Pflegebedürfig und schwerbehindert - KFZ Steuerbefreiung
Schwerbehinderten haben ein Recht auf eine KFZ Steuerbefreiung. Wird diese in Anspruch genommen, dürften nur Transportfahrten des Behinderten sowie Fahrten zur Haushaltsführung vorgenommen werden. Als Fahrer meiner Frau, Einkäufer (Lebensmittel,...) darf ich am Steuer sitzen. Sollte ich neue Schuhe, ein Medikament benötigen oder eine Behörde besuchen müssen (eigene Interesse) darf ich es nicht. Das Besuchuchen einen Pflegekurs per PKW ist auch nicht statthaft. Ich muss dem entsprechen öffentliche Verkehrsmitteln verwenden. Im ländliche Gegende bedeutet es ein immensen Zeitaufwand der zur Last der pflegebedürftige Person geht. In der Abwesenheitszeit würden Aufgabe wie Medikamenten Einnahme fallen und noch weitere Aufgaben.
Das ganzes ist nicht praxisgerecht deswegen habe ich eine Petition beim Bundestag eingereicht: