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Verschreibungsfähigkeit von Budesonid als Nasenspray

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  • Verschreibungsfähigkeit von Budesonid als Nasenspray

    Guten Tag!

    Ich habe eine Fragen zur Verschreibungsfähigkeit von Budesonid als Nasenspray bei Allergien. Mir wurde gesagt, dass Budesonid nur bei einer ganzjährigen allergischen Rhinitis verursacht durch Hausstaubmilben verordnet werden kann. Dies konnte ich nach sorgfältiger Recherche im Internet nicht nachvollziehen.

    Ich habe 2 Jahre durchgehend unter starkem Dauerschnupfen und Dauerhusten gelitten bevor ein HNO-Arzt eine ganzjährige allergische Rhinitis diagnostiziert hat.

    Als Medikament bekam ich ein Mometasonspray, welches drei Jahre gut gewirkt hat, bis ich einen unangenehmen Geruch in der Nase entwickelt habe. Da in der Packungsbeilage des Mometasonsprays ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es NICHT zur Dauermedikation geeignet ist, bin ich auf ein Budesonidspray umgestiegen, mit dem ich ebenfalls sehr zufrieden bin. Der unangeneme Geruch in der Nase ist nach dem Umstieg sofort verschwunden, außerdem ist Budesonid wohl zur Langzeittherapie geeignet.

    Mir liegen die Ergebnisse dreier Allergietests vor (Prick und Blut). Eine Hausstaubmilbenallergie habe ich nicht. Jedoch eine Allergie auf Hund, Katze und Frühblüher.

    Jetzt wurde mir gesagt, dass Budesonid nur für Personen mit einer Hausstaubmilbenallergie verordnet werden könne, ansonsten würde dem Arzt ein Regress seitens der Krankenkasse drohen.

    Ich konnte jedoch keine Informationen darüber finden, dass ausschließlich eine Hausstaubmilbenallergie für eine Verordnung vorliegen muss. Aufgrund des geringen Umfangs der Allergietests ist bei mir der Grund für das ganzjährige Auftreten der Allergie doch überhaupt nicht geklärt.

    Können Sie mir erläutern, wie es um die Verschreibungsfähigkeit von Budesonid steht?

    Vielen Dank.


  • Re: Verschreibungsfähigkeit von Budesonid als Nasenspray

    Hallo,

    entsprechend Heilmittelverordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (andere Kassenärztliche Vereinigungen können Sie ggf. nachschlagen) ist
    Zitat: "...Kassenrezept bei saisonaler allergischer Rhinitis im Kindes-/Jugendalter (sofern keine Kontraindikationen vorliegen) sowie bei perennialer Rhinitis und ggf. weiteren zugelassenen Indikationen. Bei saisonaler allergischer Rhinitis bei Erwachsenen ist eine Verordnung auf Kassenrezept unwirtschaftlich²..."
    ² § 12 Abs. 11 AM-RL (Wirtschaftlichkeitsgebot), d.h. nicht verordnungsfähig auf Kassenrezept bei Vorliegen einer saisonalen Allergie.

    Ganzjährige Allergien sind in der Regel die auf Hausstaubmilben oder Schimmelpilze. Sollten diese bei Ihnen nicht gesichert diagnostiziert und dokumentiert sein, ist eine Verordnung auf Kassenrezept nicht zulässig.

    In der Regel ist dem behandelnden Arzt immer daran gelegen, seinen Patienten das Mögliche zukommen zu lassen. Wenn ein Arzt eine Verordnung verweigert, hat das in den meisten Fällen nichts mit "keine Lust" zu tun, sondern ausschließlich mit der Bindung an Vorgaben durch höhere Gremien.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl. med. Thomas Hagen

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