bei mir steht eine medizinisch notwendige, ambulante Krankenhausbehandlung an. Ich habe von meinem Zahnchirurgen folglich eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung erhalten mit meiner Krankenversicherung als Kostenträger.
Umfasst diese Krankenhausbehandlung per Definition auch die Narkose-Kosten oder muss ich für diese selbst aufkommen?
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