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Mutterschutzgesetz !?

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  • Mutterschutzgesetz !?

    Hallo ihr lieben,

    wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte bin ich mom in der 7ten Woche schwanger.
    Jetzt meine Frage ab wann muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen weil bei mir Folgende fakten vorliegen:

    Ich bin noch in der Probezeit als Festangestellt habe aber in diesem Betrieb schon seit August als Aushilfe gearbeitet (gilt trotzdem der Künigungsschutz???)

    Ich arbeite an einer Tankstelle mitunter auch bis weit nach 23 Uhr und müsste dann zu Fuß Heim (ca. 40 min Weg da ich selber keinen Führerschein habe), im Gesetz steht aber keine Arbeit nach 20 Uhr und auch nicht an Sonn und Feiertagen....

    Wie sollte ich am besten Handeln? Versuchen mich zu schonen und erstmal auf den 17ten März warten? (da bekomme ich meinen Mutterpass und die unsichere Zeit ist so gut wie vorbei)
    oder doch lieber gleich bescheid geben?


  • Re: Mutterschutzgesetz !?


    Hallo Severien

    Ich habe da so einen Zettel von meinem Frauenarzt bekommen darin steht als erster Punkt Feststellung der Schwangerschaft und ausstellung des Mutterpasses

    Darunter den der Punkt mit diesem Kündigungsschutz daraus entnehme ich das der Kündigungsschutz wohl erst besteht sobakld du den mutterpass vorlegst beim arbeitsgeber

    aber wie sich das verhält mit Probezeiten weiß ich nicht aber ich denke mal in probezeiten entfällt dieser schutz Am besten du erkundigst dich mal bei der Arbeitsagentur oder sowas die müssten ja wissen wie genau sich das verhält

    Mfg Süsseküssi

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