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Pflegegeld

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  • Pflegegeld

    Guten Tag


    ich habe für meine schwerstbehinderte Tochter Pflegegeld beantragt. Nun kam eine vom med. Dienst ( keine Ärztin) und ging mit meiner Tochter in ihr Zimmer. Sie sollte sich Sachen zum Anziehen aus dem Schrank holen und anziehen. Das tut meine Tochter sonst nicht. Der ganze Schrank war hinterher durcheinander und ich konnte alles doppelt falten und ordnen. Darf diese Frau einfach dem Kind sagen, daß sie sich Sachen aus dem Schrank holt und sich umzieht??? Das anziehen klappt wie sonst auh einiger maßen. Wenns mit Gummibund ist. Als ich der Dame erklärte, daß die sich nicht anziehen kann, wenns mit Knöpfe oder anderem Verschluß ist, meinte sie nur, das könne nicht sein.


    Muß ich mir das ganze was diese hier gemacht hat einfach so gefallen lassen oder kann man dagegen angehen???? Sie hat auch meiner Tochter ein Messer in die Hand gegeben und sie sollte sich ein Brot machen. Meine Tochter ist fast 9 Jahre alt stark entwicklungsverzögert aufgrund eines Cromosomendefektes.


  • Re: Pflegegeld


    Hallo Zuckerschnute,

    sie können wenn der Antrag abgelehnt wird natürlich Widerspruch einlegen, dann wird nochmal kontrolliert, ob ein entsprechender Pflegeaufwand besteht.
    Sie haben auf jeden Fall das Recht die ganze Zeit dabeizusein, aber dass die Gutachterin abfragt oder testet was ihre Tochter selber kann ist für eine realistische Einstufung natürlich nötig - haarsträubend ist manchmal was als Schlußfolgerung dann dabei rauskommt.
    Wichtig wäre auf jeden Fall eine Pflegetagebuch zu führen, die Zeiten des Hilfebedarfs genau festzuhalten um so beim nächsten Besuch entsprechend argumentieren zu können.

    Lb Gruß und alles Gute
    Wildrose

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