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Zahnersatz und Gewährleistung

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  • Zahnersatz und Gewährleistung

    Hallo zusammen,
    bin ja derzeit in Behandlung für Zahnersatz. Meine Brücke oben Frontzähne wurde mir bereits vor ein paar Tagen eingesetzt. Passform und alles ist super. Jetzt ist mir allerdings bei genauen betrachten aufgefallen,dass die Verblendung an 1-2 Stellen nicht soo gut gemacht wurde. Es sieht so dunkel fast durchsichtig aus. Es ist eine Brücke Vollkeramik verblendet. Diese wurde aber schon fest zementiert eingesetzt. Wäre sowas ein Fall für die Gewährleistung?


  • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

    Das ist in dieser Konstelation nicht zu beurteilen.

    Da alles soweit super ist, es keine Probleme gibt, ist das möglicherweise fragwürdig.

    Sie sollten hier mit dem behandelnden Arzt in Kontakt gehen.
    Nachkontrolle.
    Inwieweit hier eine Korrekturmöglichkeit besteht, kann Ihnen ihr behandelnder Arzt erklären.
    Theoretisch könnte das ein Mangel sein unter der Gewährleistung.
    Frage:
    wo liegt der Fehler, vermutlich am Labor das diese Prothese hergestellt hat ?
    Farbfehler ?

    Was ist wirklich scheinbar Ihr optisches Problem ?

    Von Natur aus gibt es immer wieder Unterschiede in einem natürlichem
    Gebiss.

    Für Brückenkonstellation gibt es auch ernste Hintergründe!
    Vorschäden, warum auch immer.




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    • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

      Also die anderen Zähne sind von der Farbe her gut gemacht. Aber dunkle Stellen die wie durchsichtig wirken,sollten ja eigentlich nicht sein? Das wird wohl im Labor bei der Herstellung passiert sein. Ist halt direkt im frontzahn Bereich und schon sichtbar. Und man bezahlt ja viel Geld für eine Brücke die ordentlich verblendet sein sollte!?

      Kommentar


      • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

        Ja, wirklich viel Geld.
        Sie müssen das vor Ort abklären.

        Eine Gewährleistung besteht auf jeden Fall in einem gewissen Rahmen.

        Inwieweit hier eine Korrektur (Farbe) möglich ist, kann Ihnen
        nur ihr behandelnder Arzt erklären.
        Eben auch Einspruch.

        Alles andere wäre sehr zweifelhaft.
        Hier auf ein neues Kostrukt zu bestehen wegen farblich optischer Fehler
        ohne tatsächlichen Problemen.
        Hätte keinen Bestand!!!

        Auch andere Menschen mit einem hervorragend gepflegten natürlichem Gebiss
        haben mitunter ein Problem bei einem einzelnen Zahn.
        Optisch, farblich ?

        Ich weiß nicht wie das zuvor bei Ihnen wahr.

        Zahnersatz hat vor allem eine Funktion.
        Das normale Verhältnis der Bissfunktion in anatomischer Konstellation
        wieder herzustellen.
        Das möglichst 100%ig ohne Beschwerden (nach Gewöhnungszeit).

        Inwieweit hier noch Farbanpassungen möglich sind, kann ich Ihnen nicht sagen.
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
        Wie zuvor schon angefragt spielt hier auch die Vorgeschichte mit hinein.
        Möglicherweise auch psychologisch.
        Es muß ja etwas gegeben haben was zum Verlust bestimmter Zähne geführt hat,
        so das diese über eine Brückenkonstellation ersetzt werden müßten.

        Gab es vorher schon Farbveränderungen an einzelnen od. bestimmten Zähnen?

        Kann es sein das Sie auf Grund der Situation hier ein besonderes Augenmerk
        auf bestimmte Details haben u. sich dabei subjektiv in eine bestimmte Vorstellung
        begeben?
        Eben weil Sie besonders kontrollieren wegen der neuen optischen Anpassung etc. ?

        Es liegt mir fern Ihnen hier irgendwelche Vorwürfe zu machen!

        Es bleibt nur, beim behandelnden Arzt der die Brücke eingesetzt hat
        den Mangel zu melden.

        Dieser kann alles weitere Einleiten.
        Ebenso was mögliche Ansprüche der Gewährleistung betrifft.
        Diese dürften wohl das Labor betreffen.
        Im Rest prüft die KK

        Auf keinen Fall sollten sie sich verrückt machen.
        Das wichtigste ist u. bleibt die optimale Funkzionalität.

        Alles Gute

        Kommentar



        • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

          Naja natürlich waren die Zähne nicht mehr so toll. Deswegen ja der Zahnersatz. Aber in meiner Vorstellung sollte der auch perfekt aussehen. Sonst würde man das ja auch nicht machen. Wenn's nachher nicht wirklich gut aussieht. Es muss ja Funktion und Optik stimmen.

          Kommentar


          • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

            Zitat:

            Naja natürlich waren die Zähne nicht mehr so toll. Deswegen ja der Zahnersatz. Aber in meiner Vorstellung sollte der auch perfekt aussehen. Sonst würde man das ja auch nicht machen. Wenn's nachher nicht wirklich gut aussieht. Es muss ja Funktion und Optik stimmen.

            Sie wiedersprechen sich hier.

            Kein ZA zieht Zähne ohne wichtige Begründung.
            Zähne nicht mehr so schön ist kein Argument für solch eine Aktion.
            Da steckt schon mehr dahinter.
            Die Gebissanpassung in Allem hat Priorität mit Funktionalität u. Anpassung
            an die Gesamtsituation.

            Das kann schon mal ein Kampf sein, auch wenn man Beschwerden hat.
            Spreche hier leider aus einer gewissen Erfahrung.

            Zahnersatz optisch perfekter als alles Andere zuvor ?
            Wenn es nur um die Farbe geht ist das eine Sache.
            Wie schon erwähnt, habe ich Ihnen Möglickeiten aufgezählt

            Abklären können sie das nur über ihren ZA.

            Gewährleistungen für Zahnersatz bestehen für 2 Jahre.

            Ich kenne Menschen die sich Zähne haben überkronen lassen.
            Läßt sich leider nicht grundsätzlich verbergen, zumindest im Frontzahnbereich.
            Auch Veneer etc.
            Selbst wenn hier die farbliche Anpassung absolut stimmig war.

            Letztendlich muß man schon genauer schauen um das zu sehen.

            Wenden Sie sichan ihren ZA,
            dieser kann begutachten, beraten, Anträge stellen etc.

            Alles Gute

            Kommentar


            • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

              Ich hab einfach gefragt,weil ich dachte hier ist vielleicht jemand vom Fach der antworten kann. Ob die Farbe bzw die Verarbeitung der Verblendung unter die Gewährleistung fällt.
              Da ich der Meinung bin für sein Geld erwartet man ein stimmiges Ergebnis, ohne irgendwelche dunklen stellen,die aussehen wie extremer Zahnschmelz Abbau.

              Aber trotzdem Danke

              Kommentar



              • Re: Zahnersatz und Gewährleistung

                Wir reden hier aneinander vorbei.

                Es besteht für alle Arbeiten im Zahnersatz eine Gewährleistungspflicht v. 2 Jahren.

                Leider gibt es hier keinen Facharzt mehr im Forum.
                Dieser hätte Ihnen auch keine andere Antwort geben können.

                Wie schon erwähnt, müssen Sie Ihre Beschwerde bei ihrem behandelnden Arzt vor
                Ort angeben. Dieser ist Gewährleistungspflichtig.
                Dieser wird entsprechend prüfen, Vorschläge machen, beraten etc.
                Ist auch ihr erster Ansprechpartner für diese Situation.

                Im späteren könnten Sie möglicherweise eine 2e Meinung einholen ?

                Da fest zementiert, kann das möglicherweise etwas schwieriger werden ?
                Vor Ort abklären !

                Nur ihr behandelnder Arzt kann die Situation vor Ort optimal beureilen.

                Gehen sie erst mal diesen Weg.
                Alles Gute

                Kommentar

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