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Verhinderungspflege

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  • Verhinderungspflege

    Hallo zusammen !

    Vielleicht kann ich hier ja ein paar Erklärungen (Tipps) bzgl. der Verhinderungspflege bekommen.

    Es geht um meine Mutter die mich als ihren Sohn als Pflegeperson hat. Sie hat seit 2019 den Pflegegrad 2. Seit kurzem (rückwirkend zu 11.2020) den PG 3. Sie bezieht Kombileistungen. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich täglich.
    Bisher haben wir keinerlei Ahnung von der Verhinderungspflege gehabt. Selbst nach Rückfragen bei diversen Stellen sind wir nicht wirklich schlauer als zuvor.

    Wir möchten nun gerne Rückwirkend bis 2019 die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
    Und zwar die stundenweise, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 8 Stunden täglich verhindert sein darf.
    Neben mir als Hauptpflegeperson übernimmt mein Cousin (der Neffe meiner Mutter - ist ja Verwandtschaftsgrad 3 - soweit ich weiß) die Verhinderungspflege.

    Für 2021 haben wir einen Antrag gestellt, der vorgenehmigt wurde (inkl. nicht genutzter Leistungen der Kurzzeitplege).
    Jetzt kommt es aber zu den einzelnen Zeiten etc. !

    Reicht es, wenn ich im Vordruck der Krankenkasse die entsprechenden Termine eintrage, an denen ich verhindert war?
    Es sind dort nur 4 Zeilen. Ich müsste also ein extra Blatt erstellen.

    Wenn ich z.B. während meines Urlaubs (14 Tage am Stück) meine Mutter nicht pflegen konnte und die Ersatzpflegeperson jeden Tag für 3-4 Stunden kommt) - IST es dann trotzdem noch die stundenweise Verhinderungspflege, oder rechnet die Krankenkasse dann tageweise Verhinderungspflege ab ????

    Wie werden die Fahrtkosten zu meiner Mutter eingerechnet ? (Tankquittungen sind jetzt leider nicht mehr vorhanden)
    Wie hoch ist der durchschnittliche Ansatz vom Stundenlohn den man nehmen kann ?
    Reicht eine Auflistung mit der Unterschrift meiner Mutter und ihres Neffen ? Oder benötigt die Krankenkasse irgendwelche Quittungen ?

    Ich hoffe auf vielleicht tolle Antworten !

    Beste Grüße
    Der Ostfriese


  • Re: Verhinderungspflege

    Hallo Ostfriese,

    vielen Dank für Ihren Beitrag in unserem Forum.

    Da dieses Forum von keinem Experten betreut wird und wohl auch keines unserer Community-Mitglieder Rat geben kann, melde ich mich auf Ihren Beitrag.

    Ich denke, Sie sollten sich direkt mit der Krankenkasser Ihrer Mutter in Verbindung setzen und Ihre Fragen dort klären.

    Ein paar Informationen findet man auch auf der Seite des Bundeministeriums für Gesundheit:
    https://www.bundesgesundheitsministe...ngspflege.html

    Dort finden Sie unten auch ein Telefonnummer für das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung. Vielleicht fragen Sie dort auch noch einmal nach.

    Alles Gute und viele Grüße

    Victoria
    Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung

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