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junge erwachsene (24) mit pflegestufe I

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  • junge erwachsene (24) mit pflegestufe I

    Hallo,
    ich habe eine gehörlose tochter die mit 5,5 jahren ein cochlear implantat bekommen hat.
    von der pflegekasse der krankenkasse bekam sie schon als kind pflegestufe I zugesprochen. ( ärztlicher dienst kam zu uns).

    nun soll die pflegebedürftigkeit überprüft werden.
    das erste mal überhaupt.
    sie lebt mit kind und freund in einer eigenen wohnung, wenn der freund arbeiten ist, bin ich oft tagsüber da.

    meine tochter hat auch schwere gleichgewichtsprobleme, sie stösst sich sehr oft und läuft auch sehr unsicher, breiter gang, ich weiss nicht wie ich das beschreiben soll ( seemann?).
    sie vergisst oft zu trinken und zieht sich auch nicht richtig an, haare kämmen, all das muss man ihr sagen...heeeee, kämm mal deine haare ordentlich, mach deine schuhe ZU..jacke wird verkehrt genöpft uvm.

    was macht der medizinische dienst nun?
    vielen dank
    elke


  • Re: junge erwachsene (24) mit pflegestufe I


    Hallo johnwayne1313,

    hätte da noch ein paar Fragen.

    Deine Tochter ist mittlerweile 25 Jahre alt? Seit ihrem 5 Lebensjahr hat sie PS I und jetzt nach knapp 20 Jahren wird die PS das erste mal nachgeprüft?? Dies erscheint mir als sehr langer Zeitraum....
    Wird denn deine Tochter von jemanden gepflegt, ambulater Dienst, Angehörige ect.??? Oder bezieht sie hauswirtschaftliche Unterstützung?? Eine PS wird doch dann erst ausgestellt wenn ein erhöhter Pflegebedarf besteht und somit ein anderer Mensch den betroffenen Menschen in irgendeiner Weise pflegen muss. Diese Pflegekraft bezieht doch dann auch für ihrere geleistete Arbeit Geld. Wer hat dieses Geld 20 Jahre lang bezogen??

    LG Altenpflegerin89

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    • Re: junge erwachsene (24) mit pflegestufe I


      ja, sie ist 24,

      ja, es wird zum ersten mal geprüft.

      versorgt haben wir die tochter immer selber,ist ja wohl klar, sie wohnt ja in keiner wohngruppe oder im heim.

      neben dem pflegegeld gab es keine weiteren leistungen. das pflegegeld bezieht ja der zu pflegende. als angehörige selber hat man nur den aufwand, keine entschädigung oder was auch immer, aber besser zuhause sein als abgeschoben.

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      • Re: junge erwachsene (24) mit pflegestufe I


        Hallo Guten Morgen , so wie ich rauslese ist aber eine gewisse hilfestellung wohl immer nötig .
        Das Mdk wird halt prüfen wie ihr gesundheitstzstand heute ist , zwecks anspruch auf ihre pflegstufe .
        So wie du es schilderst wird sie sie behalten .
        Ich hab ne andere frage , deine Tochter lebt in einer eignen Wohnung mit Freund und Kind . ???
        Wer macht denn das mit Ämtern und so weiter ? ( Amtsbetreuung )
        Frage weil ich die stellen musste bevor mein Sohn 18 wurde .
        Sonst könnte ich gar nicht richtig helfen weils sonst der staat macht . Wenn ein Mensch nicht allein Geschäftsfähig ist .
        HG Djamila

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        • Re: junge erwachsene (24) mit pflegestufe I


          also, die pflegestufe ist erhalten geblieben.

          als sie volljährig wurde hat niemand was gefragt.

          meine mutter hatte auch pflegestufe, da hat ebenfalls niemand was wg geschäftsfähigkeit gesagt... hat ja nix mit mattscheibe oder so zu tun


          mit dem ambulanten pflegedienst hab ich jetzt ein abkommen, dass sie einfach ein kurzes anschreiben an uns schicken, wenn die 6 monate um sind.
          ich denke mal, das ist ganz ok. so sieht auch die pflegekasse das wir uns kümmern.

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