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Altenpflege

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  • Altenpflege

    Hallo,
    ich würde gerne eine private Altenpflege anbieten. Was muß ich hierzu beachten?
    Ich habe eine dreijährige HP-Ausbildung hinter mir. Benötige ich hier eine extra Pflege-Ausbildung? Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
    liebe Grüße,
    Andrea


  • RE: Altenpflege


    Hallo Andrea,

    Was bedeutet die Abkürzung "HP-Ausbildung"?

    LG

    Friene

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    • RE: Altenpflege


      Hallo Friene,
      HP = Heilpraktiker-Ausbildung. Ich weiß, dies hat nix mit Altenpflege zu tun, aber vielleicht ist es doch hierzu nützlich.
      Gruß,
      Andrea

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      • RE: Altenpflege


        Hallo Andrea,

        Was ist Ihre Motivation sich der Altenpflege zuzuwenden?

        Ich finde jede/r sollte in dem Bereich bleiben, indem er "zuhause" ist.
        Ich gehe mit Ohrenschmerzen auch nicht zum Gynäkologen, bzw. mit Zahnschmerzen nicht zum Kardiologen.

        Welche Erfahrungen, Ansprüche können Sie in die Altenpflege einbringen? Es geht um soviel mehr, wie "nur"waschen, anziehen usw.. Alleine in den genannten Tätigkeiten gibt es aus altenpflegerischer Sicht so viel zu beachten.
        Man könnte jetzt sagen, was soll das, hauptsache der Mensch ist "sauber", aber genau das ist es nicht!!
        Auch im Bereich der morgendlichen Pflege gibt es therapeutische Ansätze, die mit beachtet werden müssen. Es gibt den ganzen, übrigens gesetzlich vorgeschrieben, Bereich der aktivierenden Pflege und so vieles mehr, was sich von außen nicht erkennen läßt und ein Laie nicht wissen kann. Der Berufhat nicht ohne Grund eine 3-jährige Ausbildung.Dieseswäre ja nicht nötig, wenn man ihn mal eben so ausüben kann

        Es kann nicht sein, dass jemand meint, er könne mal eben etwas mit/für alte Menschen tun.

        Übrigens wäre es in Deutschland undenkbar, dass ein Altenpfleger einen KFZ-Betrieb verantwortlich eröffnen würde. Jeder würde aufschreien und es gäbe richtig Stress.
        Auch ist es nicht möglich, dass jemand mit einer HP-Ausbildung im OP operiert.
        Ich finde es einfach anmaßend mal eben so etwas in der Altenpflege machen zu wollen. Es geht um MENSCHEN. Wenn, dann muss dieser Beruf von Anfang an erlernt werden.

        Was für pflegerische Anteile gibt es in der HP-Ausbildung? Kann mir keine vorstellen, da die Zielrichtung anders ist. Das ist ja auch gut so, es muss diese verschiedenen Berufe geben.

        Warum Altenpflege? Warum haben Sie dann nicht direkt eine altenpflegerische Ausbildung gemacht. Woher der Sinneswandel.

        Wenn weiterhin HP, dann versuchen Sie sich in "Ihrem" Berufszweig etwas aufzubauen. Dafür haben Sie diese Ausbildung gemacht.

        LG

        Friene

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        • RE: Altenpflege


          Hallo Friene,
          vielen Dank für Ihre hübschen Vergleiche. Ich kann Ihnen versichern, daß ich mir über dieses Berufsbild Gedanken gemacht habe und daß es hier um MENSCHEN geht ist mir mehr als klar, anderenfalls würde ich mich als Puppenspielerin betätigen.

          Ich dachte, in diesem Forum können mir Leute weiterhelfen, daher hab ich mich hieran gewandt. Daß ich mir nun Vorwürfe anhören muß, ich würde nicht drüber nachdenken, was ich zu tun beabsichtige, war nicht meine Hoffnung.

          Ich weiß nicht, in welchem Beruf Sie arbeiten, aber ich denke nicht, daß es Ihnen zusteht, über andere Leute, die hier nach Auskünften suchen, so dermaßen zu urteilen. Ich hoffe nicht, daß Sie in einem pflegerischen Beruf arbeiten, denn bei Ihrer vorurteilerischen Einstellung tun mir die Leute dann wirklich leid. Denn bei Ihnen gibt es anscheinend keine weitere Chance.

          Ich habe keinerlei schlechte Gedanken gehabt, und ich weiß auch nicht, was schlecht daran sein soll, älteren Menschen zu helfen. Haben Sie schonmal den Begriff "Quereinsteiger" gehört?

          Es tut mir leid, wenn diese Zeilen sehr "hart" erscheinen, aber genauso habe ich Ihre Antwort empfunden.

          Ich würde mich freuen, von Ihnen keine Ratschläge über meine Zukunft mehr zu erhalten. Es tut mir leid.

          Grüße,
          Andrea

          Kommentar


          • RE: Altenpflege


            Hallo Andrea,

            lass Dich nicht beirren! Ich kann mir die Kombination von HP und AP sehr gut vorstellen, kann Dir aber leider nicht konkret weiterhelfen - zumindest was eine Selbständigkeit in der Altenpflege angeht.

            Nur soviel: Ich kenne nicht wenige "Quereinsteiger" z.B. im Bereich der Behindertenarbeit - mein eigener Mann ist so einer. Seine Ausbildung Nr. 1 = Lehramtsstudium (Studienratslaufbahn), Ausbildung Nr. 2 = Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit langjähriger Berufserfahrung, Tätigkeit seit 5 Jahren: Leiter eines Wohnhauses für mental und mehrfach behinderte Erwachsene bei der Tiroler Lebenshilfe (inkl. Assistenzarbeit!). Er ist nicht besser und nicht schlechter als seine "Profis" und die anderen Quereinsteiger (1 Stewardess, 1 Krankenschwester, 1 Lehrerin).

            Bei entsprechender Motivation lässt sich das meiste erlernen. Ganz viel Erfolg dabei!

            Sonnige Grüße aus Tirol!
            Angie

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            • RE: Altenpflege


              Hallo Andrea,

              kennst Du diese Seiten schon?

              http://www.bibb.de/redaktion/altenpflege_saarland/

              http://www.altenpflegeschueler.de/

              http://www.hwa-online.de/Altenpflege...sbild.9.0.html

              Vielleicht hilft Dir das weiter!

              Kommentar



              • RE: Altenpflege


                Hallo Andrea,

                prinzipiell können Sie jederzeit älteren Menschen Ihre Hilfe anbieten. In Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist zu keiner Zeit etwas einzuwenden. Pflegerisch dürfen Sie insofern tätig sein, dass Sie z.B. Hilfestellung bei der Körperhygiene am Waschbecken geben. Eine Gefahr gegenüber der ganzheitlich qualitativ guten Versorgung sehe ich nicht. Sie sollten sich nur bewusst werden, dass einige Hilfeleistungen gegenüber älteren, kranken Menschen vielfach täglich verrichtet werden müssen, z.B. Essen richten. Eine Überlegung wäre daher eine Art der Betreuungsarbeit (Begleitung bei Arztbesuchen etc.), die unabhängig von pflegerischen Tätigkeiten sind. Es macht Ihre Arbeitszeit besser koordinierbar.
                Bei pflegerischen Tätigkeiten dürfen Sie Ihre Leistung nur mit dem Patienten direkt abrechnen, demnach steht dem jeweiligem Klienten nur der Anspruch auf Pflegegeld je nach Pflegestufe zu. Welches bedeutet, dass Sie aufgrund der fehlenden Zulassung keine Leistungen mit der jeweiligen Pflegekasse abrechnen können, oftmals ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor gerade bei älteren Menschen. Pflegegeld ist deutlich weniger als die so genannte Kombinationsleistung.
                Sobald Sie eine sogenannte Behandlungspflege durchführen, z.B. Kompressionswickel anlegen, benötigen Sie eine dementsprechende Zulassung. Diese ist an eine Aus- oder Weiterbildung in der Pflege gebunden. Sie dürfen diese demnach nicht ausführen, denn dazu benötigt es eine ärztliche Verordnung.
                Um Ihr genaues Tätigkeitsfeld des HP in der Pflege zu kennen, können Sie sich an den medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

                Mit freundlichen Grüßen,

                Vera Reinsfelder

                Kommentar


                • NICHTS gegen Quereinsteiger!!


                  Hallo Andrea,

                  trotz Ihres Verbotes möchte ich es so nicht stehen lassen.

                  Ich habe Ihren Beitrag so verstanden, dass Sie ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Altenpflege eröffnen möchten, hier ist eine Pflegeausbildung einfach nötig. Es sei denn, Sie stellen Pflegefachkräfte ein. Es gibt enge Vorschriften zu diesem Thema. Genannt wurde ja schon der MDS als Ansprechpartner von Fr. Reinsfelder, ebenso die örtlichen Pflegekassen und zum Teil die Krankenkassen.

                  Ich kann es mir schwer vorstellen, dass in der heutigen Zeit, jemand der pflegerische Hilfe benötigt, diese privat bezahlen kann. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen möchten, sollte es auch eine Perspektive haben.

                  Wie Fr. Reinsfelder schon geschrieben hat, benötigen Sie eine pflegerische Ausbildung, um diese Leistungen mit den zuständigen Ämtern abrechnen zu können.

                  Es besteht die Möglichkeit eine Ausbildung in der Pflege zu absolvieren. Ich kann nicht sagen, ob die HP-Ausbildung als einschlägige Ausbildung angerechnet wird auf die Ausbildungszeit. Es ist aber möglich Verkürzungszeiten anerkannt zu bekommen. Dieses müßte im Altenpflegeberufegesetz stehen.

                  Wenn Sie in die Altenpflege "einsteigen" möchten, ist es zu empfehlen, die fachliche Qualifikation zu erwerben.

                  In keinster Weise wollte ich Ihnen zu nahe treten.
                  Ich kann es nicht verstehen, wie man in diesen Berufszweig einsteigen kann ohne die dementsprechende Vorbereitung.

                  Noch mal: Gegen Quereinsteiger habe ich gar nichts. Im Gegenteil; die Ausbildung kann auch im "reiferen" Alter absolviert werden.

                  Durch meine Beispiele wollte ich die Wichtigkeit einer Fachlichkeit deutlich machen.

                  Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen die richtigen Entscheidungen auch im Sinne der Menschen die Sie versorgen möchten (ich meine den pflegerischen Teil).

                  Mit freundlichen !! Grüßen

                  Friene

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                  • RE: Altenpflege


                    Hallo Monsti,
                    hallo Frau Reinsfelder,

                    vielen Dank für Ihre Hilfe. Ihre Informationen haben mir wirklich geholfen. Ich weiß nun, wie ich mich weiter informieren kann (Monsti: Vielen Dank für die Internet-Links).
                    Mir war klar, daß eine HP-Ausbildung allein nicht ausreichend ist. Zumindest weiß ich jetzt, wie ich weitermachen muß (lernen, lernen, lernen). Vielen, vielen Dank an Sie beide.

                    Liebe Grüße,
                    Andrea

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                    • RE: Altenpflege


                      Fragen sie bei der Zulassungsstelle der AOK Abt. Vertragsmanagement ihres Bundeslandes an. Von dort erhalten sie eine Checkliste und alle voraussetzungen die Sie benötigen.

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