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Kurzzeitpflege

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  • Kurzzeitpflege

    Hallo!!
    Hätte eine Frage,es geht um Kurzzeitpflege.
    Meine Mutte( 86 Jahre)r hat sich im November den Oberschenkel gebrochen.
    Bis Ende Dezember war sie im Krankenhaus und kam dann zur Kurzzeitpflege( 4 Wochen) ins Pflegeheim.
    Danach konnte ich die Kurzzeitpflege noch einmal für 4 Wochen verlängern.Diese Zeit ist bald vorbei.Ich würde meine Mutter gerne im Heim lassen, da sie etwas dement ist und nicht Laufen soll, dieses vergißt sie allerdings ständig.Sie hatte bis jetzt noch keine Pflegestufe.
    Im Heim sagte man mir, es wäre gut, wenn sie für mindestens 2Tage nach Hause käme,sonst könnte es sein,daß die Kurzzeitpflege nicht anerkannt wird. Stimmt sowas?
    Hat irgendjemand davon eine Ahnung?Dann gebt mir bitte Auskunft.
    Vielen Dank im vorraus
    Lieschen Müller


  • Re: Kurzzeitpflege


    Hallo Frau Müller,
    die Kurzzeitpflege kann in eine sogenannte Verhinderungspflege übergehen. Dies bedeutet:
    sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, steht dem Pflegebedürftigen während des weiteren Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu. Hierbei übernimmt die Pflegekasse jedoch nicht die Kosten für die Behandlungspflege und soziale Betreuung.
    Den Anteil Betreuung müssten Sie selbst zahlen und die evtl. Behandlungspflege wird über die Krankenkasse verrechnet.
    Um diese Kombination zu bekommen, ist es mir neu, dass der Betroffene das Haus für 2 Tage verlassen soll. Diese beeinträchtigt meines Wissens nicht die Kostenübernahme.
    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse zwecks Beratung oder suchen den örtlichen Seniorenberater in Ihrer Gemeinde/Stadt auf.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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    • Re: Kurzzeitpflege


      Hallo Frau Reinsfelder
      ich glaube, ich hatte mich etwas falsch ausgedrückt.
      Meine Mutter hatte Kurzzeitpflege und dann die Verhinderungspflege. Dieses ist jetzt beides abgelaufen.Nun will meine Mutter ganz gerne im Heim bleiben, hat aber noch keine Pflegestufe. Darum soll sie nach Hause, der Pflegedienst könnte sie zu Hause besser begutachten. Das sie Pflegestufe bekommt, ist für mich gar keine Frage.Sie kann und soll nicht laufen(auf grund von Osteoporose). Ist Inkontinent und alles was mit beginnender Demenz anfällt . Kann sich weder hauswirtschaftlich noch selber helfen.
      Und darum sagte man mir im Heim, da sie noch keine Pflegestufe hat, würde es ,wenn sie durchgehend im Heim bleiben würde,im nachhinein natürlich keine Pflegestufe geben. Das leuchtet mir ein. Aber die Verhinderungspflege würde dann auch nicht anerkannt, weil sie ja von anfang an ein Vollpflegepatient war. Es ist etwas schwierig, dieses Problem richtig zu definieren.An die Krankenkasse wende ich mich bestimmt nicht, daß Problem kennt man ja, die verweisst dann an die Pflegekasse und die Pflegekasse an die Krankenkasse.
      Vielen Dank für ihre Mühe,
      Lieschen Müller

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      • Re: Kurzzeitpflege


        Hallo Frau Müller,

        die Aussage des Pflegeheims keine Pflegestufe zu erhalten, weil sie "durchgehend" untergebracht ist, finde ich sehr erstaunlich und fachfremd. Die Pflegestufe wird ab dem Tag der Einreichung berechnet, völlig unabhängig vom Aufenthaltsort.

        Mit freundlichen Grüßen
        Vera Reinsfelder

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        • Re: Kurzzeitpflege


          Hallo,

          wie ging das mit der Pflegestufe denn nun aus?
          Würde mich interessieren.....
          Kenn es auch so, dass die Pflegestufe - wenn sie anerkannt wird - ab Antragstellung rückwirkend bezahlt wird. Da dies aber eine Weile dauern kann, müßten sie die Kosten evtl. im voraus voll übernehmen.
          Was eine 2-tägige Unterbringung zu Hause daran ändern kann, frag ich mich auch.
          Die Pflegestufe ist immer Sache der Krankenkasse, sie beauftragt nur den MDK den Pflegeaufwand zu erfassen und der spricht dann eine Empfehlung der Einstufung aus und schickt dies wieder der Krankenkasse.

          Lb. Gruß

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          • Re: Kurzzeitpflege


            Hallo
            es ist so, wie ich gesagt hatte.
            Nachdem die Verhinderungspflege vorbei war, kam meine Mutter für zwei Tage nach Hause.
            Bis zum Ende der Verhinderungspflege wurden die Kosten von der Krankenkasse bezahlt.
            Ab dem Zeitpunkt konnte ich erst die Pflegestufe einreichen.
            Ich hatte natürlich beim MDK ordentlich Druck gemacht, damit schnell jemand kam, sonst hätte sie vielleicht noch länger zu Hause bleiben müssen.
            Da der MDK gleich sagte, die Pflegestufe geht durch, kam meine Mutter gleich wieder zurück.
            Vielleicht hätte ich sie auch im Heim belassen können?
            Aber diese Vorgehensweise ist mir vom Heim angeraten worden.( Caritas-Heim).
            Meine Mutter hat sich erstaunlich gut erholt.
            Da vor allem auf geregelte Ernährung und genügend Flüssigkeit geachtet wird.
            Sie geht auch mit dem Gehwagen. Dies hätte ich vor einem Monat nicht für möglich gehalten.
            Vielen Dank für das Interresse und euch alles Gute,
            Mfg. Lieschen Müller

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            • Re: Kurzzeitpflege


              Bei uns ist genau das gleiche Problem.
              Unsere Oma ist seit längerer Zeit dement und hat immernoch allein im Haus gelebt. Wir haben aber festgestellt, daß das einfach nicht mehr möglich ist. Sie hat das Essen total eingestellt. Behauptet immer sie kann nicht essen. Trinken wurde auch immer weniger.
              Wir haben sie daraufhin beim Neurologen auf HOPS untersuchen lassen. Diese Untersuchung wurde vor zwei Jahren schon einmal gemacht. Und diesesmal mit dem Ergebnis, daß es sich drastisch verschlechter hat. Auf Anraten des Neurologen haben wir dann eine Pflegestufe beantragt, da sie unbedingt im Heimuntergebracht werden sollte.
              Wir haben ein schönes Heim gefunden und sie dort angemeldet. Dort wird sie aber nur aufgenommen wenn sie eine Pflegestufe hat. Also haben wir gewartet.
              Doch während dieser Zeit ist ihr Zustand so schlecht geworden, daß sie ins Krankenhaus eingewiesen werden mußte. Dort wurde sie wieder mit allen Mineralstoffen usw. aufgepäppelt. Aber man hat uns gleich gesagt, daß sie auf keinen Fall wieder nach Hause kann. Sie wurde dann in der Kurzzeitpflege untergebracht. Jetzt ist allerdings das Problem, solange sie dort ist, kommt kein Gutachter für die Pflegestufe raus. Aber im Heim wird sie ohne Stufe nicht genommen. Unsere Begeisterung hält sich verdammt in Grenzen über diese Gesetze.
              Zwei Wochen Kurzzeitpflege stehen ihr jetzt noch zu in diesem Jahr. Dann werden wir sie wohl fest anmelden müssen und alles erstmal selbst bezahlen müssen.
              Ist diese Regelung eigentlich bei allen Kranken- und Pflegekassen so?

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              • Re: Kurzzeitpflege


                Hey,

                als ich kenn das ganz anderst:
                Die Pflegestufe wird beantragt egal ob im Heim oder zu Hause und wird (wenn sie durchgeht) ab Antragstellung rückwirkend bezahlt.
                Arbeite im Heim und hab dauernd damit zu tun.
                Seit diesem Jahr hat die Krankenkassen nur noch eine bestimmt Frist, dann müssen die Anträge entschieden sein (glaub 8 Wochen, bin mir aber nicht sicher). Seither geht es bedeutend schneller.
                Bis die Pflegestufe durch ist, müssen die Angehörigen natürlich erst mal den vollen Betrag bezahle, bekommen das Geld aber dann ja wieder zurück.
                Lieben Gruß und alles Gute
                Wildrose

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                • Re: Kurzzeitpflege


                  Das ist schon richtig Wildrose, aber solange sie in Kurzzeit ist, kommt kein Gutachter raus.
                  Das ärgert mich so ungemein. Denn ihr Zustand ist doch unverändert, egal ob sie in Kurzzeit ist oder irgendwo anders.
                  Also bleibt uns wahrscheinlich nichts weiter übrig sie nächste Woche wenn die Kurzzeit ausläuft, fest sort anzumelden damit sie begutachtet werden kann. Erst dann kann sie in das andere Heim wo sie angemeldet ist. So ist das in Deutschland.

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                  • Re: Kurzzeitpflege


                    Diese Regelung ist auch mir vollkommen neu. Bei uns wurden auch Pflegestufenanträge gestellt, während die Betreffenden noch in der Kurzzeitpflege bei uns im Heim waren. Und ab dem Tag der Antragstellung wird bei einer evtl. Einstufung auch bezahlt. Wir haben allerdings auch Menschen im Heim aufgenommen ohne jede Pflegestufe oder mit nur geringem Pflegeaufwand. Leider scheinen immer mehr Häuser dazu überzugehen, nur noch Heimbewohner mit Pflegestufen bei sich wohnen zu lassen. Der Grund ist der personelle Pflegeschlüssel, der ohne Pflegestufenbewohner natürlich nicht so hoch sein kann. Werden Zimmer frei, möchte man eben die Lücke wieder mit einer Pflegestufe schließen. Das hört sich jetzt ziemlich kühl an, der betriebswirtschaftliche Faktor ist jedoch für die Träger leider äußerst wichtig.

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                    • Re: Kurzzeitpflege


                      Hallo,

                      finde nicht, dass sich das kühl anhört.
                      In der heutigen Zeit ist Wirtschaftlichkeit in der Pflege eine durchaus auch ethisch vertretbare Forderung, wenn nicht sogar ein "Muß"
                      Anderst kann es auf Dauer ja gar nicht funktionieren.
                      Natürlich wird die Personaleinsatzplanung durch wechselnde Pflegestufen schwieriger.
                      Aber die Aussage, dass kein Gutachter während der Kurzzeitpflege kommt, ist mír völlig neu - und ich würde mich fast schon als "Experte" für MDK bezeichnen...
                      Wo steht das - müßte doch in den MDK-Richtlinien dann auch irgendwo zu finden sein.
                      Werd mal versuchen mich schlau zu machen.
                      Das eine hat doch mit dem anderen eigentlich nicht viel zu tun...

                      Lb. Gruß
                      Wildrose

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                      • Re: Kurzzeitpflege


                        Wildrose da bin ich mal gespannt was du da rauskriegst.
                        Morgen werden wir die Leiterin des Heims mal ansprechen wie es denn weitergehen soll, nächste Woche ist die Kurzzeit abgelaufen.
                        Drückt mir mal die Daumen, daß alles positiv verläuft.

                        Kann es auch sein, daß diese Regelungen vielleicht von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind? Unsere Oma ist bei der PBeaKK.

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                        • Re: Kurzzeitpflege


                          Ja, mir ist das eben auch bisher noch nicht zu Ohren gekommen, dass eine Pflegestufe während einer Kurzzeitpflege nicht beantragt werden kann. Das wäre schon fragwürdig, denn wenn der Pflegeaufwand vorhanden ist, dürfte er doch wohl auch geltend gemacht werden.
                          Könnte aber sein, dass die Abrechnungsmodalitäten vielleicht kompliziert würden. Eine Nachfrage beim MDK kann das abklären.

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                          • Re: Kurzzeitpflege


                            Einen wunderschönen guten Abend,

                            Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Krankenkassen beauftragen den MDK zur Begutachtung - ob es da verschiedene Zuständigkeiten gibt weiß ich nicht, aber es gelten auf jeden Fall für alle die gleichen Gesetze. Nach der Begutachtung schlägt der MDK eine Pflegestufe vor, in der Regel folgt die Krankenkasse diesem Vorschlag.
                            Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält nur, wer einen Antrag gestellt hat und pflegebedürftig ist. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer vorraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen (steht so in meinem schlauen Ordner).
                            Heißt es kommt auf die Krankheit an, wer nach einem Oberschenkelhalsbruch wieder ganz genesen kann kommt nicht in den Genuß, da die Beeinträchtigung nur vorübergehender Natur ist.
                            Ist aber keine Besserung in Sicht, steht dem Antrag nichts im Weg - es hat doch nichts damit zu tun, wo der Betreffende gerade wohnt....
                            Ich werd aber bei der Arbeit in der oberen Etage mal nachfragen (hoff ich denk nächste Woche dran), ich bin mir fast sicher auch während einer Kurzzeit schon Begutachtungen begleitet zu haben.....
                            Euch alles Gute
                            Wildrose

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                            • Re: Kurzzeitpflege


                              Hallo
                              genauso ist es.
                              Es kommt auf die Erkrankung an.
                              Da meine Mutter mit einem Oberschenkelbruch in die Kurzzeitpflege kam, wurde davon ausgegangen, daß sie sich wieder regeneriert .
                              Also kommt kein Pflegedienst..
                              Ist aber keine Besserung in Sicht, steht dem Antrag nichts im Wege und man kann nach der Kurzzeitpflege , den Antrag einreichen.
                              Dies kann 8Wochen dauern.
                              Beläßt man den Patienten im Heim und die Pflegestufe geht nicht durch, bleibt man auf den Kosten sitzen.
                              Allen einen schönen Tag
                              Lieschen Müller

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                              • Re: Kurzzeitpflege


                                Morning zusammen,

                                das ist uns schon alles klar, daß die erstmal abwarten wie die Krankheit verläuft. Allerdings hatten wir den Antrag auf Pflegestufe schon lange gestellt, gleich als uns der Neurologe dringend zu einem Heimaufenthalt geraten hatte,. Der Gutachter hatte sich sogar schon angekündigt, doch dann mußte sie plötzlich ins Krankenhaus und durfte nicht wieder zurück ind die Häuslichkeit. Also wurde sie in die Kurzzeitpflege geschickt. Der Gutachter hat den Termin abgesagt und uns mitgeteilt er dürfte während dieser Zeit nicht beurteilen. In dem Heim, in dem sie auf der Dringlichkeitsliste steht wird sie erst genommen wenn sie eine Pflegestufe hat. Jetzt läuft nächste Woche die Kurzzeit aus und wir haben es heute morgen geklärt daß sie erstmal dort bleiben kann. Fest angemeldet auf eigene Kosten!!!!!! Ich werde nun den MDK auf die Socken bringen, daß endlich jemand rauskommt zum beurteilen, damit sie ihre Pflegestufe bekommt und in "ihr" Heim einziehen kann. Nun hat sie sich in den vier Wochen gerade dort eingewöhnt und wird schon wieder rumgeschubst. Das finde ich unmöglich.

                                LG chrissy1408

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                                • Re: Kurzzeitpflege


                                  Hört sich alles komisch an, denn es werden sogar im Krankenhaus Begutachtungen durchgeführt. Vielleicht hättet Ihr gleich Widerspruch einreichen sollen.

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