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Aufwandsentschädigung bei Betreuung des Vaters

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  • Aufwandsentschädigung bei Betreuung des Vaters

    Hallo, im nächsten Monat werde ich meinen Vater für 4-6 Wochen zu uns nehmen, da meine Mutter zur Kur muss. Mein Vater hat Demenz im Anfangsstadium, trotzdem soller nicht die ganze Zeit alleine sein. Meine Frage ist, ob es eine Bezuschussung der Krankenkassen gibt als Aufwandsentschädigung?

    Vielen Dank


  • Re: Aufwandsentschädigung bei Betreuung des Vaters


    Hallo,
    hat Ihr Vater schon eine Pflegestufe? Wenn nicht, sollten Sie sich überlegen (in Abwägung dessen, dass Sie Ihren Vater ggf. nicht jetzt schon damit konfrontieren wollen), ob Sie nicht eine beantragen (ggf. im Internet recherchieren). Wenn schon eingestuft ist, kann man evtl., vielleicht weiss jemand mehr?, dies als Kurzzeitpflegeplatz ausweisen. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, zusätzlich zu dem monatlichen Pflegegeld einmalig im Jahr für zusätzlichen Betreuungsbedarf dreihundertundirgendwas Euro zum Abrechnen einzureichen. D.h. aber, dass Sie das als Nebeneinkommen haben.
    Gruß
    Flieder

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