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Widerspruchsformulierung...

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  • Widerspruchsformulierung...

    Hallo,
    gibt es ein Musterformular wie man bei einem Pflegestufungsablehnungsbescheid vorzugehen hat?
    Danke


  • RE: Widerspruchsformulierung...


    Hallo,
    es gibt kein Musterformular für einen Widerspruch bei einem Pflegestufenablehnungsbescheid. Da das Gutachten für die jeweilige pflegebedürftigte Person individuell erstellt wird, ergibt sich daraus ein personenbezogenes Ergebnis. Ein Widerspruch ist deshalb nur sinnvoll, wenn er anhand der jeweiligen aufgeführten Ablehnungspunkte detailiert mit Gegenbeispielen formuliert wird.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Vera Reinsfelder

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    • RE: Widerspruchsformulierung...


      Hier gibt es ein Musterschreiben für einen Widerspruch
      http://ahz-ochs.de/pdf_dateien/muste...rsicherung.pdf

      Gruß
      Sophie


      http://www.Senioren-Fragen.de/Forum
      das Hilfe Forum für pflegende Angehörige

      Kommentar


      • RE: Widerspruchsformulierung...


        Hallo Bwoi,
        ich arbeite in einer Beratungsstelle für Körperbehinderte und wir haben viel mit Widersprüchen zu tun.
        Vorgehen mußt du folgendermaßen:
        Du lässt Dir von der Pflegekasse das MDK-Gutachten zusenden. Auf dieses gehst Du in Deinem Schreiben Punkt für Punkt (zumindest die Punkte mit denen Du nicht einverstanden bist) ein. Bei der direkten Pflegeeinschätzung (mit Voll- Teilübernahme, etc....) gibst du an, wie oft eine Hilfe/Verrichtung täglich oder wöchentlich benötigt wird, welche Hilfe jeweils erforderlich ist. Gib hier auch an, wie lange die einzelne Verrichtung dauert. Und zwar nicht, wie lange sie dauern darf (nach diesen Minuten-Abrechnungen der Pflegedienste) sondern, wie lange tatsächlich dafür gebraucht wird.
        Dann schreibe noch den Satz "Ich möchte Sie bitten, diese Daten mit dem MDK-Gutachten von Frau Dr. ?????? abzugleichen. Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass es sich nach § 18 Absatz 5 SGB XI bei einem MDK-Gutachten nur um eine Empfehlung handelt, die endgültige Entscheidung liegt bei Ihnen. Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen." und schickst das ganze ab.
        Solltest Du einen Widerspruch nicht rechtzeitig in der Frist abgeschickt haben, kannst du JEDERZEIT einen Antrag auf Höherstufung in der Pflegeversicherung stellen!
        Sodele, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!
        Grüßle,
        Pilzpastete

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