Hallo, mein Oma hat Pflegestufe II und lebt in Berlin. Nun hat sie vom amt eine zahlungsaufforderung bekommen, daß sie falsch ausgezahltes Blindengeld von 04/2006 zurückzahlen muss,weil man jetzt festgestellt hat, daß sie Pflegegeld bezieht, bzw. das Geld bekommt ihre Tochter, weil sie sie pflegt. Sie ist Baujahr 1912 und hat sowieso kaum schon Geld. Manchmal muss sie sogar schauen, daß sie überhaupt über die Runden kommt. Dass sie beide Gelder für Pflege und Blinheit nicht bekommen darf, hat uns niemand gesagt.Muss sie das wirklich zurückzahlen? Sie meinte, dann können sie sich gleich "einen Strick nehmen"
boah..es ist zum kotzen..kann leider dazu keine fakten beitragen aber würde mich mal an vdk wenden.sie haben dort gute anwälte.falls sie zurückzahlen muss unter der pfändungsfreigrenze eh nicht..sonst soll sie es mit 5 euro im monat tun..aber nur sporadisch..lächelt..damit die schulden sie überleben.immer ruhig blut!
leider sieht das Gesetz für Blindengeld vor, dass
die zuviel gezahlte Leistung zurückgezahlt werden muss. Im Landesblindengeldgesetz, § 4, Absatz 3 ist folgendes dazu festgelegt:
"Erhält der Berechtigte nachträglich Leistungen, die nach Abs. 1 auf das Blindengeld anzurechnen sind, so hat er die überzahlten Beträge des Blindengeldes zurückzuzahlen. Der Erstattungsanspruch kann gegen den Anspruch auf Blindengeld aufgerechnet werden."
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