ich schreibe hier für meinen Schwiegervater, der dringend in eine Spezialklinik müsste.
Sachverhalt:
Arbeitsunfall vor einigen Monaten.
Im Krankenhaus erste Allergie mit Ausschlag, vermutlich auf das Antibiotikum.
Zwischendrin ging es los mit Angioödem. Ihm schwillt das Gesicht an, schlucken wird auch schwieriger.
Beim Hautarzt wurde der Standard-Prozedere mit Prick-Test und so gemacht. Kam natürlich nichts raus.
Zuletzt hatte noch ein Antiallergikum geholfen.
Kürzlich musste er dann ins Krankenhaus, weil auch das Antiallergikum nichts mehr geholfen hat. Gesicht angeschwollen, Schluckbeschwerden, Urticaria laut Klinik. Man hat ihn mit Kortison usw. vollgepumpt und wieder heim gelassen.
Nachdem dieser Zustand ja grundsätzlich lebensgefährlich ist bzw.werden kann habe ich mich nach spezialisierten Kliniken für Allergien umgesehen und eine sehr gute in der Nähe gefunden. Dort könnte er stationär auf die Allergien getestet werden um das Problem zu entdecken. Die Klinik darf auch gesetzlich versicherte behandeln.
Hierfür braucht er jedoch einen Einweisungsschein vom Dhermatologen.
Heute war er beim Hautarzt. Dieser hat ihm die Einweisung mit der Aussage verweigert, er arbeitet nicht mit dieser Klinik zusammen und mein Schwiegervater soll doch in die nächste Uniklinik, die machen sowas auch.
Aus "Sicherheitsgründen" darf er nicht mehr sagen.
Kann der Hautarzt eine Einweisung mit dieser Begründung verweigern? Welche Rechtsgrundlage hat diese Begründung, ich habe leider nichts gefunden.
Immerhin können durch die Allergie jederzeit lebensbedrohliche Zustände auftreten.
Ein neuer Hautarzt dauert wieder wegen einem Termin wochenlang und der untersucht dann wieder alles sinnlos.
Welche Möglichkeiten haben wir noch?
Vielen Dank!
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