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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Guten Tag,

    wer kann mir bitte sagen, wo ich 'leicht verständliche' Formulare für Patienverfügung und Vorsorgevollmacht erhalten bzw. runterladen kann.

    Im Internet gibt es sehr viele Formulare, die mich ehrlich gesagt doch ziemlich verwirren, da sie sehr umfangreich sind. Ist es richtig, dass die beiden Formulare zusammen vorhanden sein müssen und eines alleine nicht rechtskräftig wäre? Ist eine notarielle Beglaubigung nötig?

    Besten Dank für die Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela


  • Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


    Hallo Manuela,

    es gibt drei verschiedene Arten:
    1. In der Patientenverfügung, oder auch Patiententestament genannt, kann sich der Betroffene seinen Wünschen entsprechend bezogen auf medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung oder Begrenzungsbehandlung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.

    2. Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt wird.

    3. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, welche Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann. Diese Person wird nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern im Fall der noch eigenen Entscheidungsunfähigkeit kann sie sofort für den Vollmachtgeber agieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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    • Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


      Vielen Dank Frau Reinsfelder,
      hab noch eine kurze Frage.....
      Wenn ich es richtig verstehe, müssen Patientenverfügung UND Vorsorgevollmacht gemeinsam vorliegen?

      Die 'beste' Patientenverfügung würde ja keinen Sinn machen, wenn es niemanden gäbe, der sich um meine Wünsche kümmert und diese an die Ärzte weiterleitet, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage wäre, oder? Die Vorsorgevollmacht würde dann dazu dienen, sich um meine Patientenverfügung (also um mich) zu kümmern? *grübel*

      Mit freundlichen Grüßen
      Manuela

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      • Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


        Hallo Manuela,

        eine Patientenvollmacht kann auch alleine existieren, denn der festgelegte Wille wurde vorher niedergeschrieben. Im "Amtsdeutsch" lautet es dazu:

        "Eine Patientenverfügung, die in einwilligungsfähigem Zustand verfasst wurde, dokumentiert den wirklichen Willen, so dass es eines Rückgriffs auf den mutmaßlichen Willen nicht mehr bedarf.
        Da die Patientenverfügung mithin eine eigenverantwortlich abgegebene Erklärung ist, bindet sie Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte und Pflegepersonen."

        Mit freundlichen Grüßen
        Vera Reinsfelder

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        • Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

          Hallo Manuela,

          wie bereits gesagt wurde, musst du nicht eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht haben. Beide können auch alleine für sich existieren. Allerdings macht es dennoch Sinn beide zusammen auszufüllen, da sie sich sehr gut ergänzen.
          Denn bei einer Patientenverfügung geht es ja hauptsächlich um den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls und was dann wie geregelt werden soll. Dementgegen ist eine Vorsorgevollmacht allgemeiner. Sie ist dann notwendig, wenn eine Person nicht mehr selbständig Entscheidungen treffen kann. Denn es ist nämlich so, dass kein Volljähriger für einen anderen Volljährigen Entscheidungen treffen darf, wenn dieser nicht extra und ausdrücklich vom Betreuungsgericht oder mittels einer Vorsorgeverfügung bestimmt wurde.

          Neben den ausführlichen Verfügungen gibt es auch recht einfache aber juristisch geprüfte Vorlagen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Diese verwirren nicht und sind auf anhieb verständlich. Ich denke so etwas reicht völlig aus.

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