meine Großmutter liegt im Pflegeheim. Mittlerweile leider ans Bett gebunden. Auch vorher brauchte sie öfter Transporte zu diversen Arztbesuchen.
So auch neulich. Als ich dann nach einiger Zeit mal wieder die Post holte, fand ich ein Schreiben des Transportunternehmens vor, dass mitteilte, sie habe die Kosten selbst zu tragen, da von der Krankenkasse keine vorherige Freigabe anhand der "Verordnung für Krankenbeförderung" vorlag.
Jetzt umtreiben mich gleich mehrere Fragen:
1. Ist die DAK die einzige KK die darauf besteht einen Krankentransport vorab zu genehmigen?
Mir erscheint das seitens der Kasse durchaus schlüssig. Zudem gibt es ja die Verordnung, damit Krankenkassen dies prüfen und freigeben können.
Oder verhält es sich so, dass KKs pauschal abrechnen, insofern dieses Dokument vorhanden ist.
2. Wer kommt für diese Kosten denn nun auf? Ich habe nichts beauftragt. Im Gegenteil ich hatte sogar angesprochen ggf. selbst zu fahren. Die Post ging an meine Großmutter. Der Beförderungsdienst darf hier aber nicht der Leidtragende sein.
3. Auf das Thema angesprochen, hat mir die Station nun zu verstehen gegeben, dass das leider bei der DAK so ist und ICH künftig vorher die Genehmigungen einholen und nachtelefonieren soll.Da frage ich mich ernsthaft, ob das nicht einfacher ist, wenn das die Station selbst - ohne Umwege - klärt und bei Rückfragen reagieren kann?
4. Was macht ein Pflegeheim, wenn die zu betreuende Person keinen hat die hier unterstützen könnte?
Also irgendwie kommt mir das so vor als wäre ein Fehler passiert, der jetzt aber auf dem Rücken meiner dementen Oma ausgetragen werden soll.
Vielleicht könnt ihr mir hierzu die eine oder andere Hilfestellung geben.
Besten Dank!
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