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BZ-Messung

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  • BZ-Messung

    Hallo,

    eine Frage aus der Altenpflege:

    wenn bei einer Insulin-pflichtigen Heimbewohnerin eine zusätzliche (nicht verordnete) BZ-Messung durchführt,
    ist dieses eine Körperverletzung?
    Gibt es Urteile dazu? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, wie kann man das klarmachen?

    Brauche bitte dringend Infos!

    Vielen Dank

    june


  • RE: BZ-Messung


    Ob Körperverletzung oder nicht, ist nicht abhängig von einer ärztlichen Verordnung, sondern vom Einverständnis des Bew. Auch eine vom Arzt angeordnete BZ Messung kann eine Körperverletzung darstellen, wenn der Bew. dies ablehnt.

    Sicherlich gab es einen guten Grund für diese zusätzliche BZ Messung. Wem müssen Sie das denn klar machen?

    Kommentar


    • RE: BZ-Messung


      Wenn der Bewohner/in den Finger zum BZ messen hinhält gilt dies schon als Einverständnis.
      Vorher sage ich ihm natürlich warum ich einen BZ machen muss.
      Sei es, wegen einTagesprofil ,oder eine Unter-,oder Überzuckerung.Bei Dementen Bew.kostet es manchesmal überredungskünste bis ich einen BZ machen darf.

      Viele Grüße
      Christa

      Kommentar


      • RE: BZ-Messung


        christa k schrieb:
        -------------------------------
        Wenn der Bewohner/in den Finger zum BZ messen hinhält gilt dies schon als Einverständnis.

        Hi Christa,

        glaube nicht ganz. Im Rettungsdienst ist es so geregelt:
        Alles was unter die Haut geht ist! Körperverletzung.
        Mit Außnahmen:

        - Ärztliche Kompetenz
        - Notkompetenz
        - Eindeutige Einwilligung des Patienten bei
        vollem Bewußtsein
        - Unter Ärztlicher Aufsicht oder Bescheinigung des Arztes das diese Maßnahmen schon unter Ärztlicher Aufsicht durchgefüht worden sind.


        Denke nur Fingerhinhalten ist wieder ein streitiges Thema. Wobei ich nicht weiß wie das bei gesetzlich bei euch geregelt ist. Rettungsdienst ist halt was anderes...


        Viele Grüße
        Stefam

        Kommentar



        • RE: BZ-Messung


          Hinhalten ist gleich "konkludentes" also schlüssiges Handeln.
          Dementsprechend ist eine Einwilligung als gegeben anzusehen.
          Immerhin weiss ja der /die BewohnerIn, dass die Blutentnahme das hinhalten des Fingers nötig macht....

          Kommentar

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