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wie finanzieren

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  • wie finanzieren

    Hallo Frau Reinsfelder,

    vielen Dank erstmal für ihre Antwort.
    Ich hätte da noch eine Frage:
    ich habe gestern mit dem sozialamt gesprochen, diese hat die ambulante Pflege meiner Mutter bisher "bezuschusst".
    Als ich dem Sachbearbeiter mitteilte das meine Mutter nun in die stationäre Pflege muss, sagte dieser mir, das ich sobald meine Mutter "ausgezogen" wäre - entweder das haus verkaufen müsste bzw. die Summe welche bisher bezahlt wurden - zurückzahlen müsste.
    dabei dachte ich das ich die Mieteinnahmen welches das Haus (kl. altes Haus seit 1938 nicht renoviert) abwerfen könnte, ich für die finanzierung des Heimplatzes verwenden könnte.
    Ist es wirklich so - das ich die Gelder zurückzahlen muss? Ich habe nie eine derartige Vereinbarung etc. unterschrieben.

    Das Haus gehörte nach dem Tod von meinem Vater zuerst uns beiden - und wurde mir nun überschrieben, weil sich meine Mutter um nichts mehr kümmern konnte - und ich so die Rechnungen der Reperaturen "abschreiben" konnte.
    Dies sind aber noch keine 10 Jahre her.
    mfg
    Paul


  • Re: wie finanzieren


    Hallo Paul,

    das Sozialamt wird auf jeden Fall die finanziellen Verhältnisse errechnen und es ist grundsätzlich so, dass Ihre Lage hinzugezogen wird. Es wäre mir jedoch neu, wenn Sie alle Gelder zurückzahlen müssten.

    Das Gesetz sagt dazu folgendes (SGB XII):
    1) Die Pflege umfasst die körperliche und persönliche Betreuung von Personen, die auf Grund ihres körperlichen, geistigen oder psychischen Zustandes nicht imstande sind, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe oder Anleitung zu besorgen.
    (2) Pflege kann ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden. Bei der Gewährung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass den Erfordernissen des Hilfeempfängers nach Maßgabe der tatsächlichen Pflege- und Betreuungserfordernisse entsprochen wird. Zur Feststellung der Pflege- und Betreuungserfordernisse ist ein amtsärztliches Gutachten einzuholen.

    Sie sollten vorher abklären, wie die Leistung für den ambulanten Dienst vom Sozialamt gezahlt wurde. Wenn es ein Darlehen gewesen ist, werden Sie sicherlich einen Teil zurückzahlen müssen, wenn es aus "Armutsgründen" eine vollständige Übernahme der Kosten gewesen ist, müssen Sie es nicht zurückzahlen.
    Sicher wird jedoch sein, dass Sie nun bei einer Heimunterbringung einen Anteil der Kosten mittragen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

    Kommentar


    • Re: wie finanzieren


      Vera Reinsfelder schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Sie sollten vorher abklären, wie die Leistung für
      > den ambulanten Dienst vom Sozialamt gezahlt wurde.
      > Wenn es ein Darlehen gewesen ist, werden Sie
      > sicherlich einen Teil zurückzahlen müssen, wenn es
      > aus "Armutsgründen" eine vollständige Übernahme
      > der Kosten gewesen ist, müssen Sie es nicht
      > zurückzahlen.

      Hallo Frau Rheinsfeld,

      es wurde die Einkommenverhältnisse meiner Mutter "berechnet" - dort wurde alles angegebne, Bankkonten, Grundbuchauszug (damals gehörte das Haus zur je Hälte meiner Mutter und mir )
      Es wurde festgelegt - das sie max 225 Euro selbst von den Pflegkosten zu tragen hat.
      Als dann bei ihr Essen auf Rädern hinzukam - stellte ich einen formlosen Antrag -und musste die Rechnung von ESSen auf Rädern einreichen, bekam dann ein Schreiben, das ab nun die Kosten der Sozialstation voll unternommen werden.

      Wie hätte ich es erkennen können das es ein DARLEHEN ist ?
      Das hätte ich doch extra unterschreiben müssen, oder ?

      Dieses Wochenende habe ich nun die Wohnung meiner Mutter vermieten können (ab April).
      Soads ich durch die Miete einen Teil (leider steht die Fianzierung immer nohc nicht ganz) bezahlen kann.
      Aber die nächsten zwei Wochen wurden mir von der KK Kurzzeitpflege und Verhinderungsplfege zugesagt.

      Viel schlimmer war der Blick meiner Mutter - als sie mich im KH fragte, ob sie wirklich nie wieder nach Hause käme.
      Sie wollte doch zu ihrem Geburtstag (nächsten Monat) einen Pflaumen-Kuchen backen etc.
      Was sagt man da ?

      Ich selbst bin auch gesundheitlich am Ende (selbst MS und sitze im Rollstuhl) - erkältet - MS-Schub, und seit einer Woche nicht geschlafen... aber da muss ich wohl durch.

      Vielen Dank für ihre Ratschläge
      Viele Grüsse
      Paul

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      • Re: wie finanzieren


        Lieber Paul, wie schnell kann sich durch eine Krankheit eine ganze Lebenslage verändern. Ich erlebe es ebenfalls gerade durch....bei meinem Mann wurde 2004 Alzheimer diagnostiziert, seit April 2007 befindet er sich in einem Pflegeheim. Seine Rente decken nicht die Kosten für das Heim. Ich bezahle den Rest dazu...
        Ich weiss nur, bei 'sozialer Hilfe', wird die 'angeliehene' Summe in das Grundbuch eingetragen. Alles Gut und Schön aber was passiert, wenn der zu Pflegende stirbt....dann nämlich wird diese Summe zurückgefordert, dann mußt du/ich/wer auch immer, diese Summe zurückzahlen, kannst du das nicht, mußt du einen Kredit aufnehmen oder das Haus verkaufen....
        liebe Grüße
        Arielle

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