nachdem mein Vater (81, Alzheimer Demenz) sich bereit erklärt hat, in ein Pflegeheim umzuziehen, beschäftigt ihn und uns jetzt die Kostenfrage. Er ist eingestuft nach Pflegestufe 1 und bekommt eine Rente. Beides zusammen deckt die Grundkosten des Heimes, es bleiben ca. 150,- EUR übrig, die zur Deckung der Zusatzleistungen nicht ausreichen. Darüber hinaus zahlt er an seine geschiedene Frau (seit 1976 geschieden) ca. 300,- EUR mtl. Diese Summe zahlt er seit zig Jahren, bis jetzt war es kein Problem, doch nun müsste diese Summe von seinem Vermögen aufgebracht werden, wogegen er sich wehrt, da dieses Vermögen nicht aus der Zugewinngemeinschaft dieser Ehe resultiert und nicht zu den laufenden Einkünften zählt. Nein, er ist kein Millionär, sein Vermögen beträgt jedoch über 20.000 EUR. Es gibt unbestätigte Aussagen, dass die Dame nach der Wiedervereinigung mind. 2 Grundstücke geerbt hat, über die bei der Festsetzung des Unterhaltsanspruches kein Wort verloren wurde.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlich gelagerten Fall? Lohnt sich der Gang zum Anwalt mit den verbundenen Kosten, oder muss mein Vater sein Vermögen, was ja nun für die Alterssicherung verwendet werden soll, mit seiner seit langem geschiedenen Frau per Unterhaltszahlung teilen?
Freue mich über Antworten.
Liebe Grüße
muck01
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