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Vermögen und Altersheim

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  • Vermögen und Altersheim

    Hallo,
    ich muß leider meine Mutter in ein Seniorenheim geben. Jetzt sagt mir ein Bekannter, daß ich dem Heim sofort das ganze Vermögen abliefern muß.
    Ich möchte jedoch einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung machen damit die Unkosten bezahlt werden.
    Wer hat Erfahrung damit?

    Es eilt leider.

    Liebe Grüsse
    Dirgni


  • Re: Vermögen und Altersheim


    Das ist Blödsinn. Zu allererst wird die Rente herangezogen. Die Vermögensverwaltung verbleibt in aller Regel beim Betreuer. Bei uns in der Einrichtung und ich denke das ist überall so, gibt es dann einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung über den Differenzbetrag. Sollte kein Geld mehr vorhanden sein, wird Sozialhilfe beantragt.

    Ich hoffe Frau Reinsfelder kann das so bestätigen, sie hat da sicher erheblich mehr Erfahrung als ich, ich habe aber extra noch mal bei unserer Verwaltung nachgefragt.

    Liebe Grüße
    Beate

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    • Re: Vermögen und Altersheim


      Hallo,
      ja, es war wirklich Blödsinn. Die Kosten werden monatlich von ihrem Konto abgebucht.
      Ja, es ist nicht immer einfach.
      Vielen Dank für Ihre schnelle Nachrich. Sie hat mich doch sehr beruhigt.

      Liebe Grüsse
      Dirgni

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      • Re: Vermögen und Altersheim


        Hallo Dirgni,

        das Vermögen Ihrer Mutter wird bei Selbstzahlung nicht angetastet.
        Angaben zum Vermögen Ihrer Mutter müssen erst dann gemacht werden, wenn Sie keine Rechnung mehr zahlen könnten und das Sozialamt eingeschaltet werden müsste.

        Mit freundlichen Grüßen
        Vera Reinsfelder

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        • Re: Vermögen und Altersheim


          Hallo Frau Reinsfeld,
          vielen Dank für Ihre Info.
          Wie sieht es jedoch mit Pflegewohngeld aus?
          Es liegt Pflegestufe II vor. Wir müssen bis jetzt jeden Monat € 1786,-- für ein Doppelzimmer zahlen.
          Ich bin echt ein Neuling auf deisem Gebiet.

          Viele Grüsse
          Dirgni

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          • Re: Vermögen und Altersheim


            Hallo Dirgni,

            das Pflegewohngeld können Sie nur dann beantragen, wenn das Einkommen und das Vermögen Ihrer pflegebedürftigen Mutter zur Finanzierung der Investitionskosten nicht oder teilweise nicht ausreicht. Wobei das Vermögen Ihrer Mutter und des evtl. noch nicht getrennt lebenden Ehepartners bis zu einer Grenze von insgesamt 10.000 € geschont wird.

            Mit freundlichen Grüßen
            Vera Reinsfelder

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            • Re: Vermögen und Altersheim


              Hallo,
              welche Vor-und Nachteile gibt es bei einer polnischen Pflegekraft. Wie hoch sind die Kosten?
              Ich bin echt unsicher.

              Viele Grüsse
              Dirgni

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              • Re: Vermögen und Altersheim


                Hallo Dirgnni,

                der Vorteil einer 24-Std. Betreuung ist, dass diese in der gewohnten Umgebung Ihrer Mutter stattfinden kann und ihnen somit eine räumliche Veränderung erspart bleibt.
                Es gibt ambulante Pflegedienste oder private Unternehmen, die solche Betreuungsdienste anbieten. Auskunft darüber kann Ihnen Ihr Hausarzt, die Krankenkasse oder ein Sozialarbeiter des Fachgebietes Gesundheitspflege der Stadt oder Gemeinde geben.
                Mit der Pflegestufe II können Sie entweder selbst mit dem Pflegegeld die Betreuung finanzieren oder bei Kombinationsleistung mit dem jeweiligem Betreuungsinstitut von Seiten der Pflegekasse abrechnen. Übersteigen die Kosten die Leistungen der Pflegekassen, müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen ein.

                Mit freundlichen Grüßen
                Vera Reinsfelder

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                • Re: Vermögen und Altersheim


                  Hallo,
                  so, meine Mutter ist nun seit dem 14.05. im Seniorenheim. Sie bewohnte eine Wohnung mit Mietvertrag bei uns im Hause. Wie verhalte ich mich jetzt mit der Wohnung? Muß diese gekündigt werden etc.

                  Viele grüsse
                  Dirgni

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                  • Re: Vermögen und Altersheim


                    Hallo Dirgni,

                    diese Frage passt zwar nicht mehr so ganz in dieses Forum, aber die Wohnung Ihrer Mutter müssen Sie genauso offiziell kündigen und auflösen wie bei einem anderem Mieter.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Vera Reinsfelder

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