Wäre es wirklich so, wie manche meinen, dass man den/die Betreffende wieder nach D bringen müsste in ein x-beliebiges Pflegeheim, dadurch ein Wonsitz begründet wird und somit das Sozialamt zahlen muss?
Warum dann nicht den zu Pflegenden dort belassen wo er sein Soziales Umfeld hat, die Kosten sind doch eh ziemlich gleich. Was beim Pflegegeld geht sollte meiner Meinung nach doch auch für die Kosten der Heimunterbringung gelten. Hat jemand damit schon irgendwelche Erfahrungen?
Vielen Dank sagt Mike