu sorgen das andere Hilfe nicht in Anspruch genommen werden soll?
    Ein KFZ-Mechaniker der dafür zu sorgen hat, das alle Autos in der Familie fahren, ein Elektriker der für die Häuser der ganzen Familie zuständig ist?

    Ich konnte bislang in Ihrem Forum keinen ähnlichen Fall entdecken und hoffe nun, das sie mir mit ihren Erfahrungswerten weiterhelfen können.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe,
    mit freundlichen Grüßen

    Renate P.


  • Re: Welche pflegerische Verpflichtung haben Familienmitglieder?


    Hallo Ypsos,
    natürlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Aber die
    Pflegekassen möchten gerne Geld sparen und versuchen mit
    allen Mitteln dies mit einer "moralischen Verpflichtung"
    der Angehörigen durchzudrücken. Es ging mir genauso bei s.c.
    Infusionen für meine Mutter. Wir haben trotzdem einen Pflege-
    dienst beauftragt.....und dann wollte die Krankenkasse diesen
    nicht zahlen! Also nicht ins Boxhorn jagen lassen.
    Alles Gute!
    Rosenmädchen

    Kommentar


    • Re: Welche pflegerische Verpflichtung haben Familienmitglieder?


      Vielen Dank für die Antwort !!

      Es tut gut Resonanz zu erfahren, vieles trägt sich einfacher in einer Gemeinschaft, auch in einer "Internetform"

      Ich fand das ganze Geschehen unmöglich, warum hat sich keiner von der AOK mit mir in Verbindung gesetzt?

      Übrigens habe ich nun abwechselnd mit meinem Schwager für 4 Tage die Betreung meiner Schwiegermutter Tag und Nacht übernommen, weil mein Schwiegervater unerwartet in der Augenklinik behandelt werden musste.

      Ich gehe davon aus das sich niemand von der Krankenkasse bei uns bedanken wird, das wir so rasch, flexibel und uneigennützig gehandelt haben.......

      Viele Grüße

      Renate P.

      Kommentar


      • Re: Welche pflegerische Verpflichtung haben Familienmitglieder?


        Hallo Ysops,

        zunächst einmal gibt es eine derartige moralische Pflicht gesetzlich nicht! Wie wir aber alle es seit längerem erleben, scheuen sich weder die Pflege/Krankenkassen noch die Ämter den Bürger in die moralische Pflicht zu nehmen. Warum??
        Money, money.......

        Sie sehen ja selbst wie sehr diese Art von Verhalten sie drückt und in eine Rechtfertigungssituation drängt.

        Niemand kann sie zwingen pflegerisch tätig zu werden. Dafür kann es etliche Gründe haben, aber meines Erachtens sollten Sie diese gar nicht darlegen, sondern schriflich Ihren Unmut kundtun.
        Erst dann wird man sie in Ruhe lassen!! Die versuchen es halt!!

        Sie sind zwar, genau wie ich Krankenschwester von Beruf, aber innerhalb Ihrer Familie sine Sie Schwiegertochter!!

        Ich wünsche Ihnen ein dickeres Fell und Gelassenheit.

        Lieben Gruß
        becki

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