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Pflegefall eines Verwandten im Ausland

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  • Pflegefall eines Verwandten im Ausland

    Mein Onkel in der Schweiz ist 67 Jahre alt und leidet an Parkinson. In den letzten Jahren wurde es zunehmend schlimmer und er konnte sich kaum noch alleine behelfen. Jetzt hat er seit ca 4 Jahren eine Frau, welche er damals in Kenia kennengelrnt hat. Sie ist Kenianerin und 34 Jahre alt.Meine, bzw. unsere Befürchtungen haben sich nun laut Aussagen meines anderen Onkels bestättigt. Er kann sich alleine überhaupt nicht mehr behelfen.Seine "Frau" ist 3-4 mal im Jahr für etliche Wochen in Kenia und sorgt sich überhaupt nicht um ihn.Er ist mitlerweile Inkontinet und stark schwerhörig, so, dass er nicht einmal jemanden am Telefon versteht.Ich mache mir zunehmenst Sorgen um ihn.Seine Frau bekommt sehr viel an Haushaltsgeld von ihm.Zuviel meiner Meinung nach.Wahrscheinlich hat er sie auch nur geheiratet im Sinne, dass um eine gute Haushälterin zu bekommen. Dies hat sich aber wahrscheinlich nicht bewahrheitet. Mein anderer Onkel war ihn nun wieder mal nach ca. 2 Jahren besuchen und war erschüttert über seinen Lebenszustand und seine Wohnung.
    Mich würde interessieren, ob ich von Deutschland aus was machen könnte.
    Ich wäre für jeden Rat und Hilfe erfreut.


  • Re: Pflegefall eines Verwandten im Ausland


    Hallo User,

    aufgrund der Entfernung ist es sehr schwierig zufriedenstellende Hilfe zu leisten.
    Sie könnten evtl. veranlassen, dass Ihr Onkel in eine Pflegestufe eingestuft wird, so dass eine Versorgung über einen ambulanten Dienst stattfinden könnte. Das Pflegesystem in der Schweiz ist dem System in Deutschland recht ähnlich. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse Ihres Onkels auf.
    Eine weitere Option wäre noch die des betreuten Wohnens. Da ihr Onkel jedoch mit einer recht jungen Frau verheiratet ist, könnte dies eine Schwierigkeit ergeben.
    Am sinnvollsten erscheint es, Sie nehmen Kontakt zur Seniorenberatung auf, die sich in der zuständige Stadt oder Gemeinde Ihres Onkles befindet. Dort erhalten Sie sachkundige Beratung zu mit allen Gesetzeslagen und Gepflogenheiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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