ist man verpflichtet, bei einem Krebsvorsorgetermin zu unterschreiben, dass man auf zusätzliche kostenpflichtige Untersuchungen verzichtet (z.B. Ultraschall der Genitalien, spezielle Abstrichmethoden und Laborkosten)?
Was passiert, wenn eine derartige Unterschrift nicht geleistet wird, bringt das irgendwelche Nachteile für die Patientin (abgesehen von der weniger gründlichen Untersuchug)?
Muss der Arzt nicht sowieso weitergehende Untersuchungen auf Kosten der Krankenkasse vornehmen, wenn Auffälligkeiten festzustellen sind?
IGeL in der Vorsorge ist sinnvoll, solange ein Patient sich diese leisten kann und will...
Kommentar