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Frage zu Leistungen Pflegestufe 1

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  • Frage zu Leistungen Pflegestufe 1

    Hallo

    meine Eltern sind beide in Pflegestufe 1, gepflegt von einem gewerblichen Pflegedienst, welcher morgends& abends kommt, um Stützstrümpfe an& auszuziehen, 1 mal wöchentlich wird gebadet.
    Meine Frage: kann der Pflegedienst auch andere Tätigkeiten übernehmen, wie zum Beispiel Wäsche waschen, Wäsche aufhängen, Einkaufen?
    Einmal wöchentlich kommt eine Reinigungskraft.Die bezahlen meine Eltern selbst, auch die Bügelwäsche.Meine Mutter ist leicht dement und kann kaum mehr stehen oder gar laufen.Mein Vater hat sich um den Haushalt, um meine Mutter gekümmert, ist aber mittlerweile überfordert und nach der 4. Operation auch angeschlagen.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen.
    MfG
    C. Bauer


  • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


    Hallo C. Bauer,

    prinzipiell können diese Tätigkeiten auch vom Pflegedienst übernommen werden. Ist nur die Frage, ob es sich finanziell lohnt. Der batrag der Pflegestufe I könnte knapp werden, müssten Ihre Eltern evtl. zuzahlen. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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    • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


      Frau Reinsfelder, ich bedanke mich für Ihren Rat.

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      • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


        Die meisten Pflegedienste bieten auch eine hauswirtschaftliche Versorgung an, ist jedoch sehr kostenintensiv. Vielleicht gibt es ja in Ihrer Nähe eine Schülerin, Hausfrau oä. die diese Aufgabe kostengünstig erledigen könnte. Und evtl. bei Verschlechterung auch weitere Aufgaben übernehmen könnte, wie einkaufen, etc.
        MfG

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        • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


          Danke für Ihre Nachricht.
          Meine Frage zielt eigentlich auf folgenden Punkt zu Pflegestufe 1, entnommen Wikipedia:
          " * Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit,

          d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen."

          Ist das also in der Praxis der Pflege nicht realisierbar, dass Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 tatsächlich auch 90 Minuten Hilfebedarf erfüllt wird?

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          • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


            Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
            Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens eineinhalb Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
            Ein professioneller Pfleger ist natürlich schneller.
            Infos dazu gibt es auch unter seniorplace.de
            Viele Grüße Nadina

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            • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


              Hallo User,

              doch ist es. Sie sollten ein sogenanntes "Pflege-Tagebuch" führen (zu bekommen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse).
              Sie sollten die 90 Minuten als Durchschnittewert pro Tag sehen. Davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege fallen, d.h. eigentlich und genau genommen 46 Minuten. Das würde pro Tag zum Beispiel folgendes ergeben:
              - 8.00 Uhr morgendliche Grundpflege (mit Mundhygiene, Haare kämmen usw.) = 25 Miunten
              - 12.00 Wechseln der Inkontinenzeinlage mit kleiner Intimpflege = 8 Minuten
              - 16.00 siehe 12.00 Uhr = 8 Minuten
              - 20.00 abendliche Versorgung: kleine Waschung mit Intimpflege und Wechsel des Inkontinezmaterials = 14 Minuten

              Zusammen ergbit dieses kleine Beipiel eine Summe von 55 Minuten. Berechnet ist hier nun noch nicht die Zubereitung des Essens (Frühstück, Mittagessen, Kaffee/Kuchen, Abendessen), die Wäscheversorgung, Einkaufen, Wohnungssäuberung usw.

              Mit freundlichen Grüßen
              Vera Reinsfelder

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              • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


                Vielen Dank, Frau Reinsfelder, vielen Dank, nadine, für Ihre Ausführungen.Sie bestärken mich darin, den Pflegedienst meiner Eltern zu erinnern, dass in der Pflegestufe 1 gelegentlich auch andere Tätigkeiten als die Grundpflege übernommen werden müssen.Meine Eltern nehmen´s halt einfach, wie´s kommt, wollen dem Pflegedienst gegenüber keine Ansprüche stellen, trauen sich nicht.
                Andererseits frage ich mich schon, wie ein Pflegedienst, der 430 Euro monatlich pro Klient bekommt, mehr leisten kann als das Nötigste?

                @nadine:Ist es denn möglich, dass ein Verwandter, der im Ort meiner Eltern wohnt, gewisse Pflegeaufgaben übernimmt und dafür von der Pflegekasse vergütet wird?

                Ich will insgesamt nicht den Eindruck erwecken, mir ginge es um eine Abzocke, es ist einfach so, dass alle erwähnten Personen finanziell kaum über die Runden kommen.

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                • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


                  Leider lässt sich mein obiger Beitrag nicht löschen.Im benachbarten thread zum Thema fand ich in einem Beitrag von Frau Reinsfelder eine Antwort auf meine Frage.
                  Zitat:




                  "(...)Leider ist aber auch zu bedenken, dass die aufgezählten Leistungen seitens des Pflegedienstes nicht allein über die Kosten des Pflegegeldes (bei Pflegestufe I sind dies gerade mal 440€) gedeckt werden können. Die angegebenen zu zahlenden 2000€ pro Monat erscheinen mir in diesem Fall realistisch, vorausgesetzt die oben genannten Leistungen werden wirklich erbracht.


                  Mit freundlichen Grüßen
                  Vera Reinsfelder"

                  Danke, jetzt hab ich s verstanden.
                  Damit der Pflegedienst den Bedarf aller Leistungen (also auch Wäscheversorgung, Einkaufen, Putzen)meinen Eltern gegenüber übernehmen kann, müsste erstmal eine Auflistung stattfinden, dann ein Kostenvoranschlag errechnet, der 2 mal 440 Euro monatlich wahrscheinlich übersteigt.Den Rest müssten evtl. die Angehörigen, sprich mein Bruder und ich begleichen, sofern wir über einer bestimmten Einkommensobergrenze liegen.Richtig so?

                  Kommentar


                  • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


                    Hallo Herr Bauer,

                    ja es können Verwandte den hauswirtschaftlichen Teil übernehmen und dann dafür entlohnt werden. Zudem ist diese Variante günstiger als über den Pflegedienst.
                    Meine Oma selbst ist in der Pflegestufe 1, wird 2x wöchentlich gebadet, und 1x wöchentlich eine kleine Toilette ( wobei sie es sich aussuchen kann, ob sie den Rücken oder lieber die Füße an dem Tag gewaschen haben möchte). Einkäufe, das Stellen der Medikamente, Arzttermine vereinbaren und größere Putzarbeiten übernimmt meine Tante die ein Haus weiter wohnt und wird von dem übrigen Geld entlohnt.
                    In Bezug auf die evtl Zuzahlung haben Sie recht. Reicht das Pflegegeld nicht aus und liegen Sie über der Obergrenze kann man an Sie herantreten.
                    Mit freundlichen Grüßen
                    Nadine

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                    • Re: Frage zu Leistungen Pflegestufe 1


                      Vielen Dank für Ihre Nachricht, Nadine, das bringt mich einen Schritt weiter.

                      MfG

                      C. Bauer

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