Das sind schon Aussagen die eigentlich meldepflichtig wären .
Eine Magenspiegelung ist eine Magenspiegelung .
Alles andere ist Körperverletzung .
Eine Magenspiegelung auch noch v. einer Darmspiegelung
abhängig zu machen medizinisch u. auch rechtlich nicht
vertretbar !
Es sei denn es gibt ausnahmsweise entsprechende Umstände .
Für eine Magenspiegelung braucht es keine Medikamente,
eben nur eine gewisse Fastenzeit .
Nüchtern .
Für eine Darmspiegelung muß vorher abgeführt werden !
Schon mal nicht ohne, dann noch die Spülung in der Praxis .
Ein Unterschied könnte sein, wenn man über den Magen
auch noch in den Dünndarm gehen muß .
Das wäre jedoch eine spezielle Situation
die auch erklärt werden muß !
Bestimmter Verdacht ?
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