ich habe eine Frage zu den Pflegekosten für Privatversicherte Pflegebedürftige Personen.
Die Pflegepflichtversicherung deckt ja im Grunde die gleichen Zuschüsse ab wie es auch die soziale Pflegeversicherung tut.
Wie ist es nun aber, wenn Leistungen benötigt werden. Nach dem was ich bisher recherchiert habe, rechnet der Pflegedienst oder das Heim direkt mit dem Patienten ab und dieser reicht die Rechnungen zur (teilweisen) Erstattung ein. Werden hier die gleichen Kosten berechnet wie es bei einem gesetzlich Versicherten der Fall ist oder gelten hier andere Sätze?
Vielen Dank und viele Grüße
Sebastian
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