Vielleicht kann ich hier ja ein paar Erklärungen (Tipps) bzgl. der Verhinderungspflege bekommen.
Es geht um meine Mutter die mich als ihren Sohn als Pflegeperson hat. Sie hat seit 2019 den Pflegegrad 2. Seit kurzem (rückwirkend zu 11.2020) den PG 3. Sie bezieht Kombileistungen. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich täglich.
Bisher haben wir keinerlei Ahnung von der Verhinderungspflege gehabt. Selbst nach Rückfragen bei diversen Stellen sind wir nicht wirklich schlauer als zuvor.
Wir möchten nun gerne Rückwirkend bis 2019 die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Und zwar die stundenweise, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 8 Stunden täglich verhindert sein darf.
Neben mir als Hauptpflegeperson übernimmt mein Cousin (der Neffe meiner Mutter - ist ja Verwandtschaftsgrad 3 - soweit ich weiß) die Verhinderungspflege.
Für 2021 haben wir einen Antrag gestellt, der vorgenehmigt wurde (inkl. nicht genutzter Leistungen der Kurzzeitplege).
Jetzt kommt es aber zu den einzelnen Zeiten etc. !
Reicht es, wenn ich im Vordruck der Krankenkasse die entsprechenden Termine eintrage, an denen ich verhindert war?
Es sind dort nur 4 Zeilen. Ich müsste also ein extra Blatt erstellen.
Wenn ich z.B. während meines Urlaubs (14 Tage am Stück) meine Mutter nicht pflegen konnte und die Ersatzpflegeperson jeden Tag für 3-4 Stunden kommt) - IST es dann trotzdem noch die stundenweise Verhinderungspflege, oder rechnet die Krankenkasse dann tageweise Verhinderungspflege ab ????
Wie werden die Fahrtkosten zu meiner Mutter eingerechnet ? (Tankquittungen sind jetzt leider nicht mehr vorhanden)
Wie hoch ist der durchschnittliche Ansatz vom Stundenlohn den man nehmen kann ?
Reicht eine Auflistung mit der Unterschrift meiner Mutter und ihres Neffen ? Oder benötigt die Krankenkasse irgendwelche Quittungen ?
Ich hoffe auf vielleicht tolle Antworten !
Beste Grüße
Der Ostfriese
Kommentar