grundsätzlich gilt die Regel, dass eine feingewebliche Abklärung in Form einer Ausschabung erfolgen sollte, wenn es nach mehr als 1 Jahr erneut zu einer Blutung kommt. Da dieser Zeitraum bei Ihrer Mutter noch nicht erreicht ist, ist ein solcher Eingriff nicht unbedingt notwendig, eine Kontrolle durch den Frauenarzt würde ich aber dennoch unbedingt empfehlen.
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