meine Arzt und meine Wenigkeit, m. 49 J. haben zwei 2 Anträge zur Reha gestellt.
1x bei der Krankenkasse und 1x bei der Dt. Rentenversicherung. Beide wurden abgelehnt.
Die dt. RV erkennt die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zwar an sieht aber eine Behandlung vorrangig in einer
psychiatrisch-psychosomatischen Krankenhausbehandlung!
Daher die Frage: Was ist denn der Unterschied zwischen einer...
- psychiatrisch-psychosomatischen Krankenhausbehandlung -
- und einer -
- medizinischen psychosomatischen Rehabilitation -
Gesundheitliche Beeinträchtigungen lt. der RV liegen vor:
- Chronische Depression
- Chronische Schmerzstörung
- Atypischer Gesichtsschmerz
- Angststörung
- Migräne
Mein Arzt ist leider 2 Wochen in Urlaub
Gruß Steven
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