Hätte eine Frage,es geht um Kurzzeitpflege.
Meine Mutter 78 Jahre hat sich am 2.November den Oberarm gebrochen und anschließend in der Klinik einen leichten Infakt bekommen.
Nach vier Wochen musste sie die Klink verlassen da man aus medizinischer Sicht alles nötige getan hatte. Nach vier Wochen im KH-Bett konnte sie auch nicht mehr laufen!
Da sie aber auf einen Rollator angewiesen war und wegen dem Oberarmbruch diesen nicht belasten kann/darf haben wir ihr einen Kurzzeitpflegeplatz besorgt.(Stufe 1) (Die Reha wurde von der AOK abgelehnt)
Bis 28.Dezember wir sie in der Kurzezeitpflege bleiben können.
Da wir aber alle Berufstätig sind und ihre Pflege nicht gewährleisten können ist eine Unterbringung zuhause im Augenblick nicht möglich.
Da sie sich in den letzten Wochen ihr Allgemeinzustand stark verbessert hat hoffen wir darauf sie wieder zum Ende Januar 2011 mit nach Hause nehmen zu können. (mit Mobilem Dienst und Hausnotruf).
Mit Rollator kann sie wieder gut 100 m laufen, allerdings klappt es mit dem Aufstehen noch nicht :-(.
Nun meine Frage lt. Gesetz müsste es doch möglich sein ab Januar noch einmal 4 Wochen Kurzeitpflege genehmigt zu bekommen. Da die ersten 4 Wochen ja für das ablaufende Kalederjahr 2010 zählen. Die Tage zwischen dem 29 -31´.12 würden wir selbst tragen.
Kann mir jemand sagen ob dies korrekt / möglich ist und wie ich jetzt vorgehen muss?
Der Arzt meiner Mutter würde ebenfalls gerne helfen da er der Meinung ist das sich der Zustand meiner Mutter weiter verbessern wird und eigenlich nicht auf Dauer in ein Altenheim/Pflegeheim gehört.
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